So nimmt man den Familienbonus Plus in Anspruch
20. Dezember 2018
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Es gibt zwei Möglichkeiten, den Familienbonus Plus in Anspruch zu nehmen: Wahlweise laufend über die Lohnverrechnung (also durch den Arbeitgeber) oder im Nachhinein im Rahmen der Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung.

Wenn Sie sich für die Berücksichtigung des Familienbonus Plus über die Lohnverrechnung entscheiden, spüren Sie eine monatliche Steuerentlastung. Dazu müssen Sie das Formular E 30 ausfüllen und Ihrem Arbeitgeber abgeben. Das Formular finden Sie hier: https://service.bmf.gv.at/service/…/formulare/show_mast.asp…

Wollen Sie Ihren gesamten Familienbonus Plus lieber im Nachhinein geltend machen, können Sie das in Ihrer Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung 2019 mittels Beilage L1k tun. Die Auszahlung erfolgt in diesem Fall 2020.

Ich freue mich sehr über das baldige Inkrafttreten der größten Steuerentlastung der Familien in der Geschichte der Republik Österreich und wünschen allen eine gesegnete Weihnachtszeit!

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