Öffentliche Gottesdienste ab 15. Mai
23. April 2020
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Die schrittweise Zulassung von Mitfeiernden bei Gottesdiensten ist eine langersehnte Nachricht für alle Gläubigen.
Veranstaltungen sind generell in Österreich verboten. Für die Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste wird ab 15. Mai von diesem Prinzip unter Beachtung folgender Auflagen abgewichen:

  • pro Gottesdienst-Teilnehmer 20 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes (man bedenke: Es dürfen grundsätzlich gar keine Veranstaltungen abgehalten werden!) – Ausnahme Familien.
  • 2 m Abstand zw. den Menschen, Ausnahme gemeinsame Haushaltsangehörige (weil das Singen ein Superspreader ist)
  • Mund-Nasen-Schutzvorrichtungen – außer bei unter 6-jährigen
  • Reinigung und Desinfizierung von Vorrichtungen wie z.B. Türgriffen
  • Einlasskontrolle und Ordnerdienste

Ein großer Dank gebührt den unzähligen Geistlichen, Laien, Teams verschiedenster Zusammensetzung, die es in diesen Wochen geschafft haben, Kirche und geistlichen Tiefgang über das Internet und verschiedene andere kreative Kanäle für die Menschen erlebbar zu machen! Ich wünsche mir, dass vieles davon auch nach der Krise weitergeführt wird!

Pressemeldung vom 23.4.
Abg. z. NR Dr. Gudrun Kugler: Schrittweise Zulassung von Mitfeiernden bei Gottesdiensten ist langersehnte Nachricht für alle Gläubigen
Utl.: Glaube war große Stütze für viele in Zeiten sozialer Isolation =
Wien (OTS/ÖVP-PK) – Die Wiederaufnahme der öffentlichen Gottesdienste ab 15. Mai, wie sie heute von Kultusministerin Susanne Raab in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Kardinal Schönborn angekündigt wurde, ist eine gute und langersehnte Nachricht für alle Gläubigen und eine gute Lösung in dieser Krisensituation, freut sich ÖVP-Abg. Dr. Gudrun Kugler auf die „Wiederaufnahme der gemeinsamen Gottesdienstfeiern“ ab Mitte Mai. Viele Menschen haben in einer Zeit sozialer Isolation ihren Glauben als große Stütze neu entdeckt“, sagte Kugler, die an den zentralen Stellenwert der Religionsfreiheit in einer pluralistischen Gesellschaft erinnert.
   Kugler: „Ich weiß, dass sehr viele Menschen die Wiederaufnahme von Gottesdiensten ungeduldig erwarten. Deshalb danke ich den Verantwortlichen der Religionsgemeinschaften für das Mittragen der Maßnahmen der Bundesregierung. Auch in Hinblick auf die Ausübung der Grundrechte ist die Rückkehr zur Normalität der Religionsausübung ein vorrangiges Anliegen.“
   „Für die Kirchen, die Religionsgemeinschaften und vor allem die vielen Gläubigen wurde damit ein guter Weg gefunden, um auch in dieser besonderen Situation die Sehnsucht nach liturgischen Feiern sicherzustellen“, sagt Kugler. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften werden die konkrete Umsetzung im jeweiligen Bereich kommunizieren und sicherstellen. Seit 16. März waren öffentliche Gottesdienste und alle kirchliche Veranstaltungen weitestgehend ausgesetzt, zum persönlichen Gebet konnten Gotteshäuser weiterhin offenstehen.
   Konkret muss sichergestellt werden, dass pro Gottesdienst-Teilnehmer 20 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen. Weitere Maßnahmen betreffen unter anderem eine Einlasskontrolle und Ordnerdienste, Mund-Nasen-Schutzvorrichtungen, die Einhaltung eines Abstands von zwei Metern sowie die Reinigung und Desinfizierung von Vorrichtungen wie z.B. Türgriffen. Dies wurde mit Verantwortlichen der 16 in Österreich gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften beschlossen.
   „Damit erfolgt nun in verantwortungsvoller Weise ein schrittweises Herangehen an die Normalität. Das ist eine gute Nachricht für die Gläubigen in besonderen Zeiten und ein guter Weg, um eine weitere Infektionswelle zu verhindern“, schloss Kugler.
   (Schluss)
Sehr informativer Link: https://www.krone.at/2141582

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1 comment

  1. Ginge es der ÖVP wirklich um die Rettung von Menschenleben, wäre die Abtreibung in unserem schönen Land schon längst Geschichte.