47 Integrations-Fragen an die Stadt Wien
29. Mai 2017
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Anfrage der ÖVP-Gemeinderätin MMag. Dr. Gudrun KUGLER an den Herrn amtsführenden Stadtrat für Bildung, Integration, Jugend und Personal und an die Frau amtsführende Stadträtin für Soziales, Gesundheit und Frauen betreffend Integration & Flüchtlinge in Wien

Die Zuwanderungspolitik der letzten Jahre und Jahrzehnte hat Wien unbestritten verändert. Sei es der türkische Greissler ums Eck, das China Restaurant oder einer der zahlreichen Fußballer mit Migrationshintergrund. All dies sind Beispiele für den stattfindenden Wechsel in der Gesellschaft und gleichzeitig eine große Herausforderung für die Zukunft von Wien.

Die durch Zuwanderung verursachte Veränderung ist Realität – es bringt nichts, die damit einhergehenden Probleme und Herausforderungen zu ignorieren oder gar zu leugnen, wie dies von Seiten der Stadt nur allzu gerne getan wird. Integrationspolitik muss vielschichtig und vernetzt agieren, man kann sie nicht auf einen politischen Bereich beschränken. Integration ist eine Querschnittsmaterie, die viele Aspekte berührt. Dazu zählen Bildung, Stadtplanung, Sozialpolitik.

Ziel einer gelungen Integrationspolitik kann nur sein, für alle Menschen – unter besonderer Berücksichtigung der Kinder – gleich woher sie kommen, die gleichen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Leben in dieser Stadt zu schaffen.

Die gefertigte Gemeinderätin stellt daher gem. § 31 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Wien folgende Anfrage:

Integration

1. Warum werden hohe Fördersummen aus dem Integrationsbudget in Asylwerber/innen investiert, bei denen kaum Aussicht auf ein dauerhaftes Verbleiben in Österreich besteht?
2. Welche Sprachniveaus fördert die Stadt Wien in der Grundversorgung und welche Zielgruppen werden von der Förderung umfasst? Inkludiert dies auch Personen mit rechtskräftig abgelehnten Asylanträgen?
3. Asylwerber welcher Nationalitäten wurde abseits jener, die im mit Ministerratsbeschluss verabschiedeten Startpaket Deutsch und Integration festgelegt wurden (SYR, AFG, IRQ und IRN), über Ländermittel noch gefördert?
4. Wie hoch ist der Anteil der über Gemeindemittel geförderten Personen, die inzwischen in ihren Asylverfahren erstinstanzlich rechtkräftig positive Entscheidungen erhielten?
5. Wie hoch ist der Anteil jener Personen, die inzwischen erstinstanzlich negative Entscheidungen im Asylverfahren erhielten? Wann? Stichtag? Bezogen worauf?
6. Wie hoch sind die Gesamtfördersummen der Gemeinde Wien der Jahre 2015 und 2016 für Integrationsprojekte, mit denen die Stadt Wien Asylwerber/innen – also Personen, deren langfristiger Aufenthalt in Österreich noch nicht geklärt wurde – förderte (Deutschkurs, Infomodule, Projektförderung für Arbeit mit der Zielgruppe,…)?
7. Welche personenbezogenen Daten werden von Asylwerber/innen standardmäßig für Integrationsförderungen aufgenommen und wie werden die Daten validiert (Scan und Ablage der Originaldokumente oder durch einfache Angabe des Asylwerbers/der Asylwerberin)?
Integrationsstrukturen der Stadt Wien:
8. An wie vielen Standorten ist die MA 17 in Wien mit jeweils wie vielen Mitarbeiter/innen tätig?
9. Wie viele Beratungskontakte konnte die MA 17 2016 und 2017 (bis inkl. April) verzeichnen, die ausschließlich von Mitarbeiter/innen der MA 17 durchgeführt wurden (exkl. Projekte mit externen Vortragenden wie „Infomodule“)?
10. Werden die Projekte „Start Wien“ und die „Start Wien für Flüchtlinge“ von demselben Team innerhalb der MA 17 betreut und wenn ja, seit wann?
11. Welche Datenbanken nutzt die Stadt Wien, um im Integrationsbereich Doppelförderungen zu vermeiden? Welche personenbezogenen Daten und Dokumente sind darin jedenfalls enthalten?
Verpflichtende Integrationsangebote für Asyl- und sub. Schutzberechtigte
12. Gibt es seitens der Stadt Wien allgemein verpflichtend zu absolvierende Integrationsangebote für Asyl- und sub. Schutzberechtige und welche sind das?

