Nationalrat unterstützt Österreichs Kandidatur im UNO-Menschenrechtsrat
22. März 2018
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Österreich hat sich für die nächste Periode um einen Sitz im UNO-Menschenrechtsrat beworben. Anfang März brachte ich einen Antrag im parlamentarischen Ausschuss für Menschenrechte ein, in dem die Regierung ersucht wird, sich für diese Kandidatur einzusetzen. Am 21. 3. wurde der Antrag im Nationalrat einstimmig angenommen.

Trotz Kritik an diesem Gremium der Vereinten Nationen bleibt der UNO-Menschenrechtsrat eine der wichtigsten Menschenrechts-Institutionen unserer Zeit. Deswegen ist es die Verantwortung Österreichs, hier aktiv mitzugestalten und sich vermittelnd einzubringen. Ganz in diesem Sinne lautet auch das Motto, das Österreich zu seiner Kandidatur gewählt hat: “Building Bridges for Human Rights”

 

Entschließungsantrag

betreffend die Kandidatur Österreichs für einen Sitz im UNO-Menschenrechtsrat

Österreich hat sich um einen Sitz im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in der Periode 2019 bis 2021 beworben. Das dreijährige Mandat für einen der 47 Sitze im Rat erhält ein Land von den 193 Ländern der UNO-Vollversammlung. Das Gremium soll zur Stärkung der Menschenrechte auf der ganzen Welt beitragen und Menschenrechtsverletzungen ansprechen. Zu deren Beseitigung spricht der UNO-Menschenrechtsrat Empfehlungen aus.

Österreich war bereits 2011 bis 2014 im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf vertreten. Unter dem Motto “Building Bridges for Human Rights” will unser Land erneut Verantwortung im zentralen Menschenrechtsgremium der Vereinten Nationen übernehmen.

Der parlamentarische Ausschuss für Menschenrechte begrüßt diese Kandidatur.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht die Kandidatur Österreichs für einen Sitz im UNO-Menschenrechtsrat – so wie bisher – mit Nachdruck auf allen diplomatischen Ebenen zu unterstützen und somit zu einem positiven Ergebnis der nahenden Abstimmung beizutragen.“

 

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1 comment

  1. Die Menschenrechte mit “Gleichheit, Sicherheit, Freiheit, Geselligkeit und Existenzsicherung” sollten für jeden Staat das Minimum sein, nach die Gesetzte ausgerichtet sind. Eine Ausweitung auf eine gesunde Luft, ungestörte Natur und einen freien Zugang zu Trinkwasser wäre wünschenswert.
    Danke für die wirkungsvolle Arbeit!