In dieser Rede erläutere ich die Novelle zum 1. Covid-19-Gesetzes im Justizbereich, durch die die derzeit geltenden Einschränkungen in Gerichtsverfahren gelockert werden, und beantworte Einwände der Opposition.
Hier meine Rede im Wortlaut
Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Herr Präsident! Frau Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich fasse noch einmal zusammen: Worum geht es in dieser Novelle? – Wir haben im ersten COVID-19 Gesetz die Zivilprozesse auf ein Minimum beschränkt: nur dort, wo es absolut unerlässlich war. Mittlerweile haben wir einen großen Rückstau und werden diese Regelungen heute lockern. Das heißt, es kann verhandelt werden: wenn große Säle vorhanden sind, dann dort, und wenn diese nicht vorhanden sind und die Parteien zustimmen, dann auch per Video.
Es gibt noch zwei weitere Änderungen, die man kurz erwähnen muss. Große Vereine, bei denen mehr als 50 Teilnehmer bei einer Vereinssitzung dabei wären und die sich nach dem Vereinsgesetz nur alle fünf Jahre treffen, haben ein Jahr länger Zeit. Auch die Mediatoren im Zivilrecht, die eine Fortbildung nachweisen müssen, bekommen dafür ein Jahr länger Zeit. – Darum geht es heute.
Sehr überrascht bin ich über den Redebeitrag meines Kollegen Lausch, der sagt: Die Freiheitliche Partei kann hier nicht zustimmen, weil ihnen die Sache mit dem Strafprozess zu weit geht. Das kommt, Herr Kollege Lausch, in dieser Novelle gar nicht vor! Es wäre, glaube ich, das Mindeste, wenn sich ein Redner die Unterlagen anschaut, bevor er hier eine Rede hält. Ich finde es, Herr Mag. Stefan, sehr schade, dass die Freiheitliche Partei im Gegensatz zu allen anderen Parteien dieser Novelle nicht zustimmen kann. Zuerst stimmen Sie zu, dass man Maßnahmen macht, dann sagen Sie: Die Maßnahmen gehören weg. Dann werden die Maßnahmen gelockert, und dann können Sie sich damit nicht anfreunden. Ich verstehe diese Politik und auch diesen Auftritt nicht. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenruf des Abg. Martin Graf.)
Meine Vorrednerin von der Sozialdemokratischen Partei hat angekündigt, dass wir noch mehr über die Frage Videoverhandlung im Strafprozess hören werden, und ich möchte das nur ganz kurz erklären: Wir erlauben, dass im Zivilprozess, wenn beide Parteien zustimmen, über Video verhandelt wird, und im Strafprozess sind solche Videoverhandlungen ohne Zustimmung des Angeklagten möglich. Darum geht es, und darauf bezieht sich auch ein Antrag der Opposition. Ich möchte nur ganz kurz dazu sagen: Ja, die Prinzipien der Mündlichkeit und der Unmittelbarkeit sind wichtig und sind auch Teil eines fairen Verfahrens nach Art. 6 EMRK.
Wir haben hier nur einen ganz großen Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht. Ich sage nur, im Zivilrecht geht es um die Ansprüche zweier Parteien. Im Zivilrecht kann jederzeit das Verfahren eingestellt werden. Im Strafrecht hat der Staat Interessen im Sinne der Allgemeinheit gegenüber einem Angeklagten. Das ändert die Situation.
Die Frau Justizministerin hat zu diesem Anliegen am 22. April eine Orientierungshilfe veröffentlicht, die Ihnen, allen Oppositionsparteien, auch zur Verfügung gestellt worden ist. Und darin wird klargestellt: Wenn man im Strafprozess vom Prinzip der Unmittelbarkeit und der Mündlichkeit abweicht, dann ist es nur eine Kannbestimmung. Wenn Säle vorhanden sind, die groß genug sind, dann sollen sie genützt werden. Die Bestimmung soll restriktiv angewandt werden, bei Schöffenbeteiligung noch restriktiver. Es gibt Gerichte, die gesagt haben, sie brauchen das sowieso gar nicht. Im Einzelfall wird die Verhältnismäßigkeit geprüft.
Es geht da, meine sehr verehrten Damen und Herren, um den Schutz der Gesundheit des Angeklagten, aller Anwesenden im Gerichtssaal, aber auch – und das ist ganz wichtig – um die gesamte Haftanstalt, aus der derjenige vielleicht kommt und in die er das Virus dann hineinträgt. Sie können sich vorstellen, was dann passiert. Ich glaube, in einer Grundrechtsabwägung ist auch die Frage zu stellen, ob es denn zum Beispiel auch unverhältnismäßig ist, wenn eine U-Haft ganz besonders lange dauert, auch das schränkt Grund- und Freiheitsrechte ein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte hat der Regierung bescheinigt, dass wir mit diesen Maßnahmen keine Menschenrechte verletzen, hat aber auch gesagt, was wir beachten müssen, damit es so bleibt. Wir alle gemeinsam stehen hier für Maßnahmen, die unsere Bevölkerung schützen, aber auch die Grundrechte schützen. Dafür verbürgen wir uns alle! – Vielen Dank!