Grazer Bürgermeister: Beihilfe zum Suizid ist kein Menschenrecht
19. Januar 2021
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In einer Stellungnahme zum jüngsten Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, mit dem das Verbot der Suizid-Beihilfe in Österreich gekippt wurde, kamen bewegende Worte vom Grazer Alt-Bürgermeister Alfred Stingl (SPÖ) und dem amtierenden Bürgermeister Siegfried Nagl (ÖVP), für die das Erkenntnis „bei allem Respekt, den wir diesem Höchstgericht entgegenbringen, nicht nachvollziehbar“ ist.
Denn mit diesem Erkenntnis werden “Türen geöffnet, die mit der Würde des Menschen nicht vereinbar sind, die jeder sozialen Verantwortung widersprechen und das uneingeschränkte Selbstbestimmungsrecht über das Recht auf Leben stellt. Individuelle Autonomie und gesellschaftliche Verantwortung werden durch dieses Urteil in nicht nachvollziehbarer Weise aus jeglicher Balance gebracht.“

Freibrief, Leben zu verkürzen – fehlende Verantwortung

In dem Erkenntnis sehen die Bürgermeister außerdem einen “Freibrief (…), Leben beabsichtigt und vermeidbar zu verkürzen”. Denn Berichte aus den Niederlanden und der Schweiz würden zeigen, dass Sterbenskranke massivem Druck ausgesetzt seien, ihren Angehörigen nicht länger “zur Last zu fallen”.

Mit dem VfGH-Erkenntnis werden für Stingl und Nagl keine “bürgerlichen Freiheitsrechte gestärkt, sondern der Staat verabschiedet sich in nicht hinnehmbarer Weise von seiner Verantwortung als Garant für Schutz und Sicherheit.” All dies sei außerdem vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Fortschritte in der Palliativmedizin Sterbehilfe unnotwendig machen würden. Außerdem sei es häufig nicht eindeutig diagnostizierbar, ob nicht gerade auch ein geäußerter Todeswunsch Teil der Krankheit sei.

Mitgefühl statt Druck auf Patienten

Deswegen sei das Erkenntnis des Höchstgerichts kein Dienst am medizinischen Personal. “In unserem Land dürfen wir den Ärzten und dem Pflegepersonal vertrauen, dass der Respekt vor dem Leben – auch im Sterben – von Menschlichkeit und Anteilnahme geprägt ist. Betroffene Angehörige – meist sind Frauen davon betroffen – sollen durch spürbares Mittgefühl merken, dass die Gesellschaft an ihrer Seit steht.”

Kritisiert wird in der Erklärung der Bürgermeister auch der “Trend, nun bereits seit vielen Jahren, gesellschaftspolitische Fragestellungen an Höchstgerichte zu delegieren”. Was es vielmehr bräuchte, sei ein gesellschaftlicher Wertediskurs. “Letztlich wird es nicht darauf ankommen, ob wir davon ausgehen, dass auch der freiheitlich-säkulare Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann, oder ob wir dieses Verständnis in einem ständig fortschreitenden Prozess von ‘Checks and Balances’ entwickeln. Die Verabsolutierung individueller Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte kann kein Konzept für die Zukunft einer solidarischen Gesellschaft sein!”

Appell an Gesetzgeber: neue Regelung, die keinen assistierten Suizid ermöglicht

Das Erkenntnis sei auch ein Auftrag an die Politik, denn “die breite Allianz in der Kritik an dieser Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes von den Religionsgemeinschaften über die Behindertenorganisationen bis zur Ärztekammer darf daher in keinem Fall unberücksichtigt beiseitegeschoben werden.”

Deswegen der Appell an den Gesetzgeber, eine “verfassungskonforme neue Regelung zu finden, die keinen assistierten Suizid ermöglicht. Zugleich gilt es, die Einrichtungen der Hospizbewegung, der Palliativmedizin und der Suizidprävention weiter auszubauen und für alle Menschen niederschwellig zur Verfügung zu stellen.” Unverändert gilt für sie hier das Wort von Kardinal Franz König: “Menschen sollen an der Hand eines anderen Menschen sterben und nicht durch die Hand eines anderen Menschen.”

“Der Ausklang des Lebens verlangt Menschlichkeit, Hilfsbereitschaft und Verständnis für das Sein in Liebe zum Menschen! Graz wird als Menschenrechtsstadt 2021 zu einem tiefgreifenden Diskurs mit Expertinnen und Experten zu diesem Thema einladen”, so die Bürgermeister in ihrem Schlusswort

Quelle: ‘Beihilfe zum Suizid ist kein Menschenrecht’ – Stadtportal der Landeshauptstadt Graz

Beitragsbild: Grazer Universitätsbibliothek
2001 hat sich Graz als erste europäische Stadt mittels eines einstimmigen Beschlusses des Gemeinderats zur “Menschenrechtsstadt” erklärt. Dies ist ein ausdrückliches Bekenntnis der Stadt, sich in ihrem Handeln “von den internationalen Menschenrechten leiten [zu] lassen,” die insbesondere die unteilbare Würde jedes einzelnen Menschen als nicht verhandelbar definiert.

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