Volksanwaltschaftsbericht prangert Menschenrechtsverletzungen in Wien an
30. September 2016
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Hier meine Rede vom 30. September 2016 im Wiener Landtag über den Bericht der Volksanwaltschaft über das Jahr 2015:

(Link auf youtube: https://www.youtube.com/watch?v=xX1hMDMyPJs)

Die Volksanwaltschaft stellte im Jahr 2015 in Wien insgesamt 151 Missstände auf Basis von 1.157 Beschwerden fest. Im Folgenden greife ich drei Bereiche auf:


1) Die unzureichende Versorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie

Feststellung der Volksanwaltschaft:
• Zu geringe Bettenkapazität (geplant 106 Betten; realisiert insg. 56 Betten). Wien würde aufgrund seiner Einwohnerzahl und der Bettenmessziffer des ÖSG (Österreichische Strukturplan Gesundheit) von 0,08 bis 0,13 pro 1.000 Einwohner jedoch Kapazitäten von 128 bis 208 stationäre Betten benötigen!
• Die zu geringe Versorgungsdichte führt zur Unterbringung von Jugendlichen in der Erwachsenenpsychiatrie; 2015 wurden ca. 191 Kinder und Jugendliche in Einrichtungen für Erwachsene untergebracht – Tendenz steigend!
• Täglich werden durchschnittlich 2 Minderjährige im Alter 12 bis 17J. in der Erwachsenenpsychiatrie untergebracht!
• Der derzeitige Zustand ist für Kinder und Jugendliche extrem belastend, denn auf der Erwachsenenpsychiatrie fehlt die altersadäquate Betreuung.

Wir (ÖVP-Wien) fordern deshalb von der Stadt Wien: Die zuständige Stadträtin möge sich umgehend für die Realisierung einer Psychiatriereform in Wien einsetzen und dabei konkret folgende Aspekte durch gezielte Maßnahmen zu realisieren:

• Die Umsetzung der Vorschläge der Volksanwaltschaft
• Einsetzung einer gemeinderätlichen Psychiatriekommission (analog zur Geriatriekommission, die begleitend zur Umsetzung der Wiener Geriatriereform eingerichtet wurde und über Jahre den Reformprozess begleitet hat)
• Erarbeitung eines „integrativen Psychiatrieplans für Wien für psychiatrisch erkrankte Erwachsene, Kinder und Jugendliche (Überarbeitung alle 5 Jahre), in dem insbesondere die rasche Ausweitung der Kapazitäten für Kinder- und Jugendpsychiatrie unter Einhaltung der im ÖSG festgelegten Kriterien sichergestellt ist
• Ernennung eines Psychiatriekoordinators bzw. einer Psychiatriekoordinatorin, die den Umsetzungsprozess des Psychiatrieplans koordiniert und regelmäßig pro Quartal an den Wiener Gemeinderat über den Fortschritt der Reformbemühungen berichtet
• Umsetzung einer gezielten Imagekampagne durch den Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) zur verstärkten Gewinnung von Fachärzt/innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie für Wien
• Vorlage eines gemeinsam mit der Wiener Ärztekammer und den Sozialversicherungsträgern erarbeiteten Konzepts zur Erhöhung der Anzahl der Kassenstellen im Fachbereich „Kinder und Jugendpsychiatrie“ sowie zur Anhebung des seit 1992 unverändert geltenden Tarifs (für Einzelsitzungen zu 60 Minuten) bei „Psychotherapie auf Krankenschein“ von derzeit 21,80 Euro auf zumindest 50,00 Euro.
• Für alle Maßnahmen zur Psychiatriereform ist im Budget der Gemeinde Wien entsprechend Vorsorge zu treffen.

