Der 10. Oktober ist der Welttag gegen die Todesstrafe, 2007 wurde dieser Tag von der Europäische Union und dem Europarat zum „Europäischer Tag gegen die Todesstrafe“ erklärt. Schätzungen zufolge warten derzeit zwischen 19.000 und 24.000 Menschen auf ihre Hinrichtung, allerdings ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Besorgniserregend sind vor allem auch die Entwicklungen in Bezug auf Hinrichtungen von minderjährigen Personen im Iran, Südsudan, Bangladesch, auf den Malediven, in Pakistan und Saudi-Arabien. Im Jänner 2018 sind laut UNO drei Personen im Iran für Morde hingerichtet worden, die sie im Alter von 15 oder 16 Jahren begangen haben; derzeit sitzen 80 Jugendlichen in iranischen Todeszellen.
Als Menschenrechtssprecherin ist es mir ein besonderes Anliegen, dass sich Österreich international klar gegen die Todesstrafe ausspricht. Deswegen freut es mich besonders, dass wir am Donnerstag, 11.10. im Menschenrechtsausschuss einen Antrag für den Einsatz Österreichs gegen die Todesstrafe einbringen, in dem wir insbesondere für Schutz von minderjährigen Personen eintreten.
Hier der Antragstext:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Susanne Fürst und weiterer Abgeordneter
betreffend konsequentes Auftreten gegen die Todesstrafe
Der Einsatz für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ist von oberster Priorität für den Nationalrat, der sich seit vielen Jahren gemeinsam mit seinen europäischen Partnern intensiv für eine weltweite Abschaffung der Todesstrafe einsetzt. Das Verbot der Verhängung der Todesstrafe ist bereits in vielen internationalen Instrumenten festgeschrieben, etwa im Zweiten Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) oder im Protokoll Nr. 6 zur EMRK von 1950.
Darüber hinaus verankern auch mehrere internationale und regionale Übereinkommen ein ausdrückliches Verbot, für Straftaten von Personen unter 18 Jahren die Todesstrafe zu verhängen. Ein solches Verbot findet sich im ICCPR (Art. 6 Abs. 5) und ist auch in der von nahezu allen Staaten der Welt ratifizierten Kinderrechtekonvention (Art. 37 lit. a) festgeschrieben. In der Amerikanischen Menschenrechtskonvention (Art. 4 Abs. 5) und der Afrikanischen Charta für die Rechte und das Wohlergehen des Kindes (Art. 5 Abs. 3) ist ebenfalls ein derartiges Verbot verankert.
Im Jänner 2018 sind drei Personen im Iran – der das ICCPR ratifiziert hat – für Morde hingerichtet worden, die sie im Alter von 15 oder 16 Jahren begangen
hätten, berichten die Vereinten Nationen. Bereits mehrmals kritisierte die VN Generalversammlung, zuletzt mit VN-GV Resolution 72/189 vom Dezember
2017, den Iran wegen der Verurteilungen und Hinrichtungen von Personen, die zum Zeitpunkt der Tat unter 18 Jahre alt waren. Der UNO-Hochkommissar
für Menschenrechte hat den Iran auch aufgefordert, die Hinrichtung Jugendlicher und junger Erwachsener, die Verbrechen vor ihrem 18. Lebensjahr begangen haben, zu stoppen. Diese Forderung ist zu unterstützen, denn einigen der etwa 80 Jugendlichen in iranischen Todeszellen könnte eine Hinrichtung unmittelbar bevorstehen.
Laut Amnesty International sind 2017 auch im Südsudan zwei Personen hingerichtet worden, die zum Zeitpunkt der Tat minderjährig waren. Zudem könnte auch in Bangladesch, den Malediven, in Pakistan und Saudi-Arabien eine Hinrichtung von Personen wegen der ihnen zur Last gelegten Verbrechen, die sie als Minderjährige begangen haben, drohen. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, sich auf bilateraler und multilateraler Ebene weiterhin für
1. die Einführung fairer Gerichtsverfahren entsprechend den internationalen Menschenrechtsstandards,
2. die Umwandlung verhängter Todesstrafen in Freiheitsstrafen,
3. die bedingungslose Einhaltung des Verbots der Hinrichtung von Personen, die zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt waren sowie
4. die generelle Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte ersucht.