Österreich kritisiert China für Rückführung nordkoreanischer Flüchtlinge
19. Dezember 2018
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Bei der Universellen Periodischen Staatenprüfung vor dem VN-Menschenrechtsrat müssen sich alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen für ihren Einsatz im Bereich Menschenrechte einer Überprüfung unterziehen. Diese erfolgt mittels eines “Peer Reviews”, bei dem andere Staaten zur Menschenrechtssituation stellen können.

Dieses Monat war China an der Reihe. Ich freue mich, dass Österreich im Rahmen der Staatenprüfung einige kritische Fragen zur aktuellen Menschenrechtssituation an China gerichtet hat. Insbesondere wurde die Situation nordkoreanischer Flüchtlinge angesprochen. Hier eine Übersetzung der Wortmeldung Österreichs:

  • Österreich ist besorgt darüber, dass Personen aus der Demokratischen Volksrepublik Korea der Zugang zu Asylverfahren in China verweigert wurde. Welche Anstrengungen werden derzeit unternommen, um sicherzustellen, dass der Non-Refoulement-Grundsatz (Anm.: Nichtzurückstellung von Menschen, denen in ihrem Heimatland Folter o.ä. droht) vollständig im nationalen Recht umgesetzt wird?
  • Österreich nimmt den laufenden Prozess zur Verringerung der Anzahl der Straftaten, die mit der Todesstrafe bestraft werden können, zur Kenntnis und wäre an detaillierteren Informationen über die aktuellen Entwicklungen interessiert. Welche weiteren Schritte werden in Betracht gezogen, um die Zahl der Todesurteile erheblich zu reduzieren und um Transparenz über die Anzahl der Hinrichtungen zu gewährleisten?
  • In Berichten der UN-Gremien wurden Bedenken hinsichtlich der Diskriminierung ethnischer Minderheiten, unter anderem in der Autonomen Region Tibet, in Xinjiang und in der Inneren Mongolei, hervorgehoben. Die Masseninternierung von Uiguren in der Autonomen Region Xinjiang ist besonders besorgniserregend und wir haben die Erklärungen der Behörden zur Kenntnis genommen. Welche Verfahrensgarantien gibt es für die betroffenen Personen, insbesondere hinsichtlich ihres Zugangs zu Rechtsbehelfen und der Möglichkeit einer Überprüfung durch unabhängige Richter auf die Rechtmäßigkeit der Inhaftierung?

Den Einsatz Österreichs, um der Rückführung nordkoreanischer Flüchtlinge in ihr Heimatland durch China – wo diesen Folter und die Todesstrafe drohen – entgegenzuwirken, hat Frau Außenminsterin Kneissl auf meine Anfrage hin genauer ausgeführt. Hier meine parlamentarische Anfrage sowie die Antworten den Ministerin:

Anfrage

07 September 2018

der Abgeordneten Gudrun Kugler und weiterer Abgeordneter an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres

betreffend der Menschenrechtssituation in Nordkorea, Rückführungen nordkoreanischer Flüchtlinge durch China

Nordkoreaner, denen es gelingt nach China zu fliehen, werden von der chinesischen Regierung nicht als Flüchtlinge anerkannt sondern als „illegale Wirtschaftsmigranten“ zurückgeschickt. China ist Vertragsstaat der Genfer Konvention, deren Art. 33 (1) besagt: „Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit (…) bedroht sein würde.” Trotz geltendem Völkerrecht, internationaler Kritik und Aufforderungen, dies zu unterlassen, schiebt China nordkoreanische Flüchtlinge weiterhin in ihr Herkunftsland ab. Nordkoreanern, die in China festgenommen und nach Nordkorea zurückgestellt werden, drohen dort Jahre der Haft in Arbeitslagern, Folter und in einigen Fällen sogar Hinrichtungen.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die
Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres folgende

Anfrage

1) Ist dem Außenministerium die Problematik bekannt, dass China trotz internationaler Kritik und entgegen dem von ihm anerkannten Völkerrecht Nordkoreaner nicht als Flüchtlinge anerkennt, sondern als Wirtschaftsmigranten nach Nordkorea zurückschickt, obwohl ihnen dort Arbeitslager, Folter und sogar Hinrichtungen drohen?

2) Ist Ihnen bekannt, dass nordkoreanische weibliche Flüchtlinge in China in hohem
Ausmaß Opfer von sexueller Sklaverei und Menschenhandel sind, ohne Schutz der chinesischen Regierung zu erfahren?

3) Sehen Sie Möglichkeiten, auf die chinesische Regierung einzuwirken, dass sie nordkoreanische Flüchtlinge gemäß Völkerrecht schützt und diese zumindest ins aufnahmebereite Südkorea ausreisen lässt sowie vor Menschenhandel und sexueller Ausbeutung schützt?

