Durch die Entwicklungen der vergangenen Monate ist die Notwendigkeit einer internationalen Gerichtsbarkeit für die Kämpfer des sogenannten „Islamischen Staats“ (IS) in Syrien deutlich geworden. Deswegen spreche ich mich für ein internationales Strafgericht für IS-Kämpfer in Syrien aus. Umgesetzt werden könnte dieses vermutlich am einfachsten durch einen Internationalen Ad-Hoc Strafgerichtshof. Auch der Internationale Strafgerichtshof (International Criminal Court, ICC) wurde vorgeschlagen – sicherlich eine gute Sache, aber vielleicht juristisch schwierig, da Syrien keine Vertragspartei des ICC ist.
Ein Ad-Hoc Strafgerichtshof könnte nach dem Vorbild des Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia, ICTY) bzw. des Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda (International Criminal Tribunal for Rwanda, ICTR) funktionieren, welche befugt waren, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu verfolgen.
Bei der Einrichtung des ICTR betonte der UNO-Sicherheitsrat die Wichtigkeit, die Verantwortlichen der begangenen Kriegsverbrechen zur Rechenschaft zu ziehen. Im Angesicht der schrecklichen Kriegsverbrechen, die durch die in Syrien inhaftierten IS-Kämpfer begangen wurden, besteht auch in diesem Fall die große Dringlichkeit, sicherzustellen, dass alle Kriegsverbrecher für begangene Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Rechenschaft gezogen werden.
Die belgische Regierung sprach sich bereits im Februar für die Schaffung eines internationalen Gerichtshofs für IS-Kämpfer aus Europa in Syrien aus (zum Artikel). Der amerikanische Kongress forderte dies sogar in einer Resolution.
Nach der Inhaftierung von zahlreichen Kämpfern des sogenannten „Islamischen Staats“ (IS) im Norden Syriens, sehen sich Syriens Kurden der Herausforderung, die Terroristen strafrechtlich zu verfolgen, nicht gewachsen. Mustafa Bali, Sprecher der Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF), gab am 19. Februar 2019 bekannt, dass die SDF bisher rund 1.300 ausländische IS-Kämpfer gefangen genommen habe. Hinzu kämen noch die irakischen Kämpfer. Medienberichten zufolge, halten sich derzeit knapp 100 “Foreign Fighters” aus Österreich in Kriegsgebieten auf, von denen rund 30 Prozent die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Syriens Kurden appellierten an die Vereinten Nationen (UNO), Sondergerichte für inhaftierte IS-Kämpfer einzurichten, da es im Norden des Landes nicht die Möglichkeit gebe, die Kämpfer juristisch zu verfolgen.
Bezüglich der von der Terrororganisation IS verübten systematischen Massenmorde und schweren Verbrechen gegen die Menschlichkeit an religiösen und ethnischen Minderheiten verabschiedete der Nationalrat am 07.07.2016 eine Entschließung (1808/A(E), XXV. GP), in der die Bundesregierung ersucht wurde, sich bilateral, auf europäischer und auf internationaler Ebene für eine Verurteilung der „Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen des sogenannten Islamischen Staates gegen Christen, Jesiden und viele andere religiöse und ethnische Minderheiten als Völkermord“ durch den UNO-Sicherheitsrat einzusetzen. Außerdem wurde angeregt, „die gerichtliche Verfolgung dieser Verbrechen [zu fordern] sowie der Irak und Syrien [aufzufordern], sich dem Internationalen Strafgerichtshof zu unterwerfen“.
Außerdem verabschiedete das Europäische Parlament am 27.01.2016 eine Entschließung (2016/2529(RSP)), in der die Verbrechen des IS an religiösen und ethnischen Minderheiten verurteilt wurden und der UNO-Sicherheitsrat ersucht wurde, diese Verbrechen zum Völkermord zu erklären.
Deswegen setze ich mich dafür ein, dass Österreich beim UNO-Sicherheitsrat die Einrichtung eines Internationalen Ad-Hoc Strafgerichtshofs für IS-Kämpfer in Syrien anregt und diese Maßnahme auch finanziell unterstützt.