Ist die Indexierung der Familienbeihilfe europarechtswidrig? Nein! Weil:
24. Oktober 2018
0

Für die gleichen im Rahmen einer Erwerbstätigkeit eingezahlten Beiträge stehen Arbeitnehmern selbstverständlich die gleichen Leistungen zu: Aber die Familienbeihilfe ist eine Sonderleistung, für die nicht vom Arbeitnehmer eingezahlt wird. Der FLAF wird hauptsächlich aus Arbeitgeberbeiträgen gespeist!

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit verlangt von uns, nicht nach Staatsangehörigkeit zu diskriminieren: Tun wir auch nicht! Wir gehen nach Wohnort vor, unabhängig von der Staatsangehörigkeit! Es betrifft ja auch Kinder von Österreichern, die im EU-Ausland leben.

Art 67 Verordnung über die Koordinierung der Systeme der Sozialen Sicherheit sieht vor: Anspruch auf Familienleistungen besteht “als ob” die Familienangehörigen in diesem Mitgliedstaat wohnen würden. „Als ob“ kann man nicht von der Kaufkraft unabhängig verstehen!

Die Intention der Familienbehilfe ist die Sicherstellung eines Teils des Regelbedarfs eines Kindes. Auch dies ist von der Kaufkraft nicht losgelöst zu beurteilen!

Die Indexierung ist auch europapolitisch wichtig: Der FLAF soll Familienlasten ausgleichen. Was ungerechtfertigt zu viel ausgezahlt wird, fehlt den Familien in Österreich! Verzerrungen wie jene einer nicht indexierten Familienbeihilfe ins Ausland macht die Menschen EU-skeptisch! Wer die Akzeptanz der EU stärken und damit die EU langfristig sicher will, muss solche Maßnahmen setzen!

Die APA zitiert Othmar Karas: “In einer eigenen Stellungnahme beanstandete der ÖVP-Delegationsleiter Othmar Karas das Gesetz. “Die vom Nationalrat beschlossene Regelung wird beim Europäischen Gerichtshof landen, weil eine Indexierung von Familienleistungen nach dem Wohnort innerhalb der EU rechtswidrig ist. Das hat die zuständige EU-Kommissarin Thyssen mehrmals mit Blick auf die österreichischen Pläne festgehalten”, erinnerte Karas.”
Dass er nicht Recht hat und falsch zitiert, beweist neben meiner obigen Argumentation auch das Originalzitat der Kommissarin im Bild.

Hier meine Rede bei der Nationalratssitzung am 25.10. zum Thema Indexierung der Familienbeihilfe:

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.