Oft werde ich gefragt, wie man meine Arbeit mittragen und ob man mich auch finanziell unterstützen kann. Jede Art der Unterstützung ist willkommen – es gibt so viel zu tun! Bitte schreiben Sie mir direkt an [email protected]. Danke!
Bezüglich finanzieller Unterstützung sieht es so aus: Da ich als Abgeordnete besonders aktiv bin, entstehen regelmäßig zusätzliche Kosten, die weder durch den parlamentarischen Spesenersatz gedeckt noch von mir alleine getragen werden können. Dazu zählen etwa die fachliche Zuarbeit durch Expertinnen und Experten, die Produktion von Podcasts, die grafische Gestaltung von Social-Media-Beiträgen, die Organisation von Veranstaltungen und sonstige Dinge, die zwar nicht unmittelbar der meiner österreichischen parlamentarischen Arbeit zugeordnet werden können, aber trotzdem einen unverzichtbaren Teil meiner politischen Arbeit bilden. Wer meinen Newsletter oder meinen Blog liest, findet dort unzählige Beispiele für diese zahlreichen politischen Aktivitäten.
Diese zusätzlichen Aktivitäten ermöglichen es, wichtige Anliegen voranzubringen, neue Themen aufzugreifen sowie mit möglichst vielen Menschen in Kontakt zu treten und zu bleiben. Wenn Sie meine politische Arbeit finanziell unterstützen, erweitern Sie damit meinen Handlungsspielraum und helfen mir, mich wirkungsvoll für unsere gemeinsamen Anliegen einzusetzen.
Spenden an Abgeordnete zum Nationalrat sind in Österreich gesetzlich streng geregelt. Wir halten uns selbstverständlich an alle geltenden Vorschriften auf Punkt und Beistrich.
Die entsprechenden Informationen zum Parteiengesetz finden Sie nachstehend. In einer vereinfachten Kurzversion: Bei Überweisungen ab 150 € bitten wir Sie, uns folgende Angaben mitzuteilen, damit wir unseren Meldepflichten vollständig nachkommen können: Vorname und Nachname, Straße und Hausnummer, PLZ und Ort, Geburtsdatum bzw. ZVR-Zahl / Firmenbuchnummer* (*Für Vereine bzw. Unternehmen anstelle des Geburtsdatums).
Empfänger: Gudrun Kugler, IBAN:AT641200010013166334, BIC: BKAUATWW
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen!
Informationen zu Spenden für meine politische Arbeit:
Spenden zur Unterstützung meiner Tätigkeit als engagierte Politikerin der Österreichischen Volkspartei und als Abgeordnete zum Nationalrat unterliegen den Bestimmungen des Parteiengesetzes 2012.
Es gilt Folgendes (Stand November 2026):
- Beträgt Ihre Spende bis zu 180,- €, entstehen keine weitere Pflichten. Lediglich im Rechenschaftsbericht der Österreichischen Volkspartei wird die Gesamtsumme aller auf mich lautenden Spenden eines Jahres veröffentlicht.
- Beträgt Ihre Spende über 180,- €, muss ich Ihren Namen, das Datum des Eingangs der Spende(n) und deren Höhe der Österreichischen Volkspartei melden, die die Gesamtsumme Ihrer Spenden dem Rechnungshof einmal im Jahr bekannt gibt. Ohne Nennung ihres Namens wird die Gesamtsumme alle auf mich laufenden Spenden eines Jahres im Rechenschaftsbericht der Österreichischen Volkspartei veröffentlicht.
- Beträgt ihre Spende über 500,- €, muss ich Sie ersuchen, mir auch die Postleitzahl Ihrer Wohnadresse zu nennen (Verwendungszweck), weil ich Ihre Postleitzahl der Österreichischen Volkspartei melden muss, die diese dem Rechnungshof bekanntgibt, der die Spende unter Nennung Ihres Namens und Ihrer Postleitzahl, des Datums des Eingangs der Spende und deren Höhe unverzüglich veröffentlicht.
- Sie können mir mehrmals spenden; Sie dürfen mir aber bitte nicht mehr als insgesamt 9900,- € pro Jahr spenden, das wäre verboten (Spendenobergrenze). Außerdem darf ich keine Spende über € 500 von ausländischen Personen (ausgenommen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit Wohnsitz im Österreich) annehmen.
- Unterstützen Sie eine einzelne Aktion von mir, z.B. eine bestimmte Reise oder eine bestimmte Veranstaltung, mit weniger als 150,- €, dann zählt diese Zuwendung nicht als „Spende“ und ich muss diese Zuwendung weder der Österreichischen Volkspartei noch dem Rechnungshof melden; lediglich im Rechtenschaftsbericht der Österreichischen Volkspartei scheint die Gesamtsumme aller dieser sogenannten Bagatellspenden auf. Ich muss Sie in diesem Fall aber ersuchen, genau anzugeben, welche konkrete einzelne Aktion Sie von mir mit dieser Zuwendung unterstützen (Verwendungszweck), sonst werte ich diese Zuwendung als „reguläre Spende“ (siehe oben Punkt 1). Vorsicht, die Spendenobergrenze würde dann gelten! Sie können auch mehrere einzelne Aktionen von mir jeweils mit weniger als 150,- € unterstützen.
- Das Parteiengesetz 2012 finden Sie zum Nachlesen hier; die aktuellen und jährlich angepassten Betragsgrenzen hier.
Achtung: In Wahlkampfzeiten sehen die Regeln anders aus – da besteht ein generelles Spendenannahmeverbot. Das ist aber derzeit nicht der Fall.
Stand: 7. November 2026.