Warum wir die Integrating Cities Charter ablehnen
30. März 2016
2

Am 30.3. stimmten wir gegen die Unterzeichnung der Integrating Cities Charter

Die Charter beinhaltet natürlich auch viel Gutes. Zum Beispiel:
– Ein Bekenntnis zur Wertschätzung der Beiträge der Einwanderung und Einwanderer in den europäischen Städten.
– Das Erlernen und Sprechen der offiziellen Landessprache ist äußerst wichtig für diesen Prozess und von entscheidender Bedeutung für die Interaktion mit anderen Bürgerinnen und Bürgern.
– Alle Stadtbewohnerinnen und -bewohner sollen ihr Potenzial entwickeln können und gleiche Chancen auf ein Leben in Sicherheit und Würde haben.

Warum wir dagegen stimmen:

1) Eine wichtige Stelle ist missverständlich: Wir wollen “die Partizipation von Migrantengemeinschaften an unseren politischen Entscheidungsprozessen erleichtern und Hindernisse für ihre Mitbestimmung beseitigen”. Denn wenn diese Stelle Ausländerwahlrecht bedeutet, dann tragen wir es nicht mit! Ein in Wien im Jahr 2003 beschlossene Ausländerwahlrecht wurde 2004 vom VfGH aufgehoben. Wir sprechen uns dagegen aus, weil das Ausländerwahlrecht die Staatsbürgerschaft aushöhlt und weil es die Bildung von ethnischen Wahllisten hervorruft. Dies wäre ein großes Problem für die Integration.

2) Das größte Problem ist das, was nicht gesagt wird:
Kein Wort befindet sich in der Charter von der Vermeidung von Ghettobildung, Deradikalisierung, kein Wort vom Spracherwerb als Bedingung, Hilfe für überforderte Lehrer, kein Wort vom Arbeitsmarkt, von der Wertedebatte, von der Integration durch Sport, etc. Es drängt sich der Verdacht auf: Diese Charta ist hoffnungslos überholt. Sie wurde vor der Flüchtlingskrise entworfen.

Stattdessen möchte ich vier ganz aktuelle Anträge einbringen, die für die Integration wirklich wichtig wären:
1) Beschlussantrag betreffend Deutsch als Landessprache 30.3. 2016
2) Beschlussantrag betreffend Einführung eines verpflichtenden Dienstes für Asylberechtigte und Subsidiär Schutzberechtigte 30.3.
3) Beschlussantrag betreffend Reduzierung der Familienbeihilfe für Nicht-Staatsbürger II
4) Wie können wir sicherstellen, dass das Rathaus nicht Ziel eines Anschlages wird? Derzeit kann man einfach so ein und aus spazieren. Das ist zwar schön, aber vielleicht auch gefährlich! Hier ist unser Antrag für mehr Beschlussantrag Sicherheit im Wiener Rathaus.

Link zur Pressemeldung: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160330_OTS0193/vp-kugler-auslaenderwahlrecht-bedeutet-aushoehlen-der-staatsbuergerschaft

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

2 comments

  1. Liebe Gudrun, danke für deine tolle Arbeit! Ich finde die Anträge betreffend Deutsch als Landessprache und Reduzierung der Familienbeihilfe besonders wichtig und höchst an der Zeit. Bei Einführung eines verpflichtenden Dienstes für Asylberechtigte sind sicher viele Asylberechtigte froh, wenn sie etwas beitragen dürfen, andere vielleicht nicht, aber hier stellt sich mir auch die Frage was die Konsequenz bei Verweigerung ist? In unserer Stadt gibt es andererseits auch viele Asylanten, die zwar schon über 9 Monate hier sind, aber noch immer keinen Asylantenstatus haben, weil nicht einmal das Erstgespräch stattgefunden hat. Traurig für die Betroffen.
    Ich wünsche dir weiterhin viel Energie, Freude und Erfolg für deine Familie und deine Tätigkeit!
    Danke!

  2. Betreff: Beschlussantrag betreffend Reduzierung der Familienbeihilfe für Nicht-Staatsbürger II
    Welche Länder auf dieser Welt bezahlen eine Familienbeihilfe an Gastarbeiterkinder, die in einem anderen Land leben – außer Österreich??? Diese Form der “Sozialhilfe” sollte überhaupt eingestellt werden, denn für mich ist sie absolut nicht gerechtfertigt. Diese Kinder werden von unseren Steuergeldern finanziert und sofern sie nicht irgendwann hier leben und arbeiten, tragen sie nichts zu unserem Land bei. Wie überprüft der österreichische Staat überhaupt ob diese Kinder auch wirklich existieren???