Endlich gibt es die Freiwilligenpauschale jetzt auch für anerkannte Religionsgemeinschaften! Kirchen, Gemeinden und Religionsgemeinschaften leisten durch ihre ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen wertvollen Beitrag für die Menschen, für die Kirche und die ganze Gesellschaft. Das gehört belohnt! Da anerkannte Religionsgemeinschaften aber keine gemeinnützigen Vereine, sondern Körperschaften öffentlichen Rechts (KöR) sind, konnten sie bis jetzt nicht von der Freiwilligenpauschale profitieren. Das haben wir in der Nationalratssitzung am 4. Juli 2024 geändert!
Hier mehr Information dazu:
Wöginger/Hanger: Freiwilligenpauschale auch für anerkannte Religionsgemeinschaften
Wertschätzung und Rechtssicherheit damit auch für diesen wichtigen Bereich sichergestellt
Wien (OTS) – Ehrenamt muss immer Ehrenamt bleiben, gleichzeitig sollen Freiwilligen/Ehrenamtlichen entstandene Aufwände pauschal abgegolten werden können. Um in diesem Bereich für Rechtssicherheit zu sorgen, gibt es seit dem Jahr 2024 eine steuerfreie „kleine“ und „große“ Freiwilligenpauschale (Aufwandsentschädigung). Die „kleine“ Freiwilligenpauschale (80 Euro pro Monat bzw. 1.000 Euro pro Jahr) kann jeder gemeinnützige Verein an seine Mitglieder steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Die erhöhte („große“) Freiwilligenpauschale (250 Euro pro Monat bzw. 3.000 Euro pro Jahr) gilt für Sozialdienste in der Gesundheitspflege, in der Kinder-, Jugend-, Familien-, Kranken-, Behinderten-, Blinden- oder Altenfürsorge und für Ausbildnerinnen und Ausbildner bzw. Übungsleiterinnen und Übungsleiter (Kapellmeisterinnen und -meister/Chorleiterinnen und -leiter). Da anerkannte Religionsgemeinschaften keine gemeinnützigen Vereine, sondern Körperschaften öffentlichen Rechts (KöR) sind, waren diese bis jetzt von dieser Maßnahme nicht betroffen. Im Rahmen eines Abänderungsantrages in der heutigen Parlamentssitzung wurde das nun korrigiert. Das sagten heute, ÖVP-Klubobmann August Wöginger und ÖVP-Freiwilligensprecher Abg. Andreas Hanger.
„Wir bringen damit unsere Wertschätzung für alle ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den anerkannten Religionsgemeinschaften zum Ausdruck, die im liturgischen Dienst, in Kirchenchören, Pfarrcafés, Flohmärkten und vielem anderen enorm wichtige Arbeit für unsere Gesellschaft leisten“, so Wöginger und Hanger abschließend. (Schluss)
Liebe Gudrun, das ist eine tolle Neuigkeit!
Noch toller wäre aber noch die Gleichbehandlung der Kirchen im Bezug auf die Spendenansetzbarkeit!!!!
Man könnte ja dafür die 600€ im Jahr streichen. Jedenfalls würden wir Kirchen davon genauso provotieren wie andere NGOs und NPOs! In Deutschland z.B. ist das schon seit vielen Jahren so.
Ich weiß – sehe ich genauso. Die Kirchen sollten das groß gemeinsam als Forderung in die Regierungsverhandlungen 2024 einbringen. Ich unterstütze das gerne!