Georgien steht an einem Scheideweg: Mit dem Antrag der Regierungspartei „Georgischer Traum“, gleich fünf Oppositionsparteien vom Verfassungsgericht verbieten zu lassen, droht ein Land, das sich seit Jahren zu Europa bekennt, den Boden des demokratischen Wettbewerbs endgültig zu verlassen. Als Vizepräsidentin der Parlamentarischen Versammlung der OSZE verfolge ich diese Entwicklung mit tiefer Sorge, denn wo politische Konkurrenz nicht mehr an der Wahlurne, sondern vor Gericht entschieden werden soll, steht das Fundament der Demokratie selbst auf dem Spiel. Dass erhebliche Zweifel an der Unabhängigkeit der georgischen Justiz bestehen, hat bereits das Europäische Parlament deutlich gemacht. Umso wichtiger ist es, dass wir als Teil der europäischen Wertegemeinschaft nicht schweigen, sondern jenen Georgierinnen und Georgiern zur Seite stehen, die unbeirrt eine freie, demokratische und europäische Zukunft für ihr Land einfordern. Meine Stellungnahme dazu finden Sie nachfolgend:
Kugler zu Georgien: Versuch Oppositionsparteien auszuschalten, muss umgehend Einhalt geboten werden!
Vorhaben von Regierungspartei „Georgischer Traum“, politischen Mitbewerb vom georgischen Verfassungsgericht verbieten zu lassen, ist „Anschlag auf Demokratie“
Wien (OTS) –
„Dem Versuch der Regierungspartei ‚Georgischer Traum‘, fünf Oppositionsparteien durch ein Verfahren vor dem Verfassungsgericht verbieten zu lassen und damit aus dem politischen Wettbewerb auszuschalten, muss entschieden entgegengetreten werden“, stellt ÖVP-Menschenrechtssprecherin Gudrun Kugler, die auch Vizepräsidentin der Parlamentarischen Versammlung der OSZE ist (OSZE-PV), klar. Das beim georgischen Verfassungsgericht eingeleitete Verfahren ist „nicht nur in höchstem Maße besorgniserregend, sondern kommt einem Anschlag auf die Demokratie gleich“, unterstreicht die ÖVP-Abgeordnete. Kugler weiter: „Politischer Wettbewerb wird offen und demokratisch an der Wahlurne entschieden – und darf nicht durch Repressionen einer Regierungsmehrheit verunmöglicht werden.“
Das Verbot politischer Parteien ist ein schwerwiegender Eingriff in den demokratischen Wettbewerb und muss daher strengsten rechtsstaatlichen und demokratischen Maßstäben genügen. Im Fall Georgiens sind erhebliche Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz angebracht, worauf auch das Europäische Parlament hingewiesen hat. Kugler: „Die Freiheit, politische Parteien zu gründen und sich in ihnen zu engagieren, ist ein demokratischer Grundpfeiler und unverzichtbar. Georgien hat als OSZE-Teilnehmerstaat und Mitglied des Europarates seinen Verpflichtungen nachzukommen. Die georgischen Verantwortlichen sind dazu aufgefordert, den eingebrachten Verbotsantrag zurückzuziehen und der politisch motivierten Strafverfolgung ein Ende zu setzen. Ebenso muss Georgien inhaftierte Oppositionsführer und andere willkürlich festgenommene Personen umgehend freilassen.
Kugler abschließend: „Die Zukunft Georgiens in Europa und der Welt liegt in der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung des politischen Pluralismus. Meine Solidarität gilt den Georgierinnen und Georgiern, die zurecht und wiederholt eine freie, demokratische und europäische Zukunft für ihr Land fordern. Ich appelliere an die georgische Regierung, sich von Repressionen abzuwenden und wieder auf den Weg der Demokratie zurückzukehren.“ (Schluss)
Kugler zu Georgien: Versuch Oppositionsparteien auszuschalten, muss umgehend Einhalt geboten werden!