Im Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelung (FGM) wurde im Ministerrat ein neuer Vorstroß beschlossen: Es kommt ein eigener Tatbestand von FGM im Strafrecht. Heute wurde dazu im Ministerrat beschlossen: “Weibliche Genitalverstümmelung im Strafgesetzbuch Aktuell kann die weibliche Genitalverstümmelung (FGM) als „erhebliche Verstümmelung“ im Sinne des § 85 Abs 1 Z 2 und damit als schwere Dauerfolge qualifiziert werden. […]