Gegen Personalnotstände in Krankenhäusern und Kindergärten durch Dienstrechtsreform
28. September 2017
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Abgelehnt von Rot-Grün (Zustimmung von allen Oppositionsparteien)

Hier unsere Pressemeldung dazu: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170929_OTS0111/vp-koroseckugler-patienten-duerfen-nicht-weiter-die-leidtragenden-sein 

Beschluss-(Resolutions-)Antrag der ÖVP-Gemeinderätinnen MMag. Dr. Gudrun KUGLER und Ingrid KOROSEC, eingebracht in der Sitzung des Gemeinderates der Stadt Wien am 28.09.2017 in der Debatte über den Misstrauensantrag betreffend Ausnahme vom Aufnahmestopp und von zeitverzögerten Nachbesetzungen im Zuge der Dienstrechts- und Verwaltungsreform insbesondere im Bereich des KAV. 

Der Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) ist der größte Spitalsbetreiber Österreichs, ist für zahlreiche Schwerpunktspitäler, das Universitätsspital AKH sowie Geriatriezentren zuständig und für über 30.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich. Er wird als sogenannte Unternehmung nach der Wiener Stadtverfassung organisiert, welche nach wie vor Teil des Magistrats ist. Allein der Zuschuss des Wiener Gemeinderates an den KAV beträgt jährlich rund eineinhalb Milliarden Euro.
Der KAV steht nun vor großen Herausforderungen und Umbrüchen. Die rechtliche Organisationsform soll auf neue Beine gestellt werden, konkret ist eine Umwandlung in eine Anstalt öffentlichen Rechts ab 2019 geplant. Auch die Umsetzung der Dienstrechts- und Besoldungsreform, welche am 1.1.2018 in Kraft treten soll, wird die Führung des KAV als auch seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor eine große Herausforderung stellen.

Zudem hat der KAV auch noch eine Reihe von Großprojekten, aber auch von organisatorischen Missständen und Unzulänglichkeiten zu bewältigen, die die ganze Konzentration der Unternehmensführung beanspruchen würden. Der Bau des Krankenhaus Nord kämpft nach wie vor mit laufenden Schwierigkeiten, Gerichtsverfahren, ausufernden Kosten, Bauverzögerungen – ein dem Vernehmen nach äußerst kritischer Rechnungshofbericht steht ins Haus. Die Gangbettenproblematik ist offenkundig nach wie vor nicht gelöst, die überfüllten Spitalsambulanzen sind weiterhin ein Ärgernis für die Wienerinnen und Wiener und diverse akute Personalengpässe bei einigen Gesundheitsberufsgruppen wie z.B. den Hebammen führen noch immer zu skandalösen Arbeitsbedingungen für die Bediensteten wie sie zugleich unangenehme Situationen für die Patientinnen und Patienten schaffen.

Insbