Folter in “Kellergefängnissen” durch prorussische Milizen in Donezk – Bericht eines ehemaligen Häftlings
21. Dezember 2018
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Im Rahmen der November-Plenarsitzung lud ich den ukrainischen Professor und Religionswissenschaftler Ihor Kozlovsky ein, um einigen Abgeordneten aus verschiedenen Parteien von seiner Geschichte zu erzählen. Professor Kozlovsky, der Vorsitzende des ukrainischen Zentrums für Religionswissenschaften und internationale spirituelle Beziehungen (Center of Religious Science Research and International Spiritual Relations), hatte in einem von pro-russischen Milizen besetzten Gebiet in der Ostukraine, ein ökumenisches Friedensgebet organisiert. Dies reichte den Milizen vor Ort, den Professor zu verhaften und in einem der von ihnen betriebenen “Kellergefängnissen” zu inhaftieren, wo er Folter und unmenschlicher Behandlung ausgesetzt war. Im Dezember 2017 kam Professor Kozlovsky im Zuge eines Gefangenenaustausches frei. In meiner Rede im Nationalrat erzählte ich seine Geschichte und über die Menschenrechtsverletzungen, die in diesem Gebiet von den prorussischen Milizen begangen werden (siehe unten). Außerdem beeindruckte Professor Kozlovsky die Abgeordneten durch den Bericht seines unerschütterlichen Glaubens, an dem er trotz Folter und Leid festhielt, und ohne den er diese schwere Zeit nicht überstanden hätte.

Auch heute werden immer noch etwa 200 ukrainische Staatsbürger als politische Gefangene unter unmenschlichen Bedingungen in “Kellergefängnissen” festgehalten. Die von pro-russischen Milizen vorgenommenen Verhaftungen, die dem russischen Ministerium für Staatssicherheit verantwortlich sind, werden von “Kriegstribunalen” entschieden. Diese Menschenrechtsverletzungen müssen beendet werden!

Hier meine Rede von der Nationalratssitzung am 13. Dezember 2018 im Wortlaut:

Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf als Erste über den Antrag betreffend Forcierung der Haft in der Heimat sprechen. Zuerst möchte ich einmal Danke sagen. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, allen Parteien, die gemeinsam daran gewirkt haben und einen einstimmigen Antrag für ein doch wichtiges Thema zustande gebracht haben.

Ich möchte kurz erklären, warum wir uns gemeinsam für die Forcierung des Konzepts Haft in der Heimat einsetzen, sodass jemand, der zu einer Haftstrafe verurteilt und nicht österreichischer Staatsbürger ist, diese Haft auch im Heimatland antreten kann. Es gibt hierfür drei Gründe.

Der erste Grund: Es ist wichtig, die Gefängnisse in Österreich zu entlasten. Ich darf ein paar Zahlen nennen. Es gibt zirka 9 000 Gefangene in Österreich, davon sind 54 Prozent nicht österreichische Staatsbürger, von diesen 54 Prozent sind ein Drittel aus EU-Ländern und zwei Drittel aus Drittstaaten. Die österreichischen Gefängnisse sind an ihrer Kapazitätsgrenze.

Der zweite Grund ist, dass wir die Gefangenen unterstützen können, wenn sie in der Heimat die Haft antreten, weil die Resozialisierung leichter ist und es leichter ist, zu Verwandten und Bekannten Kontakt zu halten, denn auch das ist wichtig.

Ein dritter Grund ist – er betrifft ganz besonders den Ausschuss für Menschenrechte –, dass wir die Haftbedingungen in den osteuropäischen EU-Ländern, aber auch in Drittländern verbessern wollen – aus menschenrechtlichen Gesichtspunkten und aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten. Dabei geht es vorwiegend um den Artikel 3 der EMRK, der besagt, dass unmenschliche und erniedrigende Behandlung verboten ist. Was das genau bedeutet, lesen wir in der Judikatur des EGMR. Ich sage Ihnen ein paar Beispiele, damit Sie wissen worum es geht.

Das betrifft zum Beispiel die Zellengröße. Dazu sagt der EGMR, 4 Quadratmeter pro Person wären notwendig. Es geht um Hygiene, es geht um medizinische Versorgung, um die Regulierung der Isolationshaft und auch um so einfache Dinge wie dass man den Fernseher ausschalten kann. Es geht um die separaten Institutionen für Jugendliche, und so weiter und so fort. Österreich wird sich für Menschenrechtsstandards auch in anderen Ländern einsetzen.

Ich möchte Ihnen jetzt noch ein Beispiel geben, wie das aussehen kann. Es ist vielleicht kein typisches Beispiel für die Fragen, die wir uns in diesem Antrag gestellt haben, aber es ist wichtig, weil es um Europa und um Menschenrechtsverletzungen auf europäischem Boden geht. Einige Abgeordnete dieses Hauses haben gestern am Vormittag einen ukrainischen Professor kennengelernt, Igor Kozlovsky, der Religionswissenschaftler ist. Igor Kozlovsky hat uns gestern hier im Haus erzählt, dass er im Jahr 2015 in der sogenannten Volksrepublik Donezk von prorussischen Milizen verhaftet und in ein Kellergefängnis gesteckt wurde, wo er zwei Jahre lang ohne Anklage gesessen und fast jeden Tag gefoltert worden ist – er hat gesagt, mit dem Sack über den Kopf. Der Toilettengang war 2 Minuten in der Früh und 2 Minuten am Abend erlaubt. Er hat gesagt, er hat oben ein kleines Fenster gehabt – ohne Scheiben, aber dass der Schnee hereingefallen ist, hat ihn eigentlich gefreut, weil es für ihn ein willkommenes Zeichen der Welt da draußen war.

Im Dezember 2017 ist er mit 72 anderen Gefangenen ausgetauscht worden und frei gekommen. Er hat gesagt, dass fast alle dieser Gefangenen eine umfassende Zahnwiederherstellung gebraucht haben, dass sie von Folter und sexueller Gewalt traumatisiert waren. Er erzählt, er ist jetzt seit fast einem Jahr wieder frei, aber Hunderte von Menschen sitzen weiterhin in diesen Kellergefängnissen. Das ist europäischer Boden, und da wollen wir nicht zusehen.

Unter diesen Gefangenen sind zum Beispiel auch Verwandte der Verfolgten, auf die man eigentlich Druck ausüben möchte. Niemand von diesen Menschen ist verurteilt worden. Österreich muss und wird sich mit diesem Antrag für Menschenrechte auch in Haftanstalten in EU-Ländern und in Drittländern engagiert einsetzen. – Vielen Dank! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Rosenkranz und Kitzmüller.)

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