VfGH hebt Social Egg Freezing – Verbot: meine Bedenken
21. Oktober 2025
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Der VfGH hat das Verbot von „Social Egg Freezing“ als verfassungswidrig (unverhältnismäßig) zum 1. April 2027 aufgehoben
Social Egg Freezing bezeichnet das vorsorgliche Einfrieren eigener, unbefruchteter Eizellen ohne aktuelle medizinische Indikation, meist zur zeitlichen Verschiebung der Familiengründung. Social Egg Freezing war in Österreich bisher verboten. Zulässig war bisher das Einfrieren von Eizellen nur aus medizinischen Gründen, etwa vor krebstherapeutischen Eingriffen. Rechtsgrundlage ist das Fortpflanzungsmedizingesetz.
Als seit Jahren mit Menschenrechten, Bioethik und dem demografischen Wandel beschäftigte Politikerin sehe ich persönlich Social Egg Freezing aufgrund der individuellen und gesellschaftlichen Folgen kritisch:
- Social Egg Freezing ist ein unsicherer Weg zur Erfüllung des Kinderwunsches, da die Schwangerschaftserfolgsraten oft sehr gering sind. Damit könnte der Kinderwunsch auf später verschoben werden, ohne dass sich viele der geringen Erfolgsaussichten bewusst sind, was zu großer Enttäuschung führen könnte. „Der unsicherste Weg zum Kind ist Social Egg Freezing“, sagte der Reproduktionsmediziner Ludwig Wild, zitiert von der Tiroler Tageszeitung. Aus staatlicher Perspektive ist es wichtig, besonders jene Optionen zu fördern, die höhere Erfolgschancen bieten.
- Arbeitgeber und Kinderwunschkliniken sind nicht unbefangen: Erfahrungen aus den USA verdeutlichen, dass Social Egg Freezing Frauen sowohl Arbeitgeberinteressen als auch den Geschäftsmodellen kommerzieller Kinderwunschkliniken aussetzt. Aufgrund der hohen Kosten für Entnahme, Lagerung und IVF bleibt es ein Programm für privilegierte Gruppen. Auch Kinderwunschkliniken sind nicht unbefangen, da es für sie ein äußerst lukratives Geschäftsfeld darstellt.
- Weitreiche ethische Folgeprobleme: Social Egg Freezing macht IVF erforderlich, mit allen ethischen Herausforderungen, und verharmlost die Gesamtprozedur. Es wirft erhebliche ethische Problemlagen im Hinblick auf den Schutz der Menschenwürde auf, insbesondere im Zusammenhang mit Leihmutterschaft, Eizellweitergabe und -handel, Samenselektion, Pränataldiagnostik sowie der Selektion von Embryonen nach Wunschkriterien, der Vernichtung überzähliger Embryonen sowie der selektiven Abtreibung bei Mehrlingsschwangerschaften und langfristig auch die Frage nach der künstlichen Gebärmutter, der sogenannten Ektogenese.
- Spannungsverhältnis Kinderrechte: Die Erziehung eines Kindes ohne Partner war bislang überwiegend Folge von Umständen, aber durch das Social Egg Freezing kann es zunehmend zu einer geplant in Kauf genommenen Option werden. Dies steht im Spannungsverhältnis zum Recht des Kindes auf beide Elternteile, das in der UN-Kinderrechtekonvention verankert ist.
- Social Egg Freezing birgt gesundheitliche Risiken für Frauen, denn zwei bis drei Eizellentnahmen (inklusive Hormonstimulation) sind nötig, um genügend Eizellen zu gewinnen. Diese Prozedur birgt das Risiko von Überstimulation und Verletzungen bei der Eizellentnahme. Zudem wird Hormonstimulation mit einem erhöhten Risiko für Brustkrebs und andere Krebsarten in Verbindung gebracht.
- Social Egg Freezing bedeutet spätere Schwangerschaften, inklusive Risiken für Schwangerschaft in höherem Alter, einer geringeren Wahrscheinlichkeit von Geschwisterkindern und einer stärkeren Alterung der Bevölkerung.