Volksanwaltschaft kritisiert Maßnahmenvollzug aus menschenrechtlicher Sicht
25. April 2018
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„Unterbringung im Maßnahmenvollzug“, das bedeutet für psychisch Kranke, die straffällig geworden sind, Freiheitsentzug in Spezialeinrichtungen. Wie die Behandlung dort ist und wie lange sie dauert, wirft menschenrechtliche Fragen auf. 

Die Volksanwaltschaft hat die Lebensbedingungen dieser psychisch kranken Straffälligen – fast 900 in Österreich! – in den Einrichtungen untersucht. Dabei hat sie „gravierende Mängel“ festgestellt, u. a. bei der therapeutischen Behandlung und bei Nachsorge sowie bei den Gutachern, von deren Urteil der Freiheitsentzug abhängt.

Besuche der Einrichtungen ergaben, dass eine menschenwürdige Unterbringung mit verträglicher Belegung, mit Rückzugsmöglichkeiten und Privatsphäre sowie nach gängigen Therapie- und Hygienstandards nicht überall gewährleistet ist. In einer Einrichtung gab es Schimmel in Bädern, keine abgetrennten Duschen, kaum Möbel. Woanders Überbelegung, Einschränkung von Besuchsrechten, keine Dolmetscher für Fremdsprachige.

Die Einrichtungen zeigten sich bereitwillig, Missstände abzustellen. Eigentlich hatte auch die Bundesregierung strukturelle Veränderungen beim „Maßnahmenvollzug“ vorgesehen. Aber diese Novelle wurde zurückgestellt. Jetzt drängt die Volksanwaltschaft auf Neuregelungen. Ein wichtiges Anliegen, an dem sich zeigt, wie ernst Österreich die Menschenrechte wirklich nimmt. 

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1 comments

  1. Figlhuber Hedwig

    Danke, dass sich hier etwas tut. Ich weiß aus eigener Betroffenheit, wie verletzend das sein kann. Eines unserer Kinder war in einer psychiatrischen Klinik in solch einem “Schlafsaal” untergebracht, wo es eben keine Intimsphäre gab, andere Patienten auch nachts sehr laut waren und der so notwendige Schlaf ständig gestört wurde. Im Umgang des Pflegepersonals und der Ärzteschaft mit Patienten erlebten wir sehr unterschiedliche Verhaltensweisen, von respektvoll bis extrem präpotent.