Dafür: ÖVP (Antragsteller); FPÖ und NEOS; dagegen: SPÖ und Grüne; damit leider abgelehnt. Hier unser Antrag im Wortlaut.
Beschluss-(Resolutions-)Antrag der ÖVP-Abgeordneten MMag. Dr. Gudrun KUGLER und Dr. Wolfgang ULM, eingebracht in der Sitzung des Wiener Landtages am 26.09.2017 in der Debatte des Verlangens betreffend Parteienstellung für Anrainerinnen und Anrainer im Genehmigungsverfahren von Prostitutionslokalen.
Das Wiener Prostitutionsgesetz weist in der Praxis einige Mängel auf. In § 7 sieht das Gesetz Meldepflichten für Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionslokalen vor. Natürliche und juristische Personen, die beabsichtigen, ein Prostitutionslokal zu betreiben, haben vorher der Behörde den Betrieb anzuzeigen. Die Behörde hat Anzeigen bescheidmäßig zur Kenntnis zu nehmen, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb des Prostitutionslokales erfüllt sind. Die von der Behörde entgegengenommenen Meldungen und Anzeigen sind dem Magistrat der Stadt Wien bekanntzugeben.
Obwohl im Genehmigungsverfahren zu prüfen ist, ob das Prostitutionslokal so ausgestattet ist, dass der Schutz von Jugendlichen gewahrt bleibt und Anrainer keinen unzumutbaren Belästigungen ausgesetzt sind, haben Anrainerinnen und Anrainer unverständlicher Weise keine Parteienstellung im Verfahren – eine Tatsache die massiv kritisiert wurde. Insbesondere geht es um die Gestaltung der Kennzeichnung als Prostitutionslokal. Gehört wird aktuell lediglich die MA 11 (wird von Seiten der Polizei beauftragt). Diese wird um Gutachten ersucht, ob allenfalls angebrachte Außenwerbung (zumeist Fotos) jugendgefährdend ist – zumeist wird dies von Seiten der MA 11 jedoch verneint (und auf sonstige Unterwäschewerbung verwiesen).
Diese Regelung bedarf dringender Korrektur – werden durch die Einrichtung von Prostitutionslokalen doch wesentliche Interessen der Anrainerinnen und Anrainer berührt. Immer wieder (siehe dazu „Heute“ vom 6.11.2015, „Kronen Zeitung“ vom 17.06.2015 oder „Kurier“ vom 16.06.2015) kommt es zu berechtigten Bürgerprotesten, da derartige Einrichtungen in unmittelbarer Nähe zu Schulen, Kindergärten oder auch Kirchen errichtet werden sollen. Zuletzt etwa in Wien-Penzing (siehe Bericht der „Kronen Zeitung“ vom 28. Juli 2017).
Die gefertigten Abgeordneten stellen daher gemäß § 27 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien folgenden Beschluss-(Resolutions-)Antrag: Der Landtag wolle beschließen:
Das zuständige Mitglied der Wiener Landesregierung wird aufgefordert, alle rechtlich erforderlichen Schritte für eine Novelle des Wiener Prostitutionsgesetzes in die Wege zu leiten. Kernpunkt dieser Novelle ist die Einräumung der Parteienstellung für Anrainer/innen im Genehmigungsverfahren von Prostitutionslokalen. Zudem wird die Stadt Wien aufgefordert (im speziellen die MA 11), künftig in ihren Gutachten betreffend die Außenwerbung von solchen Lokalen einen stärkeren Fokus auf den Kinder- und Jugendschutz zu legen und auch den Bedürfnissen der Anrainer und von Religionsgemeinschaften entsprechend Außenwerbung restriktiver zu gestalten.
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt. (Wien, 26.09.2017)