Keine Diskriminierung ungeborener behinderter Kinder!
24. Juni 2017
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In Österreich hat der Oberste Gerichtshof Schadenersatz bisher nur in solchen Fällen zugesprochen, in denen aufgrund einer fehlerhaften pränatalen Diagnose eine Behinderung oder Missbildung des Kindes nicht erkannt wurde und die (in Österreich gemäß § 97 StGB bei Vorliegen einer “embryopathischen Indikation” straffreie) Abtreibung des Kindes unterblieben war. In diesen Fällen ist nach Ansicht des Höchstgerichts den Eltern der gesamte Unterhaltsaufwand zu ersetzen, und nicht bloß der durch die Behinderung verursachte Mehraufwand.

Diese Entwicklung, die behinderte Kinder als „Schadensfall“ definiert ist menschenrechtlicher Sicht bedenklich und muss daher umgehend korrigiert werden! Das Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderung muss auch im Bereich der Schwangerschaft/Geburt und Familie gelten. Der langjährige Behindertenanwalt Dr. Erwin Buchinger (SPÖ) hat in der gemeinderätlichen Behindertenkommisssion am 7.12. 2016. zu diesen Gegebenheiten klar Stellung bezogen und betont: „100 Down-Syndrom-Kinder sollten pro Jahr in Österreich geboren werden. Tatsächlich sind es aber nur 5 bis 10! Österreich befindet sich diesbezüglich im Mittelalter – behinderte Kinder können bis zur natürlichen Geburt getötet werden. Das ist menschenrechtswidrig und widerspricht den Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention.“

Deshalb fordere ich, dass sich der Wiener Gemeinderat für eine bundesrechtliche Klarstellung der rechtlichen Situation von Fällen ausspricht, die gemeinhin unter dem Begriff „Kind als Schaden“ bekannt sind, dahingehend aus, dass das (kindliche) Leben per se einschließlich möglicher und tatsächlicher Behinderungen kein Schaden im Sinne des Schadensersatzrechtes sein kann und darf.

Der Wiener Gemeinderat möge sich außerdem bei der Bundesregierung und beim Bundesgesetzgeber dafür einsetzen, dass die Bestimmung im Strafgesetzbuch zur so genannten Eugenischen Indikation (§ 97 Abs 2 zweiter Fall, „wenn eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde“) ersatzlos gestrichen wird.

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2 comments

  1. Mag. Erich Wallner

    Bin zufällig durch einen Artikel im STANDARD auf diese Website gestoßen (29.1. Seite 10). Diskussions-Plattform gibt es hier offenbar nicht, aber vielleicht kriege ich trotzdem eine Antwort einer Abtreibungs-Gegnerin auf eine Frage, die mich schon lange interessiert:

    Wo sind auf Österreichs Friedhöfen die Gräber von hunderttausenden Kindern zu finden, die an einem natürlichen Abortus vor ihrer Geburt gestorben sind? Wie ist es mit deren Menschenrechten vereinbar, dass sie einfach in die Anonymität verbannt werden?
    (Bitte nicht antworten, dass die Mütter ein Recht auf Anonymität und Privatsphäre etc. hätten – hier geht es nicht um die Recht der Mütter, sondern um die Rechte der Kinder.)
    Und ich spreche absichtlich nicht von abgetriebenen Föten – ich sprechen nur von denen, die von der Natur (vom lieben Gott?) zum Tod verurteilt wurden.

    1. Lieber Herr Mag Wallner, das ist eine Anregung, die ich auch schon mehrmals eingebracht habe. Bitte wenden Sie sich mit dieser sehr wichtigen Idee an Ihre Diözese bzw. Pfarre, falls es einen eigenen Pfarrfriedhof gibt! ich bringe die Sache auch immer wieder zur Sprache – für viele wäre es eine Hilfe! Danke! Gudrun Kugler