Gemeinsam mit VP-Frauensprecherin Abg. Liesi Pfurtscheller und in Kooperation mit aktion leben hatte ich zu einem Mittagsevent zum Recht auf Kenntnis der genetischen Abstammung eingeladen. „Ich wusste es immer“, so begann Pianist Albert Frantz die Erzählung von seiner Suche nach seinem leiblichen Vater. Stutzig hatte ihn sein außerordentliches Musiktalent gemacht, völlig unbekannt in seiner Herkunftsfamilie, denn, so sagt er heute: „Die Natur kennt keine Spender, sondern nur Eltern!“ Unverblümt fordert er: „Gerechtigkeit für die einen darf nicht zur Ungerechtigkeit für die anderen werden. Wir müssen den Rechten des Kindes immer den Vorrang einräumen.“ Nach 14 Jahren Suche fand er seinen Vater, der ihn mit großer Freude in seinem Leben willkommen hieß. „Es geht nicht nur um den biologischen Vater – sondern auch um die erweiterte Familie: Tanten, Onkeln, Cousinen und Cousins! Meine wiedergefundene Familie und ich sind uns so ähnlich. Manchmal frage ich mich, warum wurden wir überhaupt voneinander getrennt?“
Nach seiner emotionalen Rede spielte Albert Frantz im Parlament die „Rhapsody in Blue“ von George Gershwin, ein Stück, durch das er sich mit 17 Jahren ins Klavierspielen verliebt hatte – und das Lieblingsstück seiner ihm damals unbekannten leiblichen Großmutter.
Presseaussendung:
Kugler/Pfurtscheller: Das Recht von Kindern aus Samen- und Eizellenspenden auf Kenntnis der eigenen Identität ist Menschenrecht
Pianist auf Vatersuche tritt in Parlament zum Thema „Recht des Kindes auf Kenntnis der genetischen Abstammung“ auf
Wien (OTS/ÖVP-PK) – ÖVP-Menschenrechtssprecherin Abg. Gudrun Kugler und ÖVP-Frauensprecherin Abg. Elisabeth Pfurtscheller luden heute, Dienstag, zu einem Mittagsevent zum Thema “Recht des Kindes auf Kenntnis der genetischen Abstammung” mit dem amerikanischen Pianisten und internationalen Vortragenden Albert Frantz, der über die Suche nach seinem genetischen Vater berichtete. Frantz hat über seine persönliche Geschichte bereits vor der UNO und unterschiedlichen internationalen Foren gesprochen. „Die Veranstaltung mit Frantz soll unterstreichen, was es für einen Menschen bedeutet, wenn sein Recht auf Kenntnis der eigenen genetischen Identität verletzt wird“, so die beiden Abgeordneten.
Albert Frantz kam im US-Bundesstaat Pennsylvania durch Samenspende zur Welt, was ihm jedoch verheimlicht wurde. „Im Unterbewusstsein wusste ich es immer“, so begann der Pianist Albert Frantz dabei die Erzählung von seiner Suche nach seinem leiblichen Vater: „Die Natur kennt keine Spender, sondern nur Eltern!“ Und weiter: „Gerechtigkeit für die einen darf nicht zur Ungerechtigkeit für die anderen werden.“ Er, Frantz, sehe im Zweifel immer einen Vorrang der Rechte von Kindern. Nach 14 Jahren Suche fand er seinen biologischen Vater, der ihn mit großer Freude in seinem Leben willkommen hieß. Frantz: „Es geht nicht nur um den biologischen Vater – sondern auch um die erweiterte Familie: Tanten, Onkeln, Cousinen und Cousins! Meine wiedergefundene Familie und ich sind uns so ähnlich. Manchmal frage ich mich, warum wurden wir überhaupt voneinander getrennt?“
Nach seiner emotionalen Rede spielte Albert Frantz im Parlament die „Rhapsody in Blue” von George Gershwin, ein Stück, anhand dessen er sich mit 17 Jahren ins Klavierspielen verliebt hatte, und das Lieblingsstück seiner ihm damals unbekannten leiblichen Großmutter.
In einem Entschließungsantrag wurde die Regierung beauftragt, bis zum 29. April 2024 einen Ministerialentwurf betreffend Einrichtung eines zentralen Registers über Samen- oder Eizellspenden zur Begutachtung vorzulegen, wie dies auch im Regierungsprogramm enthalten ist. Sowohl Kugler als auch Pfurtscheller drängen auf rasche Umsetzung. Es sei nur natürlich, dass sich Frauen Kinder wünschen und Männer Väter werden wollen, auch wenn es auf natürlichem Wege nicht funktioniert, so Frauensprecherin Pfurtscheller, „die Herausforderung ist es, dabei die Kinderrechte nicht zu verletzen.“
Menschenrechtssprecherin Kugler abschließend: „Für den Menschen ist es wichtig zu wissen, wo er oder sie herkommt. Nicht von ungefähr boomen private DNA-Tests insbesondere in den englisch-sprachigen Ländern. Das Menschenrecht auf Kenntnis der Herkunft ergibt sich aus Art. 8 EMRK sowie Art. 7 und 8 der Kinderrechtekonvention. Es liegt jetzt am Gesetzgeber, das Recht des Kindes auf seine Identität und seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden, so weit als gesetzlich möglich zu schützen!“
aktion leben: aktionleben.at
© Katharina Schiffl; Gudrun Kugler