Antrag betreffend Reform der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Wohn- und Pflegeheimen
28. Juni 2017
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Die Volksanwaltschaft hat in ihrem aktuellen Jahresbericht 2016 an den Nationalrat und Bundesrat bzgl. „Präventive Menschenrechtskontrolle“ eine Reihe schwerer Mängel und Missstände in Pflegeeinrichtungen festgestellt, darunter befinden sich auch einzelne Wiener Wohn- und Pflegeheime.

Die Liste ist sehr umfangreich und beinhaltet großteils seit Jahren bekannte Problemfelder wie Personalmangel, fehlerhaftes Personalmanagement bis hin zum teilweise nicht adäquaten Umgang mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen, darunter auch die Verabreichung von Medikamenten zur Sedierung von pflegebedürftigen Personen aus Personal- und Zeitmangel. In einem konkreten Fall wurden Bewohnerinnen und Bewohnern in einer angespannten Situation Medikamente in zerkleinerter Form heimlich ins Essen gemischt. Diese Vorgangsweise ist absolut inakzeptabel.

Die Volksanwaltschaft musste im Zuge ihrer Kontrollen auch feststellen, dass trotz entsprechender Regelung im Heimaufenthaltsgesetz (§3) einige der ärztlichen Leitungen von Pflegeeinrichtungen die Verabreichung von Medikamenten noch immer nicht als freiheitsbeschränkende Maßnahme wahrnehmen und ihr Handeln in diesem Zusammenhang daher nicht kritisch genug hinterfragen.

Die Wiener Stadtregierung weist die eindeutigen Feststellungen der Volksanwaltschaft seit langer Zeit stets als unwahr empört von sich, ergreift jedoch nicht die nötigen Schritte, um die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Wohn- und Pflegeheimen nachhaltig zu verbessern.

So enthält zwar die Durchführungsverordnung zum Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz Regelungen über personelle Mindeststandards und auch einen vom Betreuungs- und Pflegebedarf abhängigen Personalschlüssel, es ist jedoch auch möglich, dass unter besonders berücksichtigungswürdigen Gründen bzw. aus Gründen der Arbeitsmarkt- und Ausbildungssituation der festgelegte Personalschlüssel um bis zu 10% unterschritten werden darf!

Die Wiener Stadtregierung ist daher dazu verpflichtet umgehend ein neues Organisationskonzept für die Wohn- und Pflegeheime vorzulegen, das auch einen neuen Personalschlüssel enthält, denn im Strategiekonzept „Pflege und Betreuung in Wien 2030“ ist folgendes wörtlich festgehalten (S. 44): „Zu Personalfragen wird zusammengefasst, dass die Personalschlüssel adäquat anzupassen sind und insbesondere für die stationäre Pflege ein realistischer Personalschlüssel vorgegeben werden soll.“

Die gefertigten Gemeinderätinnen Ingrid Korosec und Gudrun Kugler stellen daher § 27 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Wien folgenden Beschlussantrag:

Der Wiener Gemeinderat spricht sich dafür aus, die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Wiener Wohn- und Pflegeheimen durch ein neues Organisationskonzept nachhaltig zu verbessern.

Die zuständige amtsführende Stadträtin für Soziales, Gesundheit und Frauen möge daher dafür sorgen, dass auf der Grundlage des Strategiekonzepts „Pflege und Betreuung in Wien 2030“ wie geplant die derzeit geltenden Personalschlüssel angepasst werden, wobei insbesondere für die stationäre Pflege ein realistischer Personalschlüssel vorgegeben werden soll.

Weiters möge sich die amtsführende Stadträtin für Soziales, Gesundheit und Frauen dafür einsetzen, dass bei der Verabreichung von Medikamenten der möglichen freiheitsbeschränkenden Wirkung dieser Maßnahmen vom ärztlichen und pflegenden Personal noch mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird.

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