Die Bürgerinitiative für eine bessere Palliativversorgung und gegen Tötung auf Verlangen oder assitierten Suizid geht in die Zielgerade. Noch können Sie auf der Seite des österreichischen Parlaments (https://www.parlament.gv.at/SEC/Zustimmen.shtml?gpCode=XXV&ityp=BI&inr=48) Ihre Unterstützung kundtun. Es geht ganz schnell!
Derzeit haben über 22.000 Personen die Bürgerinitiative unterzeichnet. Damit ist „An der Hand“ eine der stärksten Bürgerinitiativen überhaupt und ein gewichtiges Zeichen.
Am Dienstag, 27. Jänner, darf ich als Erstunterzeichnerin die Bürgerintiative dem Petitionsausschuss des Parlaments vorstellen. Danach kann noch eine Zeitlang weiter unterzeichnet werden.
Wie Sie wissen tagte die parlamentarische Enquetekommission “Würde am Ende des Lebens” in den letzten Wochen. Politiker, Experten und Betroffene tauschten sich engagiert aus. Die Bürgerinitiative unterstützte viele inhaltliche Forderungen – am vergangenen Freitag dürfte ich als Vertreterin der Initiative dazu auch im Parlament sprechen. Nun hoffen wir auf eine rasche Umsetzung der Ergebnisse.
Das geforderte Verfassungsverbot der Tötung auf Verlangen und des assistierten Suizids ist mir persönlich ein sehr wichtiges Anliegen. (Mehr dazu lesen: http://www.keineeuthanasie.at/?gedanken) Wer die österreichische Rechtslage gut findet und möchte, dass sie bestehen bleibt, muss sie rechtlich absichern. Zu meinen, dass dies nicht nötig wäre, ist angesichts des europäischen Umfeldes bläuäugig. Wer gegen die Absicherung ist, ist eigentlich für eine Öffnung in Richtung assistierten Suizid oder Tötung auf Verlangen. Aber jede Öffnung ist ein Türöffner. Die Folgen sind unabsehbar. Leider scheinen die Sozialdemokraten einer Verfassungsabsicherung eventuell nicht zustimmen zu wollen. Es heißt also engagiert dranzubleiben, am besten durch Unterstützung der Bürgerinitiative „An der Hand“. (LINK: https://www.parlament.gv.at/SEC/Zustimmen.shtml?gpCode=XXV&ityp=BI&inr=48)
Viktor E. Frankl sagte: „Das Leben hört buchstäblich bis zu unserem letzten Augenblick, bis zu unserem letzten Atemzug nicht auf, Sinn zu haben.“ Das Erleben dieses Sinnes gilt es rechtlich zu schützen.