Mehr Schutz vor Kinder- und Zwangsehen in Österreich
14. August 2024
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Kugler/Sieber: Mehr Schutz vor Kinder- und Zwangsehen in Österreich
ÖVP-Menschenrechtssprecherin und ÖVP-Familiensprecher: Anhebung des Ehefähigkeitsalters auf ausnahmslos 18 Jahre
Wien (OTS): Laut internationalen Studien sind zumindest 22 Millionen Menschen weltweit von Zwangsverheiratung betroffen, davon neun Millionen Kinder. Auch in Österreich kommt das Phänomen Zwangsheirat leider vor. Beim Thema Zwangsehen gehen Experten von einer hohen Dunkelziffer in Österreich aus. Erst im Juni wurde durch das Projekt FORMA (Forced Marriage, 2023/24) ein Lagebericht zu Zwangsverheiratung in Österreich präsentiert. „Wir müssen sicherstellen, dass Minderjährige nicht in eine Heirat gedrängt werden. Deswegen soll das Ehealter in Österreich gänzlich auf 18 Jahre angehoben werden.“ Das sagten heute, Donnerstag, ÖVP-Menschenrechtssprecherin Gudrun Kugler und ÖVP-Familiensprecher Abg. Norbert Sieber. Ein entsprechender Initiativantrag zur Änderung des Ehealters wurde dem Koalitionspartner übermittelt. Eine Ehe unter 18 ist in Österreich zwar prinzipiell verboten, allerdings mit der Ausnahme, wenn ein Gericht 16- oder 17-jährige für ehemündig erklärt.
„Eine Änderung des Eherechts würde auch einen Gleichklang mit anderen europäischen Ländern wie zum Beispiel Dänemark, Norwegen oder Deutschland und auch einen höheren Schutz für Minderjährige – vor allem Mädchen und Frauen – bedeuten“, ist Sieber sicher. Vor allem diese seien die Leidtragenden frühzeitiger Eheschließungen. Die Folgen für die beteiligten Minderjährigen seien oft Ausbildungsabbrüche und wirtschaftliche und soziale Abhängigkeiten. Nicht selten werde auch psychische, physische oder sexualisierte Gewalt ausgeübt, so der Familiensprecher weiter.Laut einem Leitfaden von „Orient Express“, einem Verein, der Frauen mit Migrationsgeschichte in Österreich berät und betreut, betrifft das Thema Zwangsheirat häufig Minderjährige, welche bereits in zweiter oder dritter Generation in Österreich leben. „Hauptsächlich weibliche Jugendliche werden dabei unter Druck gesetzt, im Heimatland ihrer Eltern einen oftmals für sie unbekannten Mann oder nahen Verwandten zu heiraten. Durch die frühe Heirat wird sichergestellt, dass die Betroffenen jungfräulich heiraten und so die Familienehre gewahrt bleibt“, beschreibt Kugler die Situation. „Neben der Anhebung des Ehealters auf ausnahmslos 18 Jahre und des ebenfalls im Initiativantrag enthaltenen Verbots einer Heirat zwischen Cousins und Cousinen arbeiten wir an einem Maßnahmenpaket, das präventive sowie bewusstseinsbildende Maßnahmen, insbesondere beim Personal im Fremden-, Gesundheits- und Schulwesen, sowie Rehabilitations- und Betreuungsmaßnahmen für zwangsverheiratete Kinder und Jugendliche inkludiert. Dazu gehört auch die Unterstützung von Projekten in Drittstaaten zur Bekämpfung von Kinderehen, und die Bekämpfung von Kinder-, Früh- und Zwangsverheiratungen im außenpolitischen Handeln sowie im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit.“
„Es ist wichtig, den negativen Auswirkungen einer vorzeitig geschlossenen Ehe entgegenzuwirken. Das Gesetzesvorhaben ist zudem auch eine Umsetzungsmaßnahme aus dem Regierungsprogramm. Es geht darum, diese Lücken konsequent zu schließen. Das Frauenministerium setzt sich seit Jahren sowohl öffentlich als auch in zahlreichen Gesprächen mit dem Koalitionspartner dafür ein, das Ehealter auf 18 Jahre anzuheben“, so Kugler und Sieber abschließend.