Bundesregierung: Großer Schritt für verfolgte Christen
2. August 2024
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Am 2. August 2024 beschloss die österr. Bundesregierung eine jährliche Unterstützung für verfolgte Christen in der Höhe von 1 Million Euro. Ich freue mich sehr darüber, denn daran haben viele – ich miteingeschlossen – jahrelang gearbeitet!
Danke an Kultusministerin Susanne Raab und Bundeskanzler Nehammer, die die zahlreichen Berichte über Diskriminierung und Verfolgung von Christen in der Welt ernst genommen und aufgegriffen haben! Hier der Text des Ministerratsvorschlags:


Vortrag an den Ministerrat am 2. August 2024 

Einsatz für Religions- und Glaubensfreiheit – Beitrag zum Schutz religiöser Minderheiten, insbesondere christlicher Minderheiten

Berichte von staatlicher Seite (z.B. US-State Department Report on International Religious Freedom, Bericht der deutschen Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit, 1. Bericht des Bundeskanzleramtes zu Religionsfreiheit) oder von zahlreichen Nichtregierungsorganisationen zeigen weltweit die aktuelle Situation von Verfolgung auf Grund des Glaubens. Laut Bericht der OSZE[1] wurden Angehörige von Religionsgemeinschaften und anerkannten Kirchen auch in Europa Opfer gewalttätiger Hassverbrechen. Außerhalb Europas ist die Lage wesentlich prekärer. Angehörige religiöser Minderheiten sind weltweit Gewalt und Verfolgung – sei es durch staatliches Handeln oder durch nichtstaatliche Akteure und Akteurinnen – ausgesetzt.

Die Religions- und Glaubensfreiheit ist ein zentrales Menschenrecht. Sie ist untrennbar mit der Freiheit und Würde jedes Menschen verbunden. Sie garantiert die Freiheit, eine Religion zu praktizieren – allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat.  Sie umfasst die Freiheit, eine Religion eigener Wahl zu haben oder anzunehmen. Darin eingeschlossen ist auch das Recht, keine Religion zu haben oder sie zu wechseln.  Der Schutz der Religionsfreiheit ist ein grundlegender Bestandteil des gesellschaftlichen Zusammenlebens.

Die Religionsfreiheit ist grundlegender Teil menschenrechtlicher Verbürgungen: Nicht nur vor dem Hintergrund Art. 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, des Art. 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, Art. 9 der EMRK, Art. 10 21 und 22 der EU-Grundrechtecharta und zahlreicher anderer Verfassungsbestimmungen ist jede Diskriminierung aufgrund der Religion verboten.

Die Bundesregierung setzt sich daher weltweit für die Religions- und Glaubensfreiheit und gegen die Verfolgung auf Grund des Glaubens ein. Daher wurde unter anderem vom Bundeskanzleramt die Stabstelle Internationaler Schutz verfolgter religiöser Minderheiten gegründet. Darüber hinaus bringt sich Österreich auf UN- und EU-Ebene und in internationalen Gremien für den Schutz vor Verfolgung, die Religions- und Glaubensfreiheit und die Menschrechte ein. Österreich initiiert regelmäßig Resolutionen zu Minderheiten im UN Menschenrechtsrat und der UN Generalversammlung, u.a. zur Schaffung bzw. jährlichen Verlängerung des Mandats des Sonderberichterstatters des VN-Menschenrechtsrats für Minderheiten. Österreich ist zudem Mitglied der Task Force der EU zu Religions- und Glaubensfreiheit, die unter anderem den Informations- und Meinungsaustausch der EU-Mitgliedstaaten fördert.

Diesen laufenden Einsatz auf europäischer und internationaler Ebene braucht es, um klar und effektiv gegen jegliche Form der Verfolgung oder Diskriminierung von Menschen auf Grund ihrer Religion entgegenzutreten. Zahlreiche internationale Netzwerke zur Religionsfreiheit, in denen Österreich vertreten ist, sowie die Arbeit auf UNO-, EU-, und bilateraler Ebene sollen dazu genützt werden, um auf die konkreten Schicksale und Unterdrückung so vieler Verfolgter weltweit hinzuweisen und Verbesserungen herbeizuführen.

Neben den Aktivitäten iZm dem UN-Menschenrechtsrat, den EU-Gremien und den bilateralen Staatenkontakten, ist Österreich zum Schutz der Religionsfreiheit weltweit in der IRFBA – International Religious Freedom or Belief Alliance, der OSZE/ ODIHR – Office for Democratic Institutions and Human Rights, ICG-FoRB – International Contact Group on Freedom of Religion or Belief, TPNRD – Transatlantic Policy Network on Religion and Diplomacy, in jährlichen Ministertreffen zu Religionsfreiheit weltweit oder der Wiener Gruppe zu Religion und Diplomatie aktiv.

Auch der Nationalrat hat sich mehrheitlich im Antrag 2824/A(E) (1855 d.B.) oder einstimmig in der Entschließung (348/E) für den Schutz ethnischer, kultureller und religiöser Minderheiten vor Verfolgung ausgesprochen.

Im aktuellen Regierungsprogramm hat sich die Bundesregierung dazu bekannt, „einen internationalen Beitrag im Kampf gegen die Verfolgung von Minderheiten, insbesondere christlicher Minderheiten“ zu leisten.

Österreich unterstützt im Sinne seiner humanitären Tradition und angesichts der dramatischen Situation besonders im Nahen Osten, in Afghanistan und Region sowie in Westafrika und Ostafrika die humanitären Anstrengungen österreichischer Nichtregierungs-Organisationen vor Ort bereits durch Bereitstellung von Mitteln aus dem Hilfsfonds für Katastrophenfälle im Ausland.

Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, Projekte zur Unterstützung von Religionsfreiheit in den angesprochenen Regionen mit einem Betrag von jährlich 1.000.000 Euro zu unterstützen.

Die Mittel werden aus dem laufenden Budget des Bundeskanzleramts bereitgestellt. Es wird im Bundeskanzleramt einen eigenen Förderansatz geben, der nach Annahme dieses Berichts umgesetzt wird. Danach können entsprechende Projekte zur Unterstützung von Religionsfreiheit, insbesondere gegen Christenverfolgung, aber auch gegen andere verfolgte religiöse Minderheiten eingereicht werden. Die Rahmenbedingungen für die Förderung werden auf der Webseite des Bundeskanzleramts öffentlich zur Verfügung gestellt. Die Projektauswahl erfolgt durch eine Auswahlkommission, unter Berücksichtigung unterschiedlicher verfolgter Religionsgemeinschaften und Kirchen. In dieser werden das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten vertreten sein.

[1] https://hatecrime.osce.org/anti-christian-hate-crime

Online auf der Seite des BKA: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/medien/ministerraete/ministerraete-seit-dezember-2021/104h-ulb-2-aug.html

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