4) Schätzungen von Human Rights Watch zufolge hat China allein zwischen Jänner und
März 2018 41 nordkoreanische Flüchtlinge festgenommen, von denen sich derzeit 33 in
chinesischer Haft befinden. Sehen Sie die Möglichkeit, dass sich Österreich für die Freilassung dieser Gefangenen einsetzt?

5) Sehen Sie die Möglichkeit, sich auf EU-Ebene für eine verstärkte Einflussnahme auf die chinesische Regierung einzusetzen, damit sie sich an ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen gegenüber den nordkoreanischen Flüchtlingen hält?

6) Wie kann Österreich selbst für die Menschenrechte in Nordkorea eintreten?

 

Beantwortung

DR. KARIN KNEISSL
BUNDESMINISTERIN

7. November 2018
GZ. BMEIA-AT.90.13.03/0104-I.7/2018

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gudrun Kugler, Kolleginnen und Kollegen haben am 7. September 2018 unter der Zl. 1595/J-NR/2018 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „der Menschenrechtssituation in Nordkorea, Rückführungen nordkoreanischer Flüchtlinge durch China“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 5:
Dem BMEIA liegen Berichte vor, wonach China Asylwerber aus Nordkorea, die ohne offizielle Dokumente in China einreisen, mit der Begründung abschiebt, dass es sich um illegale Wirtschaftsflüchtlinge handle. Als rechtliche Grundlagen dienen die Sino-North Korean Mutual Aid and Cooperation Friendship Treaty von 1961 sowie ein Grenzprotokoll von 1986 (Mutual Cooperation Protocol for the Work of Maintaining National Security and Social Order in the Border Areas). Das Protokoll verpflichtet beide Vertragsparteien, Grenzübertritte jener Personen, welche keine ordnungsgemäßen Visabescheinigungen vorweisen können, als illegal zu bezeichnen. Ausnahmen bestehen in Fällen von Katastrophen oder unvermeidbarer Faktoren.

Die VN-Untersuchungskommission zu Nordkorea kritisierte in ihrem Bericht vom 7. Februar 2014 (A/HRC/25/63) China scharf für diesen Umgang mit nordkoreanischen Asylsuchenden. Als Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 sowie des Protokolls über die Rechtsstellung von Flüchtlingen von 1967 ist China verpflichtet, Flüchtlingen Schutz zu gewähren und seine Verpflichtung zum Non-Refoulement einzuhalten.

Irreguläre nordkoreanische Migranten werden oft Opfer von Verbrechen und Misshandlungen, wenn sie versuchen in China unterzutauchen. Für viele Nordkoreaner ist China auch ein Transitland auf dem Weg nach Südostasien bzw. Richtung Südkorea und es ist vorgekommen, dass hilfesuchende Nordkoreaner auch in ausländische Botschaften in Peking eindringen, um Asyl zu beantragen. Besonders Frauen sehen sich der Gefahr ausgesetzt, zur Prostitution gezwungen oder Opfer von Zwangsheirat mit chinesischen Männern zu werden.

Österreich und die EU sprechen regelmäßig in bilateralen Kontakten und im multilateralen Rahmen menschenrechtliche Probleme mit China an, zuletzt auch vor dem VN-Menschenrechtsrat in Genf am 18. September 2018. China weist diese Kritik als eine Einmischung in einer internen Angelegenheit zurück. Dementsprechend gering ist auch die Chance, in Einzelfällen eine Lösung herbeiführen zu können.

Bedenken über die Einhaltung der Verpflichtungen gegenüber Flüchtlingen aus Nordkorea wurden von der EU auch ausdrücklich im Rahmen des EU-Menschenrechtsdialoges mit China vom Juli 2018 angesprochenen. Demgegenüber hatte sich auch China kritisch über die Haltung einzelner EU-Mitgliedstaaten zur Migrations- und Flüchtlingsproblematik, darunter Österreich, geäußert.

Österreich wird China weiterhin auf die Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen drängen und hat diese Anliegen auch bei der soeben erfolgten Prüfung Chinas im Rahmen der Universellen Periodischen Staatenprüfung vor dem VN-Menschenrechtsrat am 6. November thematisiert.

Zu Frage 6:
Als Ausdruck der Besorgnis über die Menschenrechtsverletzungen in Nordkorea plant die EU auch dieses Jahr wieder gemeinsam mit Japan eine Resolution zur Menschenrechtssituation in diesem Land in der laufenden 73. VN-Generalversammlung der Vereinten Nationen einzubringen. Die Verhandlungen dazu laufen derzeit noch. Der Text soll Mitte November zur Abstimmung gelangen.

Quelle: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AB/AB_01614/index.shtml 

Vollständige Liste der Empfehlung Österreichs an China:

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