Missstände in Wiener Einrichtungen – Anti-Folter-Komitee / neue Plattform “Atlas of Torture”
4. Juli 2018
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In seinem Interview mit dem Profil erklärt Gerrit Zach vom Wiener Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM) (link: https://www.profil.at/shortlist/ausland/atlas-torture-warum-folter-10184054) über die kürzlich eingerichtete weltweite Kooperations-Plattform zu Folter und Misshandlung, die Möglichkeiten schaffen soll, effektiver gegen die weltweite Folter vorzugehen.

Zwar ist das absolute Folterverbot in den Menschenrechtsverträgen klar verankert, doch bleibt die Umsetzung auf globaler Ebene immer noch lückenhaft. Um die Lücke zwischen Recht um Umsetzung zu schließen, hat nun das BIM eine internationale Plattform namens Atlas of Torture („Weltkarte der Folter“) geschaffen, die alle wichtigen Informationen über rechtliche Mittel beinhaltet und gleichzeitig Aktivisten vernetzen soll, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Eine tolle Initiative!

In meiner Arbeit als Wiener Landtagsabgeordnete und Gemeinderätin griff ich 2016 die im Bericht des „Europäische Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT)“ (Besuch in Österreich: 22. September bis 1. Oktober 2014) erwähnten Missstände in Wien auf. Leider wurde der Antrag damals von der rot-grünen Wiener Stadtregierung abgelehnt. Doch die Forderungen sind nach wie vor aktuell.

Hier mein damaliger Beitrag, sowie mein Antrag, der von Rot-Grün abgelehnt wurde:

Menschenrechts-Problematik der medikamentösen Freiheitsbeschränkungen in Wien (30. September 2016)

Die Volksanwaltschaft hat in ihrem Bericht die Frage aufgeworfen, inwieweit das Verabreichen von beruhigenden Medikamenten („Sedierung“) im Anwendungsbereich des Unterbringungsgesetzes (UbG) als „medikamentöse Freiheitsbeschränkung“ anzusehen und daher gesondert zu dokumentieren und auch zu melden wären.

In der Praxis geschieht keinerlei gesonderte Meldung von „Sedierung“ im Sinne einer „medikamentösen Freiheitsbeschränkung“, sondern es werden lediglich mechanische Fixierungen (z.B. Fixierung durch Gurte) den Patientenanwälten gemeldet.

Ärzte vertreten die Auffassung, dass die Verabreichung von Medikamenten – auch wenn dies gegen den Willen des Patienten geschieht – grundsätzlich keine Freiheitsbeschränkung darstellt sondern notwendiger Teil der psychiatrischen Behandlung ist.

Dieser Auffassung widerspricht das „Europäische Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT)“ in seinem Bericht an die österr. Bundesregierung über seinen Besuch in Österreich vom 22. September bis 1. Oktober 2014 vehement. (Gesamtbericht siehe: http://www.cpt.coe.int/documents/aut/2015-34-inf-deu.pdf)

Wörtlich heißt es im Bericht des CPT dazu:
“Das CPT teilt das von Ärzten im Otto-Wagner-Spital vorgebrachte Argument nicht, dass eine medikamentöse Maßnahme immer einen therapeutischen Eingriff als Teil einer psychiatrischen Behandlung darstelle und somit nicht als freiheitsbeschränkende Maßnahme als solche angesehen werden könne. Das Komitee möchte einmal mehr betonen, dass erregte/gewalttätige Patienten, die einer medikamentösen Maßnahme ausgesetzt werden, prinzipiell in den Genuss derselben Schutzmaßnahmen kommen sollten, wie Patienten, die anderen Formen freiheitsbeschränkender Maßnahmen unterzogen werden.” (S. 53)

Im Bericht des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) auf Basis eines Besuchs vom 22 September bis 1 Oktober 2014, der am 6. November 2015 erschienen ist, erwähnt 26x das Otto Wagner Spital:

5. Während des gesamten Besuchs erfuhr die Delegation sehr gute Zusammenarbeit sowohl von den nationalen Behörden als auch vom Personal der besuchten Einrichtungen. Mit einer Ausnahme …

6. Die oben erwähnte Ausnahme betrifft die psychiatrische Abteilung des Otto-
Wagner-Spitals, wo die Delegation wiederholt maßgeblichen Widerständen und manchmal auch unkooperativem Verhalten des Personals begegnete. Bei Ankunft im Spital wurde der Delegation von der Spitalsleitung mitgeteilt, dass sie mit Patienten nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des behandelnden Psychiaters sprechen dürfe. Es wurde offensichtlich, dass die Geschäftsführung kurz vor dem Besuch in einer internen Anweisung das gesamte medizinische Personal und das Pflegepersonal über diese Einschränkung informiert hatte. …

Ferner hat die Delegation die Geschäftsführung zu Beginn ihres Besuchs im
Spital gebeten, möglichst kurzfristig eine Liste aller Patienten, die gegen ihren Willen im
Spital festgehalten wurden (d.h. sowohl Zivilpatienten als auch Patienten, deren Einweisung gerichtlich angeordnet worden war) zur Verfügung zu stellen. Ungeachtet dessen erhielt sie nur eine Liste aller nicht gerichtlich eingewiesenen Zivilpatienten und das erst am späten Nachmittag (d.h. mehr als sieben Stunden später).3 Obwohl die Geschäftsführung angab, dass eine Liste aller gerichtlich eingewiesenen Patienten am folgenden Tag zur Verfügung stehen würde, hat die Delegation diese Liste niemals erhalten.4 Es besteht auch Grund für Bedenken, dass die Delegation bei mehreren Anlässen schriftliche Informationen erhielt, die sich in der Folge als unrichtig oder unvollständig herausstellten (z.B. betreffend die Anzahl der vorhandenen und zur Zeit des Besuchs benutzten Netzbetten).

