Unser Antrag zur Reform der Mindestsicherung angenommen
17. Dezember 2015
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Wir freuen uns über die einstimmige Annahme unseres Antrags zur Reform der Mindestsicherung!

Hier der Text: Beschluss-(Resolutions-)antrag

der ÖVP-Abgeordneten Ingrid KOROSEC und MMag. Dr. Gudrun KUGLER, MTS, eingebracht in der Sitzung des Wiener Landtages am 17.12.2015 zu Post 1 der Tagesordnung

betreffend Reform der Mindestsicherung – Hilfe durch einen Wiedereinsteigerbonus und effizientere Missbrauchskontrolle

In Wien ist die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) jedes Jahr enorm angestiegen, von knapp 130.000 (2011) auf zuletzt 160.000 (2014) Menschen mit weiterhin steigender Tendenz. Die dafür notwendigen Ausgaben haben sich für das Jahr 2015 inklusiver der zweimaligen nachträglichen Budgetüberschreitung auf insgesamt 544 Millionen Euro erhöht und auch für das Jahr 2016 sowie die Folgejahre ist mit ähnlichen wenn nicht noch höheren Kosten zu rechnen.

Grundsätzlich muss auch im Sozialwesen die Devise lauten: „Vorsorge hat Vorrang vor Fürsorge“. Wohlstand ist stets Ergebnis von Arbeit – und nicht von Umverteilung. Es ist daher notwendig, durch gezielte Reformen die Bedarfsorientierte Mindestsicherung so zu erneuern, dass sie den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt deutlich stärker fördert als dies derzeit der Fall ist. Konkret sollen folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Vollzugs und zur Hebung der Leistungsanreize für die Aufnahme von Beschäftigung gesetzt werden:

• Deckelung der Geldtransferleistungen des Landes mit 70 Prozent des Medianeinkommens, wobei Versicherungsleistungen, Pflegeleistungen und die Familienbeihilfe ausdrücklich davon ausgenommen sein sollen
• Verpflichtende teilweise Umstellung auf Sachleistungen bzw. Direktzahlungen (Essen, Wohnen, Energie, Weiterbildung etc.), sodass zwischen Sach- und Geldleistungen ein Verhältnis von 50:50 hergestellt wird
• Verpflichtende Reduktion der Geldleistungen um 25% nachdem die Mindestsicherung ein Jahr lang bezogen wurde für Personen, die in diesem Zeitraum dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung standen, jedoch während dieser Zeit die zumutbaren Beschäftigungsangebote abgelehnt und damit die Arbeitsaufnahme vereitelt haben
• Schaffung eines Wiedereinsteigerbonus: Wer länger als 6 Monate die Mindestsicherung bezieht, soll bei der Aufnahme einer Beschäftigung für max. 6 Monate einen Zuschlag zum Einkommen bis maximal 1.150 Euro bekommen.
• Missbrauchskontrolle durch die Finanzpolizei, da es nicht zielführend ist, die Kontrolle und Auszahlung der Leistung durch ein und dieselbe Behörde (MA 40) durchführen zu lassen.

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher gem. § 27 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien folgenden

Beschlussantrag:

Der Landtag wolle beschließen:

Die amtsführende Stadträtin für Gesundheit, Soziales und Generationen als zuständiges Mitglied der Landesregierung wird dazu aufgefordert dem Wiener Landtag nach Rücksprache mit den zuständigen Stellen des Bundes eine Novelle des Gesetzes zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien (Wiener Mindestsicherungsgesetz – WMG) vorzulegen, um dadurch eine Verbesserung des Vollzugs und weiters eine Hebung der Leistungsanreize für die Aufnahme von Beschäftigung von Mindestsicherungsbezieherinnen und –beziehern zu erreichen:

• Deckelung der Geldtransferleistungen des Landes mit 70 Prozent des Medianeinkommens, wobei Versicherungsleistungen, Pflegeleistungen und die Familienbeihilfe ausdrücklich davon ausgenommen sein sollen
• Verpflichtende teilweise Umstellung auf Sachleistungen bzw. Direktzahlungen (Essen, Wohnen, Energie, Weiterbildung etc.), sodass zwischen Sach- und Geldleistungen ein Verhältnis von 50:50 hergestellt wird
• Verpflichtende Reduktion der Geldleistungen um 25% nachdem die Mindestsicherung ein Jahr lang bezogen wurde für Personen, die in diesem Zeitraum dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung standen, jedoch während dieser Zeit die zumutbaren Beschäftigungsangebote abgelehnt und damit die Arbeitsaufnahme vereitelt haben
• Schaffung eines Wiedereinsteigerbonus: Wer länger als 6 Monate die Mindestsicherung bezieht, soll bei der Aufnahme einer Beschäftigung für max. 6 Monate einen Zuschlag zum Einkommen bis maximal 1.150 Euro bekommen.
• Missbrauchskontrolle durch die Finanzpolizei, da es nicht zielführend ist, die Kontrolle und Auszahlung der Leistung durch ein und dieselbe Behörde (MA 40) durchführen zu lassen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung des Antrages an die Frau amtsführende Stadträtin für Gesundheit, Soziales und Generationen als zuständiges Mitglied der Landesregierung verlangt.

Wien, 17.12.2015, EINSTIMMIG ANGENOMMEN

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