Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Kugler, Dr. Fürst und weiterer Abgeordneter
betreffend die Kandidatur Österreichs für einen Sitz im UNO-Menschenrechtsrat
Österreich hat sich um einen Sitz im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in der Periode 2019 bis 2021 beworben. Das dreijährige Mandat für einen der 47 Sitze im Rat erhält ein Land von den 193 Ländern der UNO-Vollversammlung. Das Gremium soll zur Stärkung der Menschenrechte auf der ganzen Welt beitragen und Menschenrechtsverletzungen ansprechen. Zu deren Beseitigung spricht der UNO-Menschenrechtsrat Empfehlungen aus.
Österreich war bereits 2011 bis 2014 im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf vertreten. Unter dem Motto “Building Bridges for Human Rights” will unser Land erneut Verantwortung im zentralen Menschenrechtsgremium der Vereinten Nationen übernehmen.
Der parlamentarische Ausschuss für Menschenrechte begrüßt diese Kandidatur.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat möge beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht die Kandidatur Österreichs für einen Sitz im UNO-Menschenrechtsrat mit Nachdruck auf allen diplomatischen Ebenen zu unterstützen und somit zu einem positiven Ergebnis der nahenden Abstimmung beizutragen.“
In formeller Hinsicht wird um eine Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte ersucht.