Religionsfreiheit in Bulgarien bleibt gewahrt
15. Januar 2019
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Eine gute Neuigkeit aus Bulgarien: Am Ende des letzten Arbeitsjahres wurde die geplante Novelle zum Gesetz über die Religionsgemeinschaften überprüft und die problematischen Bestimmungen, die schwerwiegende Einschränkungen für religiöse Minderheiten in Bulgarien mit sich gebracht hätten praktisch zur Gänze gestrichen. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf hätte beispielsweise Gründungen von konfessionellen Schulen nur für Religionsgemeinschaften erlaubt, deren Angehörige zumindest ein Prozent der bulgarischen Bevölkerung ausmachen. Für katholische und evangelische Christen in Bulgarien, die jeweils knapp unter ein Prozent der Bevölkerung ausmachen, wäre die Gründung von Schulen damit illegal geworden. Auch weitere Aspekte der Ausübung des Rechts auf Religionsfreiheit wurden an dieses Mindestmaß geknüpft.

Vergangenen November wies ich in einem Brief an den bulgarischen Botschafter auf diese problematischen Aspekte und die von vielen Menschenrechtsexperten und Religionsgemeinschaften geteilte Sorge einer weitgehenden Einschränkung des Rechts auf Religionsfreiheit in Bulgarien hin (siehe Link zum Brief).

Dank des internationalen Drucks durch zahlreiche Organisationen, darunter federführend die Evangelische Allianz, sowie den Demonstrationen im Land überprüfte das parlamentarische Komitee für Religionsgemeinschaften und Menschenrechte das Gesetz noch vor Weihnachten. Die Nationalversammlung beschloss daraufhin einstimmig, die meisten der problematischen Aspekte des Gesetzes, wie jene der zahlenmäßigen Anforderungen, fallen zu lassen.

Artikel zum Thema:

https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/kirche/2019/01/09/grosser-sieg-bulgarien-nimmt-umstrittenes-religionsgesetz-zurueck/

https://www.christianitytoday.com/news/2018/december/bulgaria-rejects-religious-freedom-law-church-restrictions.html

 

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