Konkret stellen wir heute einen Antrag auf:

Die amtsführende Stadträtin wird dazu aufgefordert, folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Versorgungsangebots für Menschen mit psychischen Erkrankungen umzusetzen:

• Rascherer Ausbau der Bettenkapazitäten im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Wien
• Ausbau des ambulanten und tagesklinischen Versorgungsangebots
• Setzung von effektiven Maßnahmen zur Forcierung der Ärzteausbildung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie
• Ausbau der Angebote für pflegende Angehörige von Demenzkranken zur stundenweisen Betreuung in Wohnortnähe
(Anm.: Dieser Antrag wurde leider von Rot-Grün abgelehnt.)

2) Probleme im Vollzug der Mindestsicherung

Feststellung der VA:
• auch 2015 stellte die VA in mehreren Fällen fest, dass die MA 40 beim Vollzug der BMS die seit Jahren bekannten Fehler unterlaufen (BMS zu Unrecht verweigert; Falsche Berechnung des Einkommens bzw. der Höhe der BMS; BMS zu Unrecht zurückgefordert etc.)
• die VA betont zwar, dass die MA 40 stets bemüht ist, Fehler rasch zu korrigieren, kritisiert aber, dass viele der auftretenden Probleme weniger mit der komplexen Rechtslage, sondern vielmehr auf individuelle Fehler der Mitarbeiter der MA 40 zurückzuführen sind

Forderung der VA (wie in den Vorjahren):
• gründliche Einschulung neuer Mitarbeiter
• laufende Weiterbildung der Mitarbeiter (insb. was die Neuerungen der Rechtslage und die Entwicklung der einschlägigen Rechtsprechung durch das Landesverwaltungsgericht Wien betreffen)

Wir schließen uns der VA an und fordern:
• Es ist nicht nachvollziehbar, dass beim Vollzug der BMS im 6. Jahr ihres Bestehens (seit 2010) de facto jedes Jahr die gleichen “Kinderkrankheiten” auftreten (fehlerhafte Eingaben der Daten; falsche Berechnung der Höhe der BMS; Anträge irrtümlich als zurückgezogen gewertet obwohl Unterlagen noch nachgereicht wurden etc.)
• Es werden keine tiefgreifenden Reformen im Vollzug (bessere Schulung der Mitarbeiter; Verkürzung der Verfahrensdauern; bessere Kommunikation mit den Antragstellern bzgl. Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen etc.) erwähnt

3) Menschenrechts-Problematik der medikamentösen Freiheitsbeschränkungen

Die Volksanwaltschaft hat in ihrem Bericht die Frage aufgeworfen, inwieweit das Verabreichen von beruhigenden Medikamenten („Sedierung“) im Anwendungsbereich des Unterbringungsgesetzes (UbG) als „medikamentöse Freiheitsbeschränkung“ anzusehen und daher gesondert zu dokumentieren und auch zu melden wären.

In der Praxis geschieht keinerlei gesonderte Meldung von „Sedierung“ im Sinne einer „medikamentösen Freiheitsbeschränkung“, sondern es werden lediglich mechanische Fixierungen (z.B. Fixierung durch Gurte) den Patientenanwälten gemeldet.

Ärzte vertreten die Auffassung, dass die Verabreichung von Medikamenten – auch wenn dies gegen den Willen des Patienten geschieht – grundsätzlich keine Freiheitsbeschränkung darstellt sondern notwendiger Teil der psychiatrischen Behandlung ist.

Dieser Auffassung widerspricht das „Europäische Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT)“ in seinem Bericht an die österr. Bundesregierung über seinen Besuch in Österreich vom 22. September bis 1. Oktober 2014 vehement. (Gesamtbericht siehe: http://www.cpt.coe.int/documents/aut/2015-34-inf-deu.pdf)

