Nationalrat verabschiedet Anträge zur Abschaffung der Todesstrafe, gegen Menschenrechtsverletzungen in Nicaragua und Christenverfolgung
30. Oktober 2018
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Bei der Nationalratssitzung am 25. Oktober 2018 wurden meine Anträge aus dem letzten Menschenrechtsausschuss angenommen. Darin wird die Regierung aufgefordert konsequent gegen die Todesstrafe einzutreten, auf die Weiterführung des Friedensdialogs in Nicaragua hinzuwirken, und sich  international gegen die Verfolgung religiöser Minderheiten – insbesondere christlicher Minderheiten – einzusetzen.

 

Hier meine Rede zu unseren drei Anträgen aus der Plenarsitzung zum Nachlesen und -hören:

 

Nationalrat, XXVI. GP                                                                                  25. Oktober 2018                                                                                                45. Sitzung / 1

Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minister! Herr Dr. Troch, ich kann Ihnen nicht zustimmen. Ich werde gleich auf Ihre Argumente eingehen, aber ich möchte zuvor etwas anderes sagen.

Wir haben heuer ein Gedenkjahr und wir feiern es in allen Details. Dieses Gedenkjahr hat aber auch etwas mit Menschenrechten zu tun. 1948 – Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, 1958 hat Österreich die MRK ratifiziert. Wir haben das Thema Menschenrechte besser verstanden, aber die Übergriffe sind meines Erachtens nicht weniger geworden. Wir haben noch ein Jubiläum: 20 Jahre Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, das 1998 beschlossen wurde. Der Strafgerichtshof ist wichtig, denn wenn Rechte von Menschen gebrochen werden, kommt es ganz oft zu Straflosigkeit.

Das Rom-Statut, und das ist eigentlich eine Revolution im internationalen Recht, erlaubt, dass die internationale Staatengemeinschaft auf Einzelne durchgreift, zugreift. Selbst wenn derjenige, der Menschenrechtsverletzungen begangen hat, im Einklang mit seiner Rechtsordnung oder auf Befehl seiner Oberen gehandelt hat, kann die Staatengemeinschaft auf den Einzelnen zugreifen. Dennoch gibt es weiterhin Straflosigkeit, ich nenne nur das Beispiel der Rohingya-Muslime in Myanmar, aber auch die Jesiden und die Christen in den Ländern, in denen es besonders starke Verfolgung gibt; das Parlament hat im Juni 2017 unter der Leitung meiner Kollegin Lisi Pfurtscheller festgestellt, dass es sich dabei um einen Völkermord durch den sogenannten „Islamischen Staat“ handelt.

Die Menschenrechte werden von dieser Bundesregierung und von uns hier im Parlament ganz großgeschrieben, und das ist gut so, darum behandeln wir heute hier drei Anträge, wie wir Menschenrechte auf der ganzen Welt schützen wollen.

Der erste Antrag, der schon mehrfach erwähnt wurde, betrifft unser Engagement gegen die Todesstrafe. Da tut Österreich seit Jahrzehnten sehr, sehr viel.

Unser jetziger Antrag bezieht sich insbesondere auf die Todesstrafe, die gegenüber Jugendlichen ausgesprochen wird. Und unser Commitment ist nicht auf einzelne Länder beschränkt, Herr Dr. Troch, es ist auch nicht auf alle Länder außer Ägypten beschränkt, sondern es bezieht sich sehr wohl auf Ägypten, auf Weißrussland, auf den Iran und so weiter. Österreich setzt sich in dieser Frage engagiert ein und wird das auch weiterhin tun.

Der zweite Antrag, über den wir heute schon viel geredet haben, betrifft die Frage: Wie kann sich Österreich stärker für verfolgte Christen einsetzen? Selbstverständlich setzen wir uns gegen die Verfolgung aller religiösen Minderheiten ein, aber im Antragstext gibt es ein „insbesondere“. Wie kommt dieses „insbesondere für Christen“ da hinein? – Herr Dr. Noll, Politik hat auch etwas mit dem aktuellen Anlass zu tun. Die Zahl der verfolgten Christen ist von allen religiösen Minderheiten die größte. Wir haben in den letzten Jahren einen massiven Anstieg dieser Zahl erlebt und müssen um den Erhalt der christlichen Communitys in den Ländern des Konflikts bangen.

Wir als Österreich haben aufgrund unserer eigenen Geschichte einen ganz besonderen Bezug zu diesen Minderheiten. Ich glaube, es ist durchaus sinnvoll, zu sagen, wir setzen uns für den Schutz aller ein, aber ganz besonders können wir dieses aktuelle Problem herausgreifen. Und was das, Herr Dr. Troch, mit einem Verstoß gegen Trennung von Kirche und Staat zu tun haben soll, das erschließt sich mir nicht.

Der letzte Antrag befasst sich mit dem Thema Menschenrechtsverletzungen in Nicaragua. Dort ist, das hat Herr Dr. Noll richtig ausgeführt, etwas sehr Befremdliches passiert: Die ursprüngliche Befreiungsbewegung hat sich nun gegen die eigene Bevölkerung gewandt. Die Idee war die Befreiung von der Herrschaft von Familienclans, aber daraus ist jetzt ein Familienclan geworden, der die Bevölkerung unterdrückt. Was heißt unterdrückt? Mit Kriegsartillerie wird gegen die Bevölkerung vorgegangen und die politischen Gefangenen werden immer mehr.

Ich habe hier eine Liste der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte (die Rednerin zeigt diese), darauf sind Hunderte von Menschen, die nicht verurteilt sind, aber in Gefängnissen sitzen, weil sie sich gegen eine korrupte Regierung engagiert haben. Auf dieser Liste – und erschütternd ist, die Namen sind nach dem Anfangsbuchstaben des Vornamens geordnet – stehen auch die Gefängnisse, in denen sich diese Menschen befinden.

Nicaragua braucht einen Friedensprozess. Ich danke Ihnen, Frau Minister, dass Sie sich dafür einsetzen, denn der Friedensprozess kann nicht intern organisiert werden, es braucht eine Instanz von außen. Österreich kann da einen Beitrag leisten.

Ich freue mich, dass dieser Antrag gegen Menschenrechtsverletzungen in Nicaragua als Allparteienantrag eingebracht wurde und von uns gemeinsam getragen wird. Menschenrechte sind kein parteipolitisches Anliegen. Uns als Regierungsfraktionen sind die Menschenrechte ein ganz großes Anliegen, wir unterstreichen das, und wir wollen uns gerne gemeinsam mit allen anderen Parteien für die Menschenrechte auf der ganzen Welt engagieren. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

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