Spaniens Bioethikkommission warnt vor Einführung der Sterbehilfe als “zivilisatorischen Rückschritt”
11. November 2020
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Mit sehr deutlichen Worten verurteilt die spanische Bioethikkommission den in Spanien diskutierten Gesetzesentwurf zur Legalisierung der Sterbehilfe als problematisch und „zivilisatorischen Rückschritt“. Ein Gesetzesentwurf zur Legalisierung der „Sterbehilfe“ will ein individuelles Recht auf „Sterbehilfe“ und assistierter Suizid sowie Tötung auf Verlangen als natürliche Todesursache einführen.

Nun hat sich die spanische Bioethikkommission in einer 74-seitigen Stellungnahme einstimmig gegen den Gesetzesentwurf ausgesprochen und weitreichende Bedenken veröffentlicht. Insbesondere warnt sie vor den nicht abschätzbaren Folgen durch die Legalisierung der Tötung auf Verlangen und des assistierten Suizids, die zur Abwertung des Lebensschutzes führt und fordert, dass dem Sterbewunsch vielmehr mit Mitgefühl und effektiven Maßnahmen zur Linderung der Schmerzen und der Ermöglichung eines friedlichen Todes zu begegnen sei. Um dies zu gewährleisten, bedürfe es individueller Behandlungsprotokolle sowie den universellen Zugang zur palliativen Betreuung. Bei nicht anders behandelbaren existenziellen Schmerzen plädiert die Bioethikkommission für die Anwendung palliativer Sedierung.

In ihren Schlussfolgerungen findet die spanische Bioethikkommission besonders deutliche Worte: Tötung auf Verlangen bzw. assistierter Suizid seien kein Zeichen des Fortschritts, sondern vielmehr eines zivilisatorischen Rückschritts. Die Legalisierung der „Sterbehilfe“ würde Probleme schaffen, da der Wert des menschlichen Lebens von gesellschaftlichem Nutzen, wirtschaftlichen und öffentlichen Interessen abhängig gemacht werde.

„Sterbehilfe“, als eine öffentliche Dienstleistung, sei nicht die richtige Antwort auf die Schuld, die sich die spanische Gesellschaft in den letzten Monaten während der Corona-Pandemie gegenüber älteren Personen aufgeladen habe, so die Bioethikkommission. Stattdessen fordert sie eine authentische Pflege-Ethik, Verantwortungsbewusstsein und die Orientierung an einer generationenübergreifenden Gegenseitigkeit und Solidarität.

Was den gesetzlichen Weg angeht, will Spanien die Legalisierung der Tötung auf Verlangen und des assistierten Suizids im Wege eines einfachen Gesetzes im Express-Verfahren verabschieden – die scharfe Kritik der Bioethikkommission und sogar die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit könnten dabei einfach außen vor gelassen werden. Dies wäre eine grobe Fahrlässigkeit gegenüber der älteren Bevölkerung des Landes, auf die durch dieses Gesetz erheblicher Druck entstehen würde. Die spanische Regierung muss sich die Warnungen der Bioethikkommission des Landes dringend zu Herzen nehmen!

Qullen:

Link zur Stellungnahme der spanischen Bioethikkommission (spanisch)

CNA-Artikel

IEF-Beitrag

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