Für die gleichen im Rahmen einer Erwerbstätigkeit eingezahlten Beiträge stehen Arbeitnehmern selbstverständlich die gleichen Leistungen zu: Aber die Familienbeihilfe ist eine Sonderleistung, für die nicht vom Arbeitnehmer eingezahlt wird. Der FLAF wird hauptsächlich aus Arbeitgeberbeiträgen gespeist! Die Arbeitnehmerfreizügigkeit verlangt von uns, nicht nach Staatsangehörigkeit zu diskriminieren: Tun wir auch nicht! Wir gehen nach Wohnort vor, […]