Meine Rede zur Sicherstellung von qualitätsvollen Asylverfahren für besonders vulnerablen Gruppen
9. Juli 2020
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Ein Vorhaben des aktuellen Regierungsprogramms 2020-2024 ist die Sicherstellung fairer und qualitätsvoller Asylverfahren sowie einer qualitätsvollen Grundversorgung. In diesem Sinne konnte ich einen Antrag (741/A(E)) einbringen, der die Sicherstellung von fairen, qualitätsvollen Asylverfahren, vor allem im Umgang mit besonders vulnerablen Gruppen wie z.B. bei Flucht aufgrund von religiöser Konversion oder sexueller Orientierung, fordert.

In meiner Rede bei der Nationalratssitzung am 9. Juli erklärte ich, in welchen Bereichen diese Gruppen besonderen Schutz brauchen und bringe einige Beispiele, die ich aus persönlichen Erfahrungsberichten von Konvertiten kenne.

Diesen besonderen Schutzbedürfnissen wird auch unser Antrag gerecht, in dem wir die Bundesregierung ersuchen,

“Wege zu finden und entsprechende Ressourcen bereit zu stellen, um qualitätsgesicherle Asylverfahren und Grundversorgung für Asylwerber,
die aufgrund von Konversion oder ihrer sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention aus 1951 zu befürchten haben, durch

  • gezielte, kompetente und regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen auf allen Ebenen der Grund- und Weiterbildung, für Dolmetscher, für Exekutivbeamten, Mitarbeiter des BFA und des BVwG in den Bereichen Anti-Rassismus und Anti-Diskriminierung, Erkennen von Angehörigen vulnerablen Gruppen, Umgang mit Angehörigen vulnerabler Gruppen
  • zielgruppengerechte Herkunftsländerdokumentation zur Verfügung zu stellen, den Einsatz von geeigneten Dolmetschern, die ausreichend zur Verfügung
    gestellt werden müssen,
  • Berücksichtigung der besonderen Vulnerabilität bei der Unterbringung und Versorgung der Antragssteller sowie bei der Möglichkeit Angebote von
    Community Einrichtungen in Anspruch zu nehmen,
  • die Einbindung und Zusammenarbeit mit fach spezifisch tätigen zivilgesellschaftlichen und internationalen Organisationen, wie in Österreich offiziell anerkannten Kirchen, Organisationen im Bereich LGBTlQ”

Zum Antragstext: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_00741/imfname_807745.pdf

Meine Rede im Wortlaut zum Nachhören: 

Meine Rede im Wortlaut:

Herr Vorsitzender! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allem Frau Kollegin Yılmaz! Sie haben im Zusammenhang mit unserem Antrag mehrfach das Wort wunderbar verwendet, da wird mir ganz warm ums Herz. – Danke.

Ich möchte aber trotzdem sagen, dass Sie keine Angst zu haben brauchen, dass wir unsere eigenen Anträge nicht ernst nehmen. Und Sie brauchen auch nicht dem Herrn Innenminister schulmeisterlich auszurichten, an welche Fristen er sich zu halten hat. (Zwischenrufe der Abgeordneten Bayr und Yılmaz.) Das kennen wir aus der Grundschule, vielleicht aus der Oberstufe. Wir werden unsere Anträge selbstverständlich ernst nehmen, sonst bräuchten wir sie auch nicht zu schreiben. (Abg. Shetty: Warum macht ihr es dann nicht einfach?) So ist das, Frau Kollegin Yılmaz. (Abg. Leichtfried: Ich glaube, so ist das nicht!)

So, nun zum Inhalt des TOP 9: Wir haben im Regierungsprogramm vorgesehen, dass wir faire und qualitätsvolle Asylverfahren sicherstellen wollen. Da muss ich vielleicht noch eine Erklärung voranstellen, nämlich: Wir haben uns im Regierungsprogramm natürlich auch auf eine restriktive Migrationspolitik geeinigt. Um diese beiden Dinge – eine restriktive Migrationspolitik und trotzdem Asylverfahren, die sensibel und menschenrechtskonform sind und die Menschenwürde achten – geht es in diesem Antrag.

Wir haben hier zwei vulnerable Gruppen hervorgehoben, weil wir in der Praxis gesehen haben, dass gerade dort die meisten Probleme liegen. Das sind einerseits Menschen mit einer gleichgeschlechtlichen sexuellen Orientierung und andererseits Menschen, die sich vom Islam einer anderen Religion – und das ist laut Statistik meistens das Christentum – zuwenden. In vielen Ländern der Welt – man möge es nicht glauben – sind diese beiden Gruppen mit Tod und Gefängnis bedroht. Und wenn so jemand zu uns kommt, dann hat er bei uns in Österreich einen Asylgrund nach der Genfer Flüchtlingskonvention, trifft aber trotzdem auf Schwierigkeiten.

Ich möchte Ihnen jetzt drei Problembereiche nennen, in denen so jemand in Österreich Schwierigkeiten haben kann. Das erste ist, dass er einer Scheinkonversion, um hier bleiben zu können, verdächtigt wird, oder ihm unterstellt wird, die sexuelle Orientierung nur vorzugeben, weil er Asyl haben möchte. Ich gestehe zu, dass es Fälle geben wird, in denen so etwas vorgeschoben wird. Wir können aber nicht zulassen, dass da ein Generalverdacht ausgesprochen wird.

Es ist ganz wichtig, dass die Behörde in einem Verfahren feststellt, was stimmt und was nicht stimmt, und im Zuge dieser Feststellung zuerst einmal sensibel vorgeht. Das betrifft auch die Fragestellung: Es sind uns eine Reihe von Schwierigkeiten zu Ohren gekommen betreffend Fragen, die man einfach nicht so stellen kann, die auch nicht aussagekräftig sind. Das Bundesministerium für Inneres hat ein eigenes Referat für Qualität und Ausbildung eingerichtet, um dieser Frage gerecht zu werden.

Gleichzeitig aber wünschen wir uns, dass in der Einschätzung durch die Behörde ernst genommen wird, was zum Beispiel eine gesetzlich anerkannte Kirche sagt. Wenn zum Beispiel eine gesetzlich anerkannte Kirche sagt: Ich habe mir den angeschaut, ich habe den ein Jahr lang vorbereitet, habe den getauft!, dann ist das natürlich für die Behörde relevant. Und diese Relevanz wollen wir unterstreichen. Das Gleiche gilt für zivilgesellschaftliche Organisationen, die diese Leute betreuen. Auch die sollen miteinbezogen werden. – Das ist Punkt eins: keine Verdächtigung, kein Generalverdacht von vorgeschobenen Argumenten.

Punkt zwei: Flüchtlinge, die aus diesen beiden betroffenen Gruppen kommen, berichten immer wieder, dass ihre Aussagen falsch übersetzt worden sind, dass sie erlebt haben, dass der Übersetzer, der natürlich teilweise aus dem Kulturkreis kommt, selber Vorbehalte gegen zum Beispiel die sexuelle Orientierung oder gegen die Konversion dieses Menschen hat. Da ist es ganz wichtig, dass wir sicherstellen, dass die Dolmetscher geeignet sind und keine persönlichen Abneigungen mitbringen.

Ein dritter Problembereich sind die Asylheime. Ich habe Zahlen aus Deutschland, die nicht ganz aktuell sind – wir haben dazu keine Statistiken –, aber sie helfen, um zu illustrieren: In Deutschland ist 2017 von 750 Übergriffen auf Konvertiten in Asylheimen berichtet worden. Ich weiß, 2017 ist nicht 2020, es ist Deutschland und nicht Österreich, aber dennoch kann man etwas aus dieser Zahl mitnehmen. Was sind das für Übergriffe? – Zum Beispiel ein Ausschluss von der Küchenbenützung oder der Benützung des gemeinsamen Bades, weil man sagt, der sei unrein. Das kennt man aus den Herkunftsländern. Das haben wir auch in den Asylheimen. Das deutsche Bundeskriminalamt hat im Jahr 2017 insgesamt 100 christenfeindliche Straftaten in diesem Kontext vermeldet. Das müssen wir uns anschauen.

Die Erzdiözese Wien ist Anlaufstelle für Konversionen jener, die katholisch werden wollen, und da gibt es einmal im Jahr eine Zulassungsfeier. Sie sagt interessanterweise, dass sie diese Zulassungsfeier aus Sicherheitsgründen immer an unterschiedlichen Orten machen will, und nie im Stephansdom, weil das zu gefährlich sei. Die Evangelische Kirche spricht von ähnlichen Vorkommnissen. Das alles wirft nur Lichter auf ein größeres Problem. Was unterm Strich übrig bleibt – und darum unser Antrag –: Bei vulnerablen Gruppen müssen wir besonders sensibel sein, wir müssen besonders wachsam sein und wir müssen die Menschen so schützen, wie sie es brauchen. Faire Asylverfahren sind, auch wenn man eine restriktive Migrationspolitik betreibt, einfach eine Frage des Anstands, der Menschenrechte und der Menschenwürde. – Vielen Dank.

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