Seit 1. April 2017 können auch Asylwerberinnen und Asylwerber, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind, bewilligungsfrei haushaltstypische Dienstleistungen in Privathaushalten (z.B. Gartenarbeiten, Kinderbetreuung etc.) mit einer Entlohnung über den Dienstleistungsscheck übernehmen. Die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen.
Der Grundgedanke des Dienstleistungsschecks ist es, Arbeiten in privaten Haushalten wie Putzen und Gartenarbeit, aber auch Dienstleistungen wie Babysitten aus der Zone der Schwarzarbeit herauszuholen und in einen legalen Rahmen zu betten. Die Bedingungen sind für alle Beteiligten fair: Der Stundenlohn für die Arbeiten wird zwischen Dienstgeber und Arbeitnehmer selbständig ausgehandelt – unter den Mindestlohn darf er aber nicht fallen. Verdienstgrenze ist die gesetzliche Geringfügigkeitsgrenze plus anteilige Sonderzahlungen – sie liegt bei € 583,15 pro Monat. Die Arbeitnehmer sind unfallversichert. Eine Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung ist möglich.
Leider ist diese Änderung allgemein noch relativ unbekannt. Dabei ist sie ein guter Schritt um Asylwerber nachhaltig integrieren zu können. Zudem ist Wunsch vieler Asylwerber rasch arbeiten zu können, um eine Tagesstruktur zu haben und zur Grundversorgung dazuverdienen zu können.
Ich fordere daher, dass der Wiener Gemeinderat die Möglichkeit für Asylwerber zur Arbeit per Dienstleistungsscheck mehrsprachig bewerben insbesondere in Quartieren, in denen Flüchtlinge untergebracht sind, möge. Zusätzlich soll die Stadt Wien eine Homepage einrichten, die Möglichkeiten zur Arbeit per Dienstleistungsscheck bewirbt und Dienstgeber und Arbeitnehmer miteinander verbindet.
Bitte um Information bezüglich der neuen Möglichkeit für Asylanten mit pädagogischer Ausbildung zum Unterrichten an öst. Schulen