Bei der Nationalratssitzung am 21.11.2018 forderte die SPÖ wieder einmal das Levelling-Up – eine Verschärfung der Diskriminierungsgesetze. Was das bedeuten würde und warum wir es ablehnen habe ich in meiner Rede im Nationalrat erklärt.
Hier meine Rede im Wortlaut:
Nationalrat, XXVI. GP 21. November 2018 49. Sitzung / 1
Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Herr Präsident! Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich nutze meine Redezeit heute dazu, Herrn Kollegen Lindner direkt auf seinen Vorschlag zu antworten. Er hat gesagt, das Levelling up brauche Österreich dringend. – Seine Forderung höre ich wohl, allein mir fehlen die Argumente! Vielleicht kann ich da einiges richtigstellen.
Zuerst einmal die Frage nach der Reaktion der Ministerin: Frau Minister Hartinger-Klein hat nicht gesagt, sie wolle Fallbeispiele sehen, sondern sie hat gesagt, sie möchte von diesem Projekt Abstand nehmen, und dafür hat sie auch sehr, sehr gute Gründe. Ich darf das vielleicht kurz für jene Kolleginnen und Kollegen erklären, denen nicht ganz präsent ist, wie das Levelling up funktioniert. Es handelt sich dabei um eine Verschärfung der Diskriminierungsgesetze, nämlich um eine Ausdehnung des Verbots der Unterscheidung im unternehmerischen Handeln, in der Zurverfügungstellung von Waren und Dienstleistungen, und zwar in Bezug auf Alter, sexuelle Orientierung, Religion und Weltanschauung.
Damit das nicht so kompliziert klingt, bringe ich ein paar Beispiele: Was fordert die Sozialdemokratie da? – Seniorentarife, zum Beispiel bei der Westbahn, müssten eingestellt werden. Hoteliers dürften keine Spezialprogramme mehr für Kinder oder auch für Erwachsene anbieten. Ein jüdischer Restaurantbesitzer müsste seine Versammlungsräume einem antisemitischen Verein vermieten. Eine vor den osteuropäischen Kommunisten geflohene Familie müsste ihre Anlegerwohnung an die kommunistische Partei vermieten. Ein islamisches Reisebüro müsste Christen nach Mekka mitnehmen, und so weiter und so fort. (Abg. Haubner: So schaut es aus!)
Das habe ich im Ausschuss auch der Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, Frau Mag.a Konstatzky, vorgetragen. Sie hat gesagt: In all diesen Fällen müssen wir Ausnahmen machen. Doch wenn wir in all diesen Fällen Ausnahmen machen, brauchen wir das ganze Gesetz gar nicht zu machen! Professor Tomandl, ein großer österreichischer Jurist, hat zum Levelling up gesagt: „Das ist der massivste Eingriff in die Freiheit, den man sich vorstellen kann“. Nicht von ungefähr, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Sozialdemokraten, gibt es dafür auf EU-Ebene keinen Konsens; seit 2008 liegt dieses Projekt auf Eis.
Deutschland hat zum Beispiel gesagt: Das tragen wir nicht mit. Wissen Sie, warum? – Ich gebe nur ein paar Beispiele: vermehrte Rechtsunsicherheit, faktische Benachteiligung von Nichtmerkmalsträgern, erhöhter Bürokratieaufwand, verfügter Kontrahierungszwang. Das Levelling up ist bitte schön kein Gleichstellungsgesetz, sondern ein Privilegierungsgesetz! Tendenz- und Nischenunternehmen werden dadurch unmöglich. Sie kennen sicher Montesquieu, den großen Theoretiker der Gewaltenteilung; er hat gesagt: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen.“ – So verstehen wir Politik: Statt Levelling up stehen wir für Privatautonomie. Wir stehen für Gewissensfreiheit, Eigentumsfreiheit und für die unternehmerische Freiheit. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
15.04
†Präsident Mag. Wolfgang Sobotka|: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Yildirim. – Bitte.
Sehr gut argumentiert!