Wörtlich heißt es im Bericht des CPT dazu:
“Das CPT teilt das von Ärzten im Otto-Wagner-Spital vorgebrachte Argument nicht, dass eine medikamentöse Maßnahme immer einen therapeutischen Eingriff als Teil einer psychiatrischen Behandlung darstelle und somit nicht als freiheitsbeschränkende Maßnahme als solche angesehen werden könne. Das Komitee möchte einmal mehr betonen, dass erregte/gewalttätige Patienten, die einer medikamentösen Maßnahme ausgesetzt werden, prinzipiell in den Genuss derselben Schutzmaßnahmen kommen sollten, wie Patienten, die anderen Formen freiheitsbeschränkender Maßnahmen unterzogen werden.” (S. 53)

Im Bericht des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) auf Basis eines Besuchs vom 22 September bis 1 Oktober 2014, der am 6. November 2015 erschienen ist, erwähnt 26x das Otto Wagner Spital:

5. Während des gesamten Besuchs erfuhr die Delegation sehr gute Zusammenarbeit sowohl von den nationalen Behörden als auch vom Personal der besuchten Einrichtungen. Mit einer Ausnahme …

6. Die oben erwähnte Ausnahme betrifft die psychiatrische Abteilung des Otto-
Wagner-Spitals, wo die Delegation wiederholt maßgeblichen Widerständen und manchmal
auch unkooperativem Verhalten des Personals begegnete. Bei Ankunft im Spital wurde der
Delegation von der Spitalsleitung mitgeteilt, dass sie mit Patienten nur mit der
ausdrücklichen Zustimmung des behandelnden Psychiaters sprechen dürfe. Es wurde
offensichtlich, dass die Geschäftsführung kurz vor dem Besuch in einer internen Anweisung
das gesamte medizinische Personal und das Pflegepersonal über diese Einschränkung informiert hatte. …

Ferner hat die Delegation die Geschäftsführung zu Beginn ihres Besuchs im
Spital gebeten, möglichst kurzfristig eine Liste aller Patienten, die gegen ihren Willen im
Spital festgehalten wurden (d.h. sowohl Zivilpatienten als auch Patienten, deren Einweisung
gerichtlich angeordnet worden war) zur Verfügung zu stellen. Ungeachtet dessen erhielt sie
nur eine Liste aller nicht gerichtlich eingewiesenen Zivilpatienten und das erst am späten
Nachmittag (d.h. mehr als sieben Stunden später).3 Obwohl die Geschäftsführung angab,
dass eine Liste aller gerichtlich eingewiesenen Patienten am folgenden Tag zur Verfügung
stehen würde, hat die Delegation diese Liste niemals erhalten.4 Es besteht auch Grund für
Bedenken, dass die Delegation bei mehreren Anlässen schriftliche Informationen erhielt, die
sich in der Folge als unrichtig oder unvollständig herausstellten (z.B. betreffend die Anzahl
der vorhandenen und zur Zeit des Besuchs benutzten Netzbetten).

Die oben erwähnten Vorkommnisse stellen einen ungeheuerlichen Mangel an Kooperation
von Seiten der Spitalsleitung und des Personals dar (siehe auch Absatz 121). Das CPT
setzt darauf, dass von den zuständigen Bundes- und Länderbehörden geeignete
Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung solcher Vorkommnisse
während zukünftiger Besuche des CPT in psychiatrischen Spitälern in Wien zu verhindern.

Welche Missstände hat das Anti-Folter-Komitee angeprangert?

1) Überbordende Gewalt durch die Polizei bei Zwangseinweisungen
2) Zu wenig psychiatrische Jugendbetten, damit Jugendliche nicht auf Stationen für Erwachsene liegen müssen.
3) Fehlende ständige und direkte Supervision von mechanisch fixierten Personen
4) Das Fehlen eines Zentralregisters zur Erfassung freiheitsbeschränkender
Maßnahmen:

