Bundesrats-Enquete: Kinder- und Jugendhilfe
16. November 2018
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Bei einer Enquete zum Thema Kinder- und Jugendhilfe diskutierten Abgeordnete aus Bundesrat und Nationalrat über den aktuellen Handlungsbedarf in der Jugendwohlfahrt. In meinem Redebeitrag verwies ich vor allem auf die Rechte, die aus dem Menschenrecht auf Privat- und Familienleben, der Kinderrechtskonvention und unserem Bundesverwaltungsgesetz hervor gehen – wie das Recht der Kinder auf Kontakt zu den leiblichen Eltern. Und darauf, wie wir als Regierungsparteien den steigenden Belastungen von Familien entgegenwirken können. Der FamilienbonusPlus war bereits ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Viel Arbeit liegt noch vor uns!

 

Hier eine Ausschnitt aus meiner Reder im Wortlaut:

Enquete BR, Bundesrat                    7. November 2018                                    29. Sitzung

Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP):

Herr Vorsitzender! Frau Präsidentin!

(…)

 

Ich habe als Nationalrätin drei Bitten an Sie alle mit, aber insbesondere an die anwesenden Bundesrätinnen und Bundesräte, drei Bitten in Bezug auf Menschenrechte und Kinder- und Jugendwohlfahrt. Ich bin Menschenrechtssprecherin des ÖVP-Parlamentsklubs und sehe diese Thematik ganz stark aus dem Blickwinkel Menschenrechte von Kindern aber auch der Eltern dieser Kinder.

Erste Bitte: Artikel 8 MRK sieht ein Recht auf Privat- und Familienleben vor. Der Sonderbericht der Volksanwaltschaft, der uns im Dezember vorgelegt worden ist, spricht von einem Anstieg der Kindesabnahmen von 8 000 auf 13 600 in den letzten zehn Jahren. Ich frage mich, warum das so ist. Ich bitte Sie in den Ländern, die Kindesabnahme wirklich als letztes Mittel, als Ultima Ratio anzuwenden, und zu sehen, ob man nicht gelindere Mittel davor hat.

Ich habe im Jugendamt Wien ein langes Gespräch mit dem Leiter geführt und gefragt: Was braucht ihr, damit es weniger Abnahmen gibt? Er sagt: Bitte, eine Investition in die Dinge, wie frühe Hilfen, eine Idee, wie eine Familienkonferenz, wenn es zu einer Abnahme kommt, dass man das Umfeld zusammenholt, die Lehrer, die Verwandten, Freunde und sagt: Was können wir in diesem Fall gemeinsam tun?

Meine zweite Bitte bezieht sich auf Artikel 9 der UNO-Kinderrechtskonvention und Art. 2 B-VG über die Rechte von Kindern. Dort heißt es, dass das Kind ein Recht auf direkten Kontakt zu beiden Eltern hat.

Ich habe eine Familie als Menschenrechtssprecherin des ÖVP-Parlamentsklubs kontaktiert, die hat gesagt: Seit sechs Monaten versuchen wir, mit unserem neunjährigen Sohn Kontakt aufzunehmen. Er ist in Graz fremduntergebracht, wir sind aus Wien. Sechs Monate lang hat es aus verschiedensten Gründen nicht geklappt. Die Familie leidet, der Neunjährige wahrscheinlich auch, der Geburtstag liegt mitten drinnen. Das ist etwas, wo ich die Länder bitte, ganz stark Augenmerk darauf zu legen, an Kontakt, und wenn es möglich ist, auch an einer Rückführung zu arbeiten.

Die Volksanwaltschaft hat hier auf einen Missstand hingewiesen, nämlich dass es in einigen Bundesländern Zuschläge gibt – es wurde heute Vormittag schon von einer Kollegin vom Nationalrat erwähnt –, wenn Kinder in einem anderen Bundesland untergebracht werden. Das führt dazu, dass zum Beispiel im Burgenland 29 Prozent der fremduntergebrachten Kinder nicht aus dem Burgenland kommen, in Vorarlberg sind das nur 2 Prozent. Ich bitte darum, dass man genau drauf schaut, ob das wirklich der Fall ist, und wenn ja, dass man so etwas sofort abstellt.

Eine letzte Bitte: Es geht in der Frage Kinder- und Jugendwohlfahrt auch um Grundrechte der Eltern. Eltern empfinden die Kindesabnahme oft als Strafe, fühlen sich hilflos, fühlen sich schlecht informiert, haben zu wenig Akteneinsicht. Auch hier bitte ich darum, dass man die Eltern, wenn es möglich ist, so einbindet, dass sie nicht das Gefühl haben, ohnmächtig vor einer Übermacht zu stehen.

Zusammenfassend möchte ich sagen – Herr Dr. Hackspiel hat es angesprochen, aber auch Frau Wohlschlager: Die zunehmende Überforderung der Familien führt zu diesen Problemen. Es ist das Ziel unserer Politik – im Nationalrat, unserer Regierung –, dass wir Familien, soweit es geht, vom Druck von außen befreien, sodass Familie nach innen gelingen kann. Wir versuchen das auf vielen Ebenen. Ich weiß, da gibt es politische Unterschiede. Der Familienbonus ist eine dieser Maßnahmen, Familien vom Druck von außen zu befreien. Das will diese Regierung machen. Ich freue mich auf einen spannenden Dialog darüber, wie das gehen soll. – Vielen Dank.

15.24

 

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2 comments

  1. Liebe Gudrun Kugler!
    Danke dass Du Dich so für dieses wichtige Thema einsetzt. Als Sozialpädagogin hab ich viel Einblick in diese Problematik und meine Idee wäre eine Art Elternpass einzurichten, wo Eltern trainiert werden wie man mit Kindern gut umgeht. So wie beim Mutter Kind Pass sollten sie regelmäßig verpflichtend Veranstaltungen und Fortbildungen zum Thema Erziehung bekommen damit die Eltern lernen mit Konflikten und Schwierigkeiten umzugehen…
    Denn oft kommen sie selber aus zerbrochenen Familien oder anderen Kulturen und geben das weiter was sie selber als Kind erlebt haben.
    Das wäre meine Idee dazu. Vielleicht ist eine Umsetzung auf die eine oder andere Weise möglich.
    Liebe Grüße Susanne Müller

  2. Zitat: “Art. 2 B-VG über die Rechte von Kindern. Dort heißt es, dass das Kind ein Recht auf direkten Kontakt zu beiden Eltern hat.”
    Über 40% der der Trennungsväter, welche ja ein Leben lang Eltern ihrer Kinder bleiben, haben KEINE gemeinsame Obsorge und auch keine 50/50 Betreuung ihrer Kinder nach Trennung oder Scheidung!
    Das BundesVerfassungsGesetz Art.2 gibt es seit 2011 UND NIEMAND von den 183 Parlamentarier interessiert die Verfassung bis zum heutigen Tag, sonst wäre dieser Missstand im Familienrecht schon lange geändert worden.