Sprache

13. Wieso gibt es in der Stadt Wien ein Doppelsystem im Bereich Sprachclearing, wo sowohl der FSW den Sprachstand einer Zielgruppe erhebt wie auch die VHS für die Stadt Wien und das AMS?
14. Welche Leistung ist im Rahmen des Wiener Sprachgutscheins zu erbringen, um die Fördermittel zu bekommen? Reicht etwa der Kursbesuch oder muss der Kursabschluss mit positiver Prüfung absolviert werden? Wie werden die Abrechnungen der Kursinstitute überprüft?
15. Welche Dokumente sind bei den Instituten vorzuweisen, um die Identität des Teilnehmers für den Erhalt des Sprachgutscheins zweifelsfrei feststellen zu können?
16. In welche Datenbank werden diese Dokumente eingespeist, um auch der Stadt Wien zur Verfügung zu stehen?

Wertevermittlung

17. Wie stellt die Stadt Wien mit ihren Integrationsangeboten sicher, dass Flüchtlinge und Zuwander/innen gerade im Bereich der Wertevermittlung dieselben Informationen bekommen wie auch in den anderen Bundesländern?
18. Wie viele Asylwerber/innen und wie viele Personen mit internationalem Schutzstatus nahmen bisher an den „Start Wien für Flüchtlinge“ Infomodulen teil und wie erfahren die Personen von den Modulen?
19. Werden Fahrtkosten zu den Infomodulen für Asylwerber/innen übernommen?
20. Wie wird die Qualität der „Start Wien“ und „Start Wien für Flüchtlinge“ Infomodule gesichert, vor allem in den Fällen, wo diese ausschließlich von Externen und in anderen Erstsprachen als Deutsch gehalten werden?
21. Welche Ausbildung haben bzw. welchen Qualitätsstandards entsprechen Trainer/innen und Referent/innen, die Infomodule anbieten?
22. Welche Evaluierung der „Start Wien“ und „Start Wien für Flüchtlinge“ Infomodule gab es bisher und was waren die Erkenntnisse zu deren Effektivität?
23. Ist der Besuch der „Infomodule“ für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte verpflichtend und wenn ja, seit wann?
24. Wie viele Asylwerber/innen, die in Privatquartieren wohnhaft sind, nahmen an Angeboten der MA 17 (z.B. Infomodule) teil?
25. Wie erhalten Asylwerber/innen, die in Privatquartieren wohnhaft sind, Informationen zum Angebot an Integrationsleistungen der Gemeinde Wien?
26. Welche Maßnahmen werden diesbezüglich gesetzt, um Asylwerber/innen, die in Privatquartieren leben, zu erreichen?
27. Wie viele Personen nahmen 2016 an Projekten und Maßnahmen der MA 17 teil, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde?
28. Gibt es Pläne, die gesetzlich festgeschriebenen „Werte und Orientierungskurse“ in Zukunft auch verstärkt in der Wiener Grundversorgung anzubieten? Gehört in Landeskompetenz, daher in andere Anfrage.