124. Leider war die Delegation nicht in der Lage, sich einen klaren Überblick über
Häufigkeit und Dauer der Anwendung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen zu
verschaffen, da das Spital über kein Zentralregister zur Erfassung freiheitsbeschränkender
Maßnahmen verfügte, trotz der konkreten Empfehlung, die vom Komitee nach
vorangegangenen Besuchen abgegeben wurde. Es sollte auch hinzugefügt werden, dass
keiner der von der Delegation besuchten Pavillons ein Register zur Erfassung
freiheitsbeschränkender Maßnahmen hatte. Die Direktion zeigte keinerlei Interesse an einem
Überblick über Häufigkeit und Dauer der Anwendung der freiheitsbeschränkenden
Maßnahmen. Es überraschte daher nicht, dass sie keine Kenntnis davon hatte, ob die Häufigkeit von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen seit der Beteiligung einer privaten Sicherheitsfirma im Jahr 2008 zu- oder abgenommen hatte. …

Das CPT teilt das von Ärzten im Otto-Wagner-Spital vorgebrachte Argument
nicht, dass eine medikamentöse Maßnahme immer einen therapeutischen Eingriff als Teil
einer psychiatrischen Behandlung darstelle und somit nicht als freiheitsbeschränkende
Maßnahme als solche angesehen werden könne. Das Komitee möchte einmal mehr
betonen, dass erregte/gewalttätige Patienten, die einer medikamentösen Maßnahme
ausgesetzt werden, prinzipiell in den Genuss derselben Schutzmaßnahmen kommen sollten,
wie Patienten, die anderen Formen freiheitsbeschränkender Maßnahmen unterzogen
werden.

Was also tun?

1) (121) Das CPT wiederholt seine Empfehlung an die maßgeblichen Behörden,
Schritte zu unternehmen um sicherzustellen, dass ein Zentralregister zur Erfassung
freiheitsbeschränkender Maßnahmen im Otto-Wagner-Spital und gegebenenfalls in
anderen psychiatrischen Anstalten in Österreich eingerichtet wird. Die Eintragungen
im Register sollten enthalten: den Zeitpunkt des Beginns und des Endes der
Maßnahme; die Umstände des Falles; die Gründe für die Anwendung der Maßnahme;
den Namen des Arztes, der sie angeordnet oder genehmigt hat; das Personal, das an
der Anwendung der Maßnahme beteiligt war; und eine Beschreibung von
Verletzungen, die Patienten oder das Personal erlitten haben. …

2) Sicherheitspersonal am Otto Wagner Hospital, das mit Patienten arbeitet, sollte sich weniger angst-einflößend kleiden.

3) (131) Das CPT wiederholt seine Empfehlung an die maßgeblichen Behörden,
Schritte zu unternehmen um sicherzustellen, dass alle Patienten/Bewohner, die im
Otto-Wagner-Spital sowie in allen anderen psychiatrischen Anstalten und sozialen
Wohlfahrtseinrichtungen fixiert werden:

  • kontinuierlich und direkt in Form einer Sitzwache von einem Mitglied des
    medizinischen Personals überwacht werden, das unmittelbaren
    zwischenmenschlichen Kontakt mit dem betroffenen Patienten bieten und
    sein Angstgefühl verringern und raschen Beistand leisten kann. Ein solcher
    Beistand kann darin bestehen, den Patienten auf die Toilette zu begleiten,
    oder, im Ausnahmefall, wenn die freiheitsbeschränkende Maßnahme nicht
    nach sehr kurzer Zeit zu einem Ende gebracht werden kann, ihm zu helfen,
    Wasser zu trinken und/oder Nahrung aufzunehmen;
  • außerhalb des Blickfelds von Personen, ausgenommen Personal,
    untergebracht werden;
  • vollständig über die Gründe für die Intervention informiert werden und eine
    Nachbesprechung mit dem behandelnden Arzt führen können, sobald die
    freiheitsbeschränkenden Maßnahmen beendet wurden.


Wir stellen daher heute den Antrag, die Forderungen des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) – soweit sie sich auf die Kompetenz des Landes Wien beziehen – so rasch wie möglich umgesetzt werden.
(Anm.: Dieser Antrag wurde leider von Rot-Grün abgelehnt.)

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