Heimaturlaub von Asylberechtigten versteht niemand!
21. August 2024
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VP-Kugler: Heimaturlaub von Asylberechtigten versteht niemand!
Es braucht besonderes Augenmerk auf Systemmissbrauch in Österreich
Wien (OTS): Die vergangene Woche von dem deutschen Privatsender RTL veröffentlichte Doku über afghanische Asylberechtigten, die das Asylsystem ausnutzen, indem sie Urlaub in dem Land machen, aus welchem sie angeblich fliehen mussten, schlug weit über die Grenzen Deutschlands Wellen. Jeden Monat sollen mehrere hundert Afghanen, die in Deutschland Antrag auf Schutzbedürftigkeit gestellt haben, durch einen Trick in ihr Heimatland gereist sein – Die Österreichische Volkspartei blickt mit Sorge auf diese Entwicklung „Es darf nicht sein, dass Leute die in Österreich Schutz suchen, dann in jene Länder auf Urlaub reisen, aus denen sie angeblich geflohen sind – das versteht niemand! Es muss darauf geachtet werden, ob hier nicht Gastfreundschaft und Asylrecht schamlos ausgenützt werden“, so die Abgeordnete zum Nationalrat Gudrun Kugler.
Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten kann unter bestimmten, gesetzlich festgelegten Umständen der Schutzstatus aberkannt werden. Ganz allgemein kann ein Asylstatus aberkannt werden, wenn die betroffene Person nicht (mehr) schutzwürdig ist, einen Ausschlussgrund gesetzt hat (wie z. B. eine Straftat), sich wieder dem Schutz des Herkunftsstaats unterstellt oder den Lebensmittelpunkt in einen anderen Staat verlegt hat. Erlangt das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) Kenntnis über das mögliche Vorliegen eines der genannten Gründe (beispielsweise durch eine Reisebewegung), so wird in jedem einzelnen Fall von Amts wegen ein Aberkennungsverfahren eingeleitet. „Es muss klar sein: Wer unser Asylrecht für Sozial- oder Arbeitsmigration missbraucht, hat es nicht verdient! Entsprechen die deutschen Medienberichte hinsichtlich Urlaubsreisen den Tatsachen, dann ist es evident, dass zumindest bestimmte Regionen in Afghanistan als sicher angenommen werden können. Dies muss auch, wie von Bundesminister Karner gefordert, in der Rechtsprechung des EUGH rasch Berücksichtigung finden, um Abschiebungen wieder zu ermöglichen“, so Kugler.„Aus menschenrechtlicher und humanitärer Sicht müssen Aberkennungsgründe jedenfalls streng durchgezogen werden. Die konsequentere Befolgung rechtlicher Grundlagen des Asylwesens und die Unterbindung seines Missbrauchs, dienen letztlich auch der Aufnahmebereitschaft der Gastbevölkerung. Missbrauch von Asyl- und Sozialwesen schafft Unfrieden“, so Kugler abschließend.