Koalitionsparteien beschlossen Antrag auf „Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz von Gesundheitseinrichtungen
26. März 2026
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Die Koalitionsparteien haben einen Antrag auf „Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz von Gesundheitseinrichtungen“ beschlossen: Es geht nicht wie teils behauptet – um die „Einführung von Schutzzonen“, sondern lediglich um die „Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz von Gesundheitseinrichtungen“ sowie einer Überprüfung ob eine „eine die Funktionsfähigkeit der Gesundheitseinrichtung beeinträchtigende Behinderung der Zu- und Abfahrt zu den Einrichtungen gegeben ist“.
Ich gehe davon aus, dass eine Behinderung der „Funktionsfähigkeit“ nicht gegeben ist, und dass unter den rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Lichte der Versammlungsfreiheit, die Einführung von Schutzzonen nicht zulässig sein wird.
Ich sehe den Antrag kritisch und habe nicht zugestimmt. Das habe ich im Ausschuss dargelegt (siehe hier https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2026/pk0218#XXVIII_A-GL_00001 ), und hätte das auch gerne im Plenum getan. Das wurde mir aber nicht zugestanden.
Hier meine Gründe:
1) Es gibt keinen einzigen angezeigten Fall von Belästigungen oder Übergriffen von Lebensschützern auf abtreibungswilligen Frauen – Es wurde bei allen Polizeidirektionen für den Zeitraum der letzten beiden Jahre nachgefragt. Stattdessen gibt es dutzende dokumentierte Fälle von Übergriffen von Linksradikalen auf Lebensschützer, inklusive Bedrohung, Sachbeschädigung und Behinderung der Ausübung der Versammlungsfreiheit. Aufgrund der Übergriffigkeit von Linksradikalen auf Lebensschützer wurde sogar ein Cobra-Eingriff notwendig.
2) Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut und deckt auch politisch unerwünschtes Verhalten – sonst wäre sie ja als Grundrecht irrelevant.
3) Abtreibung ist im Bereich der Fristenregelung in Österreich nicht „Teil von medizinischen Leistungen“ und auch nicht Teil eines „Rechts auf medizinische Versorgung“, sondern ein tatbestandsmäßiger, unter gewissen Voraussetzungen straffreier Eingriff. Abtreibungskliniken sind in diesem Sinne auch keine „Gesundheitseinrichtungen“.
Ich frage mich außerdem, ob wir irgendetwas aus 50 Jahren Fristenregelung gelernt haben. Auf die sogenannten flankierenden Maßnahmen warten wir immer noch. Es gibt keine Statistik, keine Motivforschung. Wir diskriminieren weiterhin Menschen mit Behinderungen, usw. Stattdessen ist unser Diskurs immer noch derselbe: Die lesbische feministische Aktivistin Kathleen Stock – eine führende Intellektuelle in Großbritannien, die immer pro choice war – sagte kürzlich:
„Abtreibungen sollten nicht einfach für jeden beliebigen Grund durchgewunken werden. … Das absichtliche Verursachen von Tod ist eine moralisch ernste Angelegenheit, die tiefes Nachdenken und ausreichende Rechtfertigung verdient. … Man darf die offensichtlichste ethische Schwierigkeit nicht ausklammern: Hunderttausende von Toten.“ Statt Schutzzonen zu prüfen, sollten wir in dieses „tiefe Nachdenken“ eintreten.
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