Förderungen für Integrationsprojekte

29. Wie viele Förderanträge wurden bei der Stadt Wien im Bereich der „Klein- und Großprojekte“ in den letzten 5 Jahren eingereicht und wie viele haben einen Zuschlag erhalten? Was war das Gesamtfördervolumen im diesem Bereich pro Jahr?
30. Welche gemeinnützigen Vereine und gemeinnützigen Rechtspersonen haben in den letzten 5 Jahren Förderanträge gestellt?
31. Welche gemeinnützigen Vereine und gemeinnützigen Rechtspersonen erhielten in den letzten 5 Jahren eine Bewilligung des Förderansuchens?
32. Welche gemeinnützige Vereine und gemeinnützigen Rechtspersonen erhielten in den letzten 5 Jahren öfter als einmal eine Förderzusage und in welcher Höhe jeweils?
33. In welchem Ausmaß wurden Vereine gefördert, die mit Personen arbeiten, deren Asylantrag abgelehnt wurde?

Kursangebot

34. Welche Konsequenzen sind vorgesehen, wenn Teilnehmer/innen an geförderten Sprachkursen mangelnde Mitwirkung zeigen?
35. Wie lange sind die Wartezeiten für Basisbildungskurse in Wien?
36. Was sind die Erfolgsquoten der Kurse, wie viele Teilnehmer/innen müssen den Kurs wiederholen?
37. Wie viele Teilnehmer/innen besuchen im Anschluss reguläre Standarddeutschkurse?
38. Verfügen alle Trainer/innen über eine Ausbildung im Bereich Basisbildung?

Anfrage der ÖVP-Abgeordneten MMag. Dr. Gudrun KUGLER an die Frau amtsführende Stadträtin für Soziales, Gesundheit und Frauen als zuständiges Mitglied der Landesregierung betreffend Flüchtlinge in Wien

Wien hat bedingt durch die Flüchtlingskrise in den kommenden Jahren große Herausforderungen im Sozial- und Integrationsbereich zu bewältigen. In diesem Zusammenhang ist zu hinterfragen, wie sich diese Ausnahmesituation bis dato konkret auf einzelne Unterstützungsmaßnahmen der Stadt ausgewirkt hat und welche Konsequenzen sich aus den bisherigen Erfahrungen für die Bundeshauptstadt ergeben.

Die gefertigte Abgeordnete stellt daher gemäß § 31 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien folgende Anfrage:

1. Wie viele Mitarbeiter/innen sind im FSW speziell mit Integrationsagenden befasst?
2. Wie viele anerkannte Flüchtlinge (bzw. subsidiär schutzberechtigte Personen) beziehen in Wien derzeit bedarfsorientierte Mindestsicherung?
3. Wie hoch ist der Anteil an Asylwerber/innen, die in Privatquartieren wohnhaft sind?
4. Welche Integrationsangebote der Stadt Wien sind für asylberechtigte und subsidiär schutzberechtigte BMS-Bezieher/innen verpflichtend?
5. Wie viele Asylwerber/innen erhielten 2015 und 2016 in Wien im Rahmen der Grundversorgung Deutschkursplätze, die aus Bundes- und Ländermitteln finanziert wurden?
6. Wie kann nachvollzogen werden, welche/r Teilnehmer/in diese verpflichtenden Angebote mit durchgehender Anwesenheit besucht haben?
7. Welche Dokumente werden seitens der Teilnehmer/innen bei den verpflichtenden Angeboten vorgelegt, um die Identität (z.B. für eine mögliche Teilnahmebestätigung) eindeutig feststellen zu können und den Besuch des Angebots nachweislich in einer Datenbank zu dokumentieren?
8. Wie viele Fälle an BMS-Kürzungen gab es 2015 bzw. 2016, weil von den betroffenen Personen die verpflichtenden Integrationsangebote nicht entsprechend wahrgenommen wurden? Welchen Verpflichtungen wurden anteilig wie oft nicht nachgekommen?
9. Wie hoch fielen diese BMS-Kürzungen in diesen Fällen im Schnitt aus?

Wien, 22.05.2017

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