Ohne Diskussion, ohne darüber Nachzudenken wischte die Rot-Grüne hauchdünne Mehrheit unseren wichtigen Antrag am 24. November einfach vom Tisch. Wahlfreiheit für Eltern in Bezug auf Nachmittagsunterricht und Schultyp: uninteressant!
Hier der ganze Text:
Beschluss-(Resolutions-)antrag der ÖVP-Gemeinderätinnen und Gemeinderäte Mag. Manfred JURACZKA, DI Elisabeth OLISCHAR, Sabine SCHWARZ und MMag. Dr. Gudrun KUGLER, MTS, eingebracht in der Sitzung des Wiener Gemeinderates am 24.11.2015 in der Debatte der Regierungserklärung des Herrn Bürgermeisters
betreffend Wahlfreiheit der Eltern und Schüler bei der Bildung
Bildung ist das Fundament für Wohlstand, Chancengerechtigkeit und sozialen Zusammenhalt in einem Land. Um das österreichische Bildungssystem fit für die Zukunft zu machen präsentierte die Bundesregierung am 17. November 2015 ein umfassendes Bildungsreformpaket, welches das österreichische Bildungswesen auf neue Beine stellt.
Bei der Umsetzung des Bildungsreformpaketes auf Wiener Landesebene muss darauf geachtet werden, dass die von der Bevölkerung eingeforderte Wahlfreiheit für Eltern und Schüler in Bezug auf den Schultyp und die Nachmittagsbetreuung weiterhin gegeben sein wird.
Neben der begrüßenswerten Stärkung der Schulautonomie, der Einführung des verpflichtenden zweiten Kindergartenjahres für Kinder mit sprachlichem Förderbedarf, der Verbesserung der Schnittstelle zwischen Kindergärten und Volksschule und vieler weiterer Maßnahmen, ist auch und insbesondere bei der Implementierung einer Modellregion für die „Gemeinsame Schule“ in Wien darauf zu achten, dass im Ganzen der Grundsatz der Wahlfreiheit weiterhin ein eminenter Grundpfeiler unseres Bildungswesens bleibt.
Die gefertigten Gemeinderäte stellen daher gemäß § 27 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Wien folgenden
Beschlussantrag:
Der Wiener Gemeinderat spricht sich im Rahmen der Umsetzung des Bildungsreformpaketes auf Wiener Landesebene für die Beibehaltung und Stärkung des Grundsatzes der Wahlfreiheit für Eltern und Schüler bei der Entscheidung in Bezug auf den Schultyp und die Nachmittagsbetreuung aus.
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt.
Wien, 24.11.2015