Laut der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sind 152 Mio. Kinder weltweit von Kinderarbeit betroffen, 73 Mio. davon unter gefährlichen, gesundheitsschädigenden und ausbeuterischen Bedingungen. Häufig können diese Kinder nicht oder nicht regelmäßig die Schule besuchen.
Das Verbot der wirtschaftlichen Ausbeutung von Kindern ist unter anderem in Artikel 32 der UN-Kinderrechtskonvention aus dem Jahr 1989 verankert:
„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt und nicht zu einer Arbeit herangezogen zu werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen können.“
Obwohl fast alle Staaten der Welt die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet haben, ist deren Implementierung äußerst lückenhaft und Kinderarbeit stellt weiterhin ein globales Problem dar.
2015 beschloss die Staatengemeinschaft die Agenda 2030, eines deren explizite Ziele es ist, die schlimmsten Formen von Kinderarbeit abzuschaffen (SDG 8.7).
Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein ganzheitlicher Ansatz vonnöten, der über die bereits existierenden gesetzlichen Verbote von Kinderarbeit hinausgeht und eine Verbesserung der Situation vor Ort durch höhere Familieneinkommen und die Durchsetzung der Schulpflicht sowie die Einhaltung von menschenrechtlichen Standards in der gesamten Staatengemeinschaft miteinbezieht.
Initiativen zur gesetzlich verbindlichen Verankerung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten sind aus der Schweiz, den Niederlanden, Deutschland und Frankreich bekannt. Das 2017 in Frankreich verabschiedete „Devoir de Vigilance“-Gesetz legt allgemeine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht für die ausländische Zulieferkette verbindlich fest.
Im „Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik 2019 bis 2021“ des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres wird die Bedeutung, die die Einhaltung von menschenrechtlichen Standards in der transnationalen Wertschöpfungskette für Österreich hat, unterstrichen:
„Steigendes Gewicht wird der Zusammenarbeit mit dem Privatsektor und der Nutzung seines Potenzials beigemessen. Dabei wird besonderer Wert auf die Wahrnehmung der unternehmerischen Verantwortung im Sinne der Einhaltung von Menschenrechts-, Sozial- und Umweltstandards, insbesondere auch in transnationalen Liefer- und Wertschöpfungsketten, gelegt. Österreich orientiert sich dabei an den VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen als internationalem politischem Rahmen und unterstützt die Beachtung der „Decent Work-Agenda“ und das Einhalten der Kernarbeitsnormen der ILO.“
Die neue Außenwirtschaftsstrategie bekennt sich zu einer Außenwirtschaftspolitik mit Werteorientierung, zum aktiven Schutz von Menschenrechten und dem Ausbau der Rechtsstaatlichkeit. Werteorientierung, Nachhaltigkeit und unternehmerische Verantwortung sind Qualitäten, mit denen sich Österreich im internationalen Wettbewerb positioniert.
Die Außenwirtschaftsstrategie verweist auch auf die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die ein ausdrückliches Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit beinhalten, und sieht vor, dass zur effizienten Unterstützung von österreichischen Unternehmen bei der Wahrnehmung ihrer unternehmerischen Verantwortung der österreichische Nationale Kontaktpunkt für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen als One-Stop-Shop für unternehmerische Verantwortung gestärkt wird.
Aktuell wird auf UNO-Ebene die Erarbeitung eines völkerrechtlichen verbindlichen Instruments zur Regulierung der Aktivitäten transnationaler und anderer Unternehmen im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechtsstandards diskutiert. Der erste Entwurf (Zero Draft) der Arbeitsgruppe des UN-Menschenrechtsrats enthält einige Inhalte, die vonseiten der Europäische Union (EU) kritisch bewertet wurden.
Aus diesem Grund ist es zentral, dass sich Österreich auf EU-Ebene für eine einheitliche EU-Position und die weitere Teilnahme der EU am Diskussionsprozess im Rahmen der UNO rund um den „Zero Draft“ eines internationalen, völkerrechtlichen verbindlichen Instruments zur Regulierung der Aktivitäten von transnationaler und anderer Unternehmen im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechtsstandards einsetzt.
Außerdem plädiere ich dafür, dass Österreich besser auf die Einhaltung menschenrechtlicher Standards achtet und sich insbesondere für den Schutz von Kindern vor Ausbeutung, die Einführung der allgemeinen Schulpflicht, höhere Familieneinkommen und eigener unternehmerischer Tätigkeit der indigenen Bevölkerung einsetzt.
Ein weiteres zentrales Anliegen ist, die Umsetzung der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen weiter voranzutreiben und den österreichischen Nationalen Kontaktpunkt als One-Stop-Shop für unternehmerische Verantwortung zu stärken.
Foto: Treffen mit Herbert Wasserbauer, einem Vertreter der Initiative “Kinderarbeit stoppen” (Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar)
Es gibt zwei gedankliche Ansätze zur Kinderarbeit. Der eine sagt, dass Kiderarbeit immer veboten zu sein hat, wenn Schulbildung, Gesundheit oder Meschenwürde gefährdet sind. Der zweite sagt, dass es Situationen geben kann, wo Kinder die einzigen sind, die zum Familieneinkommen beitragen, und dadurch eine wesentlich höheren Status erlangen als die Erwachsenen in der Familie. Es ist ja auf der Welt nicht überall sozial so gut abgesichert wie bei uns.
So kam es, dass eine betont antikapitalistische Regierungierung in Bolivien, die eigentlich die Kinderarbeit an vorderster Front bekämpfen sollte – diese kurzerhand legalisiert. Ein Treppenwitz der Geschichte.
Trotzdem gilt: Kinderarbeit ist nicht Kinderarbeit,. Maß und Ziel auch bei der Bekämpfung.