Die oben erwähnten Vorkommnisse stellen einen ungeheuerlichen Mangel an Kooperation von Seiten der Spitalsleitung und des Personals dar (siehe auch Absatz 121). Das CPT setzt darauf, dass von den zuständigen Bundes- und Länderbehörden geeignete Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung solcher Vorkommnisse
während zukünftiger Besuche des CPT in psychiatrischen Spitälern in Wien zu verhindern.

Welche Missstände hat das Anti-Folter-Komitee angeprangert?

1) Überbordende Gewalt durch die Polizei bei Zwangseinweisungen
2) Zu wenig psychiatrische Jugendbetten, damit Jugendliche nicht auf Stationen für Erwachsene liegen müssen.
3) Fehlende ständige und direkte Supervision von mechanisch fixierten Personen
4) Das Fehlen eines Zentralregisters zur Erfassung freiheitsbeschränkender
Maßnahmen:

124. Leider war die Delegation nicht in der Lage, sich einen klaren Überblick über
Häufigkeit und Dauer der Anwendung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen zu
verschaffen, da das Spital über kein Zentralregister zur Erfassung freiheitsbeschränkender
Maßnahmen verfügte, trotz der konkreten Empfehlung, die vom Komitee nach
vorangegangenen Besuchen abgegeben wurde. Es sollte auch hinzugefügt werden, dass
keiner der von der Delegation besuchten Pavillons ein Register zur Erfassung
freiheitsbeschränkender Maßnahmen hatte. Die Direktion zeigte keinerlei Interesse an einem Überblick über Häufigkeit und Dauer der Anwendung der freiheitsbeschränkenden Maßnahmen. Es überraschte daher nicht, dass sie keine Kenntnis davon hatte, ob die Häufigkeit von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen seit der Beteiligung einer privaten Sicherheitsfirma im Jahr 2008 zu- oder abgenommen hatte. …

Das CPT teilt das von Ärzten im Otto-Wagner-Spital vorgebrachte Argument
nicht, dass eine medikamentöse Maßnahme immer einen therapeutischen Eingriff als Teil einer psychiatrischen Behandlung darstelle und somit nicht als freiheitsbeschränkende Maßnahme als solche angesehen werden könne. Das Komitee möchte einmal mehr betonen, dass erregte/gewalttätige Patienten, die einer medikamentösen Maßnahme ausgesetzt werden, prinzipiell in den Genuss derselben Schutzmaßnahmen kommen sollten, wie Patienten, die anderen Formen freiheitsbeschränkender Maßnahmen unterzogen werden.

Was also tun?

1) (121) Das CPT wiederholt seine Empfehlung an die maßgeblichen Behörden,
Schritte zu unternehmen um sicherzustellen, dass ein Zentralregister zur Erfassung
freiheitsbeschränkender Maßnahmen im Otto-Wagner-Spital und gegebenenfalls in
anderen psychiatrischen Anstalten in Österreich eingerichtet wird. Die Eintragungen
im Register sollten enthalten: den Zeitpunkt des Beginns und des Endes der
Maßnahme; die Umstände des Falles; die Gründe für die Anwendung der Maßnahme;
den Namen des Arztes, der sie angeordnet oder genehmigt hat; das Personal, das an
der Anwendung der Maßnahme beteiligt war; und eine Beschreibung von
Verletzungen, die Patienten oder das Personal erlitten haben. …

2) Sicherheitspersonal am Otto Wagner Hospital, das mit Patienten arbeitet, sollte sich weniger angst-einflößend kleiden.

3) (131) Das CPT wiederholt seine Empfehlung an die maßgeblichen Behörden,
Schritte zu unternehmen um sicherzustellen, dass alle Patienten/Bewohner, die im
Otto-Wagner-Spital sowie in allen anderen psychiatrischen Anstalten und sozialen
Wohlfahrtseinrichtungen fixiert werden:

  • kontinuierlich und direkt in Form einer Sitzwache von einem Mitglied des
    medizinischen Personals überwacht werden, das unmittelbaren
    zwischenmenschlichen Kontakt mit dem betroffenen Patienten bieten und
    sein Angstgefühl verringern und raschen Beistand leisten kann. Ein solcher
    Beistand kann darin bestehen, den Patienten auf die Toilette zu begleiten,
    oder, im Ausnahmefall, wenn die freiheitsbeschränkende Maßnahme nicht
    nach sehr kurzer Zeit zu einem Ende gebracht werden kann, ihm zu helfen,
    Wasser zu trinken und/oder Nahrung aufzunehmen;
  • außerhalb des Blickfelds von Personen, ausgenommen Personal,
    untergebracht werden;
  • vollständig über die Gründe für die Intervention informiert werden und eine
    Nachbesprechung mit dem behandelnden Arzt führen können, sobald die
    freiheitsbeschränkenden Maßnahmen beendet wurden.

Wir stellen daher heute den Antrag, die Forderungen des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) – soweit sie sich auf die Kompetenz des Landes Wien beziehen – so rasch wie möglich umgesetzt werden.
(Anm.: Dieser Antrag wurde leider von Rot-Grün abgelehnt.)

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