In der Spezialdebatte Gesundheit zum Rechnungsabschluss sprechen wir über vier Milliarden Euro.
Ich rede nicht von den enormen Herausforderungen bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise in den kommenden Jahren. Es ist daher alles zu unternehmen, um eine gleichmäßigere Verteilung der Flüchtlinge auf das Bundesgebiet zu erreichen (zB. Residenzpflicht); weiters braucht es auch Reformen bei der Mindestsicherung, denn viele Menschen werden – bei positivem Asylbescheid – aus der Grundversorgung in die Mindestsicherung wechseln!
Heute rede ich nicht davon, dass Wien die Stadt mit den meisten Mindestsicherungs-Beziehern ist und dafür bereits über eine halbe Milliarde Euro für die Geldleistung aufwendet; wenn man den Personal- und Sachaufwand noch dazurechnet, kommt man auf insgesamt 626,40 Mio Euro, die 2015 ausgegeben wurden – Tendenz steigend!
Heute rede ich nicht über die Ausgaben für extern zugekaufte Beratungsleistungen sind seit Jahren extrem hoch (20 Mio Euro), seit 2013 liegt der KAV im zweistelligen Millionenbereich – und trotzdem konstatiert das Kontrollamt immer wieder fehlende Gesamtkonzepte (z.B. Küchenkonzept). Es werden immer wieder teure Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben (mit teilweise konträrem Ergebnis) anstatt das Know How des eigenen Fachpersonals zu nutzen!
Heute möchte ich über die Zwei-Klassen-Medizin reden:
Wer gesund ist, hält das Wort für eine politische Phrase. Wer erlebt hat, was es heißt, nicht mehr.
In mehreren Bereichen gibt es in Wien horrende Wartezeiten:
• bei der Erstuntersuchung Konten Schilddrüse wartet man bis zu 1 Jahr. Die psychische Belastung ist unvorstellbar.
• Auch langwierig sind MRT – und CT – Untersuchungen
• Viele warten auf eine Strahlentherapie,
• Bzw. auf Hüft und Knieprothesen
• Psychotherapie auf Krankenschein für Kinder und Jugendliche
Das ist Zweiklassenmedizin: Zusatzversicherte werden vorgezogen. Normalversicherten wird angeboten, in die private Praxis zu kommen. Ein dritter sehr österreichischer Weg besteht für Findige: Wer nämlich jemanden kennt, kommt dann auch oft gleich dran.
Im Diagnostikbereich sind die Wartelisten besonders hoch für WGKK – Versicherte. Das Problem ist also oft nicht, dass die Diagnostik-Geräte ausgelastet sind. Sondern dass die Zahl der Diagnosen gedeckelt ist pro Zeiteinheit. Es ist sicherlich schwierig, hier eine Lösung zu finden, die eine optimale Versorgung ohne für Diagnostiker profitable Überdiagnostik gewährleistet. Der Status Quo geht zu lasten der Versicherten.
Die Situation wurde durch die neue Arbeitszeitregelung der Spitalsärzte noch verschärft. Weniger Überstunden im Spital führt zu mehr Wahlärzten auf der Suche nach Patienten. Wahlärzte steigen an: von 2012 bis 2016 sind die Kassenärzte sogar zurückgegangen von 1732 auf 1659 (-4%). Die Zahl der Wahlärzte ist gestiegen von 3131 auf 3484 (+11%).
Daraus schließe ich:
o Wien braucht mehr Kassenärzte!
o Das Problem der fehlenden Kinderärzte kennen Sie. Nicht nur für den Kindergarten muss man sich zeitig anmelden, sondern auch beim Kinderarzt sollte man sich bereits nach einem pos. Schwangerschaftstest einen Termin ausmachen.
o Ein Teil des Problems ist hausgemacht. Ärzte sind engagiert und geben viel für die Versorgung der Menschen. Dafür muss man ihnen danken. Ärzte sind aber auch Unternehmer. Wir sollten sicherstellen, dass Ärzte nicht das Gefühl haben, durch lange Wartelisten einen Vorteil zu haben, indem sie die Patienten auf die eigene Privatpraxis verweisen. Wie dieser Missstand aufgegriffen werden kann, muss überlegt und anhand guter Beispiele aus anderen Ländern geprüft werden.
Mit dem stationären Abbau in den Spitälern, sollte eine Stärkung des niedergelassenen Bereichs und der Ambulanzen stattfinden. Die Krankenhäuser schlittern dadurch auch in ein Finanzierungsproblem – denn sie bekommen deutlich weniger Kostenersatz. Wir brauchen ein KAV-Konzept für ambulante Medizin, insb. um lange Wartezeiten zu verhindern.
Schätzungen der Österreichischen Liga für Kinder- und Jugendgesundheit gehen davon aus, dass österreichweit mindestens 60.000 bis 80.000 Therapieplätze für Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Entwicklungsstörungen und Erkrankungen fehlen und es dadurch zu Wartezeiten von bis zu einem Jahr und mehr kommt. In Niederösterreich wurde mit Beschluss des Vorstandes der NÖGKK daher die Kontingentierung von psychotherapeutischen Leistungen für Kinder und Jugendliche nach einer befristeten Aufhebung mit 1. April 2015 endgültig abgeschafft. Die betroffenen Kinder erhalten dadurch so lange wie nötig eine entsprechende Therapie auf Krankenschein. Weil die Jugendlichen aus dem allgemeinen Stundenkontingent herausgenommen werden, sind dadurch auch zusätzliche Kapazitäten für Erwachsene frei. Heute stelle ich daher einen Antrag auf Abschaffung der Kontingentierung Psychotherapie auf Krankenschein bei Jugendlichen.
Aus der Sicht der Ärzte ist noch eines anzumerken: Viele sagen, dass sie nicht wissen, was der KAV vorhat, z.B. wie sich die Kürzungen auswirken werden, wie die Arbeitszeiten aussehen werden. Es müsste selbstverständlich sein, dass die Belegschaft zeitgerecht eingebunden wird.
Als Maxime sei festgehalten: Der Patient muss im Vordergrund stehen und nicht allein die finanzielle Optimierung.
Ein weiteres Anliegen ist die Aufhebung der Entschädigungs-Fristsetzung Heim-Opfer der Wiener Jugendwohlfahrt: Es dauert oft viele Jahre und manchmal gar Jahrzehnte, bis Opfer über das erlittene Unrecht sprechen können und Hilfsangebote zur Verarbeitung ihrer Erlebnisse annehmen. Umso mehr ist es unverständlich, dass die Stadt Wien mit 31. März 2016 sozusagen einen „Schlussstrich“ gezogen hat, was die Möglichkeit zur Beantragung von Entschädigungszahlungen betrifft und lediglich die therapeutische Unterstützung weiterhin gewährt, obwohl sich noch immer jedes Jahr zahlreiche Gewaltopfer melden.
Ich bin persönlich befreundet mit einem Opfer der Wiener Jugendwohlfahrt. Man sieht und hört es diesem Menschen auch als Erwachsenem das Unrecht an, das ihm widerfahren ist. Es schreit förmlich aus ihm heraus. Auch er hat noch keinen Entschädigungsantrag gestellt. Er ist noch nicht so weit – er will noch keinesfalls in die Nähe seiner Erinnerung.
Wir fordern daher:
• Aufhebung der Fristsetzung mit 31. März 2016 für das Projekt „Hilfe für Opfer von Gewalt in Einrichtungen der Wiener Jugendwohlfahrt“.
• Weiterhin Sicherstellung der finanziellen und therapeutischen Hilfestellung durch die Stadt Wien.
• Ehest möglicher offizieller „Akt der Entschuldigung“ durch die Stadt Wien für alle ehemaligen Heim- und Pflegekinder aus Wien und weiterhin Gewährleistung der Entstigmatisierung der Betroffenen.
(Rede gehalten am 27. Juni 2016)
Link zur OTS-Meldung: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160627_OTS0190/vp-kugler-wiener-gesundheitswesen-geht-immer-mehr-in-richtung-zwei-klassen-medizin
Weitere OTS-Meldung zum Thema (29. Juni 2016): http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160629_OTS0137/vp-koroseckugler-rot-gruen-darf-fehlentwicklungen-im-gesundheitssystem-nicht-laenger-unter-den-teppich-kehren
Die Anträge:
Beschlussantrag Schutz vor religiös motivierter Gewalt in Flüchtlingsunterkünften
Beschlussantrag Fortführung Entschädigungszahlungen Missbrauchsopfer
Beschlussantrag Psychotherapie auf Krankenschein bei Kindern und Jugendlichen
Beschlussantrag mehr Kassenärzte für Wien
Beschlussantrag OP-Wartezeiten