Parkpickerl: Unsere Beschwerde
2. Februar 2022
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ÖVP Donaustadt bringt Beschwerde gegen Bezirksvorsteher Nevrivy bei Volksanwaltschaft ein

Utl.: Bürgerversammlung zur Einführung des Parkpickerls wird weiterhin blockiert – Bezirksvorsteher muss Bürgerinnen und Bürgern Rede und Antwort stehen

Da sich Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy beharrlich weigert, die von der ÖVP Donaustadt ordnungsgemäß beantragte Bürgerversammlung zur geplanten Einführung des Parkpickerls durchzuführen, hat die Volkspartei vor kurzem eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft eingebracht.  „Es kann nicht sein, dass sich der Donaustädter Bezirksvorsteher darüber hinwegsetzt, hier weiterhin blockiert und somit gegen den Willen der Bevölkerung agiert. Daher haben wir nun dieses Mittel ergriffen“, so die Donaustädter Gemeinderätin Caroline Hungerländer und Bezirksrat Gregor Lebschik.

Im September letzten Jahres wurde federführend seitens der ÖVP Donaustadt die Abhaltung einer Bürgerversammlung zur Einführung des Parkpickerls in der Donaustadt beantragt. Im Rahmen der Bezirksvertretungssitzung im Dezember lehnte der Bezirksvorsteher die Abhaltung dieser Sitzung lediglich mündlich ab. Er berief sich dabei auf ein Gutachten des Magistrats, demzufolge die Einführung des Parkpickerls nicht im ausschließlichen oder überwiegenden Interesse des Bezirks gelegen sei.

„Diese Rechtsansicht ist entschieden entgegen zu treten. In der Vergangenheit wurden alle Anträge betreffend die Einführung des Parkpickerls in der Bezirksvertretung zugelassen, besprochen und abgestimmt“, so Hungerländer weiter.  Zuletzt der Antrag der SPÖ vom 9. Juni 2021, mit dem eben die Einführung des flächendeckenden Parkpickerls beantragt wurde.

„Die Stadtverfassung sieht eindeutig vor, dass unserem Verlangen auf Durchführung einer Bürgerversammlung zu entsprechen ist. Der Bezirksvorsteher muss sich an die Stadtverfassung halten“, ergänzt Lebschik.  Die Volkspartei brachte daher zudem, wie auch angekündigt, eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei Bürgermeister Ludwig ein, da Bezirksvorsteher Nevrivy seinen Pflichten laut Stadtverfassung nicht nachkommt.

„Ein Bezirksvorsteher, der eine Bürgerversammlung verhindert und damit signalisiert „was im Interesse des Bezirks liegt, bestimme ich“ nimmt die Anliegen und Sorgen der Bürger nicht ernst. Es ist ein Übertreten der eigenen Macht und damit im Grunde undemokratisch – während heutzutage Bürgerbeteiligung anderswo großgeschrieben wird“, so die Bezirksparteiobfrau der Volkspartei Donaustadt, Abg.z.NR Gudrun Kugler.

Eine Bürgerversammlung zum Parkpickerl sei vor allem deswegen notwendig, da viele offene Fragen in Zusammenhang mit der Lebensrealität der Donaustädter bestehen.  Vor allem im Hinblick auf Lösungen für Pendler zwischen der Donaustadt und Floridsdorf, hinsichtlich der Regelungen für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge und Gewerbetreibende sowie der Umgang mit den zahlreichen Einpendlern aus Niederösterreich.
Bei dieser Diskussion dürfe auch nie vergessen werden, dass die Donaustadt sehr weitläufig, und der öffentliche Verkehr mangelhaft ausgebaut ist. Manche Wege seien öffentlich tatsächlich kaum bewältigbar, daher seien viele Donaustädter auf das Auto angewiesen. „Die Einführung des Parkpickerls in der Donaustadt erscheint daher völlig unausgegoren, sehr viele Fragen der Bürger werden einfach nicht beantwortet. Es ist die Pflicht des Bezirksvorstehers, den Donaustädtern Rede und Antwort zu stehen“, so Hungerländer und Lebschik abschließend.

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