Menschenrechtsverteidigerin Nasrin Sotoudeh im Iran unterstützen!
8. April 2019
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Medienberichten zufolge ist die die prominente iranische Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh am 13. März 2019 zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Unter dem Vorwurf staatsfeindlicher Propaganda, Beleidigung des Führers und Spionage befindet sich die 55-jährige Menschenrechtsaktivistin bereits seit Juni vergangenen Jahres im Gefängnis. Unterschiedlichen Berichten zufolge handelt es sich beim Strafausmaß um eine Haftstrafe von 7 bzw. 33 Jahren und 148 Peitschenhieben; die genaue Dauer ihrer Gefängnisstrafe ist nach wie vor unbekannt.

Klar ist jedoch, dass der wahre Grund für ihre Inhaftierung offenbar in ihrer friedlichen Verteidigung der Menschenrechte im Iran liegt und dass ihre Gerichtsverfahren nicht im Einklang mit den grundlegenden internationalen Standards eines ordnungsgemäßen Verfahrens durchgeführt wurden.

Auf meine Nachfrage bei Amnesty International wurde mir die Einschätzung des Research und Advocacy Directors im Nahen Osten übermittelt, der die Situation folgendermaßen zusammenfasst:

„Eine Menschenrechtsverteidigerin wegen ihrer friedlichen Aktivitäten zu inhaftieren, ist abscheulich genug. Aber dass der Richter im Fall Nasrin Sotoudeh sein Ermessensspielraum genutzt habe, um sie für weit mehr Jahre als vorgesehen zu verurteilen, verschlimmert die ungeheure Ungerechtigkeit ihrer Strafe.“ 

Diese bezieht sich darauf, dass der Richter im relevanten Fall Artikel 134 des iranischen Strafgesetzbuches angewandt hat, der es den Richtern erlaubt, nach eigenem Ermessen eine höhere Strafe als die gesetzlich vorgesehene Höchststrafe zu verhängen, wenn ein Angeklagter mit mehr als drei Anklagen konfrontiert wird. Im Fall Nasrin Sotoudeh hat der Richter, Mohammad Moghiseh, laut Sotoudehs Familie für jede der sieben Anklagen die maximale gesetzliche Strafe angewendet und dann weitere vier Jahre zur gesamten Haftstrafe hinzugefügt.

Außerdem verwies Amnesty im Urgent Action Handlungsaufruf darauf, dass die Behörden Handlungen als „Beweise“ gegen Nasrin Sotoudeh anführte, die völlig rechtmäßig sind wie z.B. Kritik an der obligatorischen Verschleierung von Frauen mit dem Hidschab, das Ablegen ihres Kopftuchs bei Gefängnisbesuchen, die rechtliche Verteidigung von Frauen, die friedlich gegen das Verschleierungsgesetz protestiert haben oder das Niederlegen von Blumen an einer Stelle, an der eine protestierende Frau gewaltsam festgenommen wurde.

Die Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern im Iran ist völlig inakzeptabel! Als Menschenrechtssprecherin habe ich die Verhaftung von Nasrin Sotoudeh im Menschenrechtsausschuss öffentlich kritisiert und arbeite an einer Resolution des Parlaments für den Einsatz gegen Menschenrechtsverletzungen im Iran.

Hier geht es zur Petition von Amnesty für die Freilassung von Nasrin Sotoudeh.

 

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