Die gesetzliche Möglichkeit, behinderte Kindern bis zum Einsetzen der Geburtswehen abtreiben zu können, ist ein Unwerturteil über alle Menschen mit Behinderung!
Sie bringt Eltern mit einem behinderten Kind in Rechtfertigungszwang!
Die Tötung eines sieben oder acht Monate alten ausgewachsenen Kindes, bei der das schlagende Herz des Kindes mittels Injektion gestoppt wird, ist auch für das durchführende Personal eine große Belastung. Die Hebamme und Trauerbegleiterin Renate Mitterhuber sagte: “Es ist heilsamer für Eltern, ihr Kind in den Tod begleiten zu dürfen und darüber zu trauern, als es vorgeburtlich zu töten.”
Viele Krankenhäuser haben sich interne Restriktionen auferlegt, weil das Gesetz zu schwammig und zu weitgehend ist. Das muss geändert werden, damit in Österreich jeder Mensch, egal ob mit oder ohne Behinderung, gleichermaßen willkommen ist.
#inklusion #schlagendesherz #zivilisation #nichtdiskriminierung #artikel7BVG Link: https://fairändern.at
Der frühere SPÖ-Behindertenanwalt Buchinger sagte: „100 Down-Syndrom-Kinder sollten pro Jahr in Österreich geboren werden. Tatsächlich sind es aber nur 5 bis 10! Österreich befindet sich diesbezüglich im Mittelalter – behinderte Kinder können bis zur natürlichen Geburt getötet werden. Das ist menschenrechts- und konventionswidrig.“
Gerald Loacker, Gesundheitssprecher der NEOS, sagte, dass man sich die eugenische Indikation „im Lichte der Medizin heute noch einmal anschauen muss“. Der Zugang zu den Rechten behinderter Menschen habe sich über die Jahre ebenso geändert wie die medizinischen Diagnosemöglichkeiten. Ob man die Frist verkürze oder überhaupt nur mehr die Fristenregelung gelten soll, müsse man mit verschiedenen Experten diskutieren. Link: https://www.tt.com/politik/innenpolitik/9616742/debatte-ueber-kuerzere-frist-bei-abtreibung-von-behinderten-kindern
Auch die Grünen sehen eine Diskriminierung in der eug. Indikation: „Die Grünen hatten bereits im Jahr 2000 mit dem Vorschlag für Aufregung gesorgt, die Behinderten-Diskriminierung dadurch zu beseitigen, dass man Abtreibungen generell bis zur Geburt des Kindes straffrei stellt.“ (Diese Forderungen unterstütze ich nicht! Aber die Feststellung der Diskriminierung durch die eugenische Indikation ist ein wichtiger Punkt). Link: https://mobil.derstandard.at/1597860/Debatte-um-Streichung-der-eugenischen-Indikation
Schätzungen zufolge werden in Österreich 90% aller Kinder mit Downsyndrom abgetrieben! Link: https://www.tt.com/politik/innenpolitik/9024863/damit-zeigt-ihr-uns-dass-wir-ein-schadensfall-sind
Artikel 7 BVG (1) Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.
UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 5 Absatz 1: Die Vertragsstaaten anerkennen, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, vom Gesetz gleich zu behandeln sind und ohne Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz und gleiche Vorteile durch das Gesetz haben.