Sechs Geschlechter im Eltern-Kind-Pass?
11. Dezember 2025
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Das finde ich nicht richtig, und es bleibt hoffentlich nicht so. Aber wie kommt es dazu? Der Geschlechtereintrag bildet den österreichischen Meldezettel ab. Dass es dort mehrere Geschlechtereintragsmöglichkeiten gibt, war nicht der Wunsch der Volkspartei (wie die Freiheitlichen gerne behaupten), sondern ist ein Produkt mehrerer höchstgerichtlicher Erkenntnisse:
 
1) Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seinem Erkenntnis vom 15. Juni 2018 festgestellt, dass intergeschlechtliche Personen sowie jene, die aus psychischen Gründen ihrem biologischen Geschlecht nicht zugeordnet werden möchten, ein Recht darauf haben, in Personenstandsregistern und Urkunden ein Geschlecht weder als „männlich“ noch als „weiblich“ anzugeben.
 
2) Der damalige Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) setzte dies im Dezember 2018 durch einen Erlass um.
 
3) Zwei weitere Einträge kamen durch weitere Gerichtsurteile hinzu.
 
4) Nicht die ÖVP hat das zu verantworten – sondern mehrere österreichische Höchstgerichte – gemeinsam mit dem damaligen FPÖ-Innenminister Kickl.
 
5) Aber Achtung: Es handelt sich nur um „Geschlechtseinträge“, nicht um Geschlechter!
 
6) Sowohl der VfGH (VfGH G77/2018-9 Randziffer 14) als auch die ÖVP gehen von zwei Geschlechtern aus, nämlich männlich und weiblich.
 
Kollege Laurenz Pöttinger hat das heute in seiner Rede gut erklärt. Danke dafür!
 
 

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