Familie wird nach über zwei Jahren nach Kroatien rückgeführt. Wie kann das sein?
21. März 2018
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Dieser Fall hat Wellen geschlagen: Eine syrische Familie mit vier Kindern wird aufgrund von Dublin III nach Kroatien rückgeführt – nach über zwei Jahren in Österreich!
Sofort denkt man: Wenn eine Rückführung nach Kroatien als Ersteinreiseland gesetzlich notwendig ist, dann bitte gleich und nicht erst nach zwei Jahren! Und wirklich: Es gibt eine kurze DublinIII-Frist. Aber hier ist es anderes geschehen:
Die Sache ist tragisch, aber vor allem deshalb, weil man dieser Familie so wie vielen anderen komplett falsche Hoffnungen gemacht hat. Was ist passiert: NGO-Vertreter haben bei Dublinfällen Richtung Kroatien behauptet, dass hier die Dublin nicht anwendbar sei, weil HR die Durchreise geduldet hat, damit keine rechtswidrige Einreise in HR vorgelegen sei. Eine solche rechtswidrige Einreise ist aber Tatbestandsvoraussetzung für die Zuständigkeit HR. Das wurde bis zum EuGH verfolgt, der folgelogisch betont hat, dass die Einreise natürlich rechtswidrig war, weil ja keine Einreisepapiere vorgelegen haben. Der VwGH hat bei allen gleichgelagerten Fällen die aufschiebende Wirkung zuerkannt um – so wie es vorgesehen ist – die Entscheidung des EuGH abzuwarten. Nun hat der EuGH entschieden und die Überstellungen sind allesamt durchzuführen. Die Familie hätte in Kroatien schon längst einen positiven Bescheid bekommen.
Wir müssen und wollen uns an die Gesetze halten. Dort heißt es: Nach DublinIII muss schnell rückgeführt werden, nicht erst nach so langer Zeit. Die Verzögerung hat nun eine humanitäre Krisensituation angerichtet. Diese wurde aber von bestimmten Kräften selbst verursacht.
Ist Dublin III supertoll? Nein! Aber niemand hat bisher eine bessere Lösung vorgelegt.
Ich bin immer auf der Suche nach Fehlern im System, um diese nach menschenrechtlichen Gesichtspunkten zu verbessern. Hier liegt aber kein Fehler im System vor – auch wenn der Fall unsagbar traurig ist.