Dringend: Steuerentlastung für Familien!
14. Juli 2017
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Im Wiener Sozialbericht 2015 wird festgestellt (S. 98): „Familien mit schulpflichtigen Kindern … kommen häufiger in das BMS-System und schaffen den Ausstieg selten. Jeder dritte Neuanfall, aber nur jeder fünfte Abgang war 2013 ein Kind unter 15 Jahren.“ Und weiter heißt es: „….auch Personen mit Normalarbeitszeitverhältnissen benötigen eine Ergänzungsleistung, wenn die Höhe des erzielten Arbeitseinkommens niedriger ist als die Mindeststandards der BMS. Dies betrifft häufig Familien mit mehreren Kindern, wo das Arbeitseinkommen – insbesondere wenn es im Niedriglohnsektor erzielt wird – durch die BMS ergänzt wird.“

Familien, die unter den Mindeststandard fallen und damit zu Mindestsicherungsbeziehern in der Ergänzungsleistung führen häufig für ihre Erwerbsarbeit gleichzeitig Lohn- oder Einkommenssteuer ab. Darin wird ein Konzeptionsfehler des österreichischen Steuerrechts ersichtlich. Das sogenannte steuerfreie Existenzminimum von 11.000 Euro pro Jahr berücksichtigt – anders als in Deutschland oder Frankreich – die Anzahl der von diesem Einkommen abhängigen Personen nicht. Damit wird die Intention des steuerfreien Existenzminimums obsolet gemacht, da dieses selbstverständlich vom Bedarf der abhängigen Personen abhängt.

Die Besteuerung des Familieneinkommens darf erst einsetzen, wenn ein steuerfreies Existenzminimum von beispielsweise € 7.000,- (in Anlehnung an den deutschen Kinderfreibetrag von € 7.356,- im Jahr 2017, der den Vollkosten eines Kindes pro Jahr in Deutschland entspricht) gesichert ist.

Der von den Transferzahlungen (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag) nicht abgedeckte durchschnittliche Unterhaltsbedarf muss für jedes Familienmitglied steuerfrei bleiben. Dies soll im Sinne der horizontalen Steuergerechtigkeit durch einen steuerlichen Freibetrag bewirkt werden. Um die ansteigenden Kinderkosten mit einzubeziehen, müsste die Höhe des Freibetrages altersabhängig aufgegliedert werden.

Erreicht eine Familie mit ihrem Einkommen nicht das Existenzminimum, ist über bestehende Transfer- und Sozialleistungen des Bundes und der Länder ein Ausgleich zu schaffen.

In diesem Zusammenhang hat der Verfassungsgerichtshof in seinen Erkenntnissen von 1991 und 1997 eindeutig festgestellt: „Kinder sind nicht ausschließlich Privatsache, es besteht zur Sicherung des Generationenvertrages auch ein öffentliches Interesse an ihnen“.

Deshalb fordere ich den Wiener Gemeinderat auf, bei den zuständigen Stellen der Bundesregierung dafür einzutreten, die Vollkosten von Kindern absetzbar zu machen und ein steuerfreies Existenzminimum jeder von einem Gehalt abhängigen Person zu gewährleisten.

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1 comment

  1. Die Begründung des Verf.GH ist wie gewöhnlich naiv und oberflächlich: Das entscheidende Argument ist die Respektierung der Würde der Person, ie. der Kinder und deren Existenzsicherung! Ein Insterumentalisierung als “Pensionssicherer der Zukunft” kann nicht entscheidend sein, sondern allenfalls ein zusätzliches Argument!