Pressekonferenz der Volksanwaltschaft: Barrierefreiheit
16. Mai 2019
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„Barrierefreiheit ist kein Nischenproblem“, so Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek bei der Pressekonferenz „Barrierefreiheit in öffentlichen Einrichtungen“ von Volksanwaltschaft und Behindertenanwalt. Barrierefreie Mobilität und Teilhabe an der Gesellschaft ist nicht nur für Menschen mit Behinderung sondern genauso für Eltern mit Kinderwagen und ältere Menschen zentral.

In einem Ministerratsvortrag im April 2019 wurde bestätigt, dass der Nationale Aktionsplan Behinderung, wie im Regierungsprogramm vorgesehen, für den Zeitraum 2021-2030 weitergeführt werden soll. Volksanwältin Dr. Getrude Brinek nannte in einem Resüme zum Ende ihrer Funktionsperiode einige Zielsetzungen für den neuen Nationalen Aktionsplan (NAP):

  • Harmonisierung der Rechtsvorschriften zwischen den Bundesländern (z.B. bezüglich baulicher Auflagen)
  • Harmonisierung des Förderungswesens zwischen den Bundesländern (z.B. bei Wohnbauprojekten)
  • Umsetzung der Etappenpläne zur barrierefreien Nutzung von öffentlichen Gebäuden
  • Ausreichende Verfügbarkeit barrierefreier und behindertengerechter Wohnungen:
    Der private sowie der kommunale Wohnbau berücksichtigen die Anforderungen des barrierefreien Wohnraums leider nicht entsprechend. Außerdem werden barrierefreie Wohnungen, beispielsweise von Wiener Wohnen, nach Auszug der Person wieder zurückgebaut.
  • Barrierefreie Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel:
    Bisher gibt es praktisch keine Informationen zu behinderten Zug- und Straßenbahngarnituren in der Fahrplanauskunft der Webseite und mobilen Apps der Wiener Linien.

Diesem letzteren Anliegen habe ich mich bereits in meiner Zeit im Wiener Gemeinderat gewidmet. Durch die fehlende Fahrplanauskunft über barrierefreie Züge ist die Planung von Wegstrecken mit den Öffis für mobilitätseingeschränkte Menschen praktisch unmöglich!

Behindertenanwalt Dr. Hans Jörg Hofer unterstrich außerdem die Wichtigkeit in der Planung zur Erstellung des neuen NAP, konkrete Zielsetzungen und klare Indikatoren zur Überprüfung derer Umsetzung festzulegen.

 

 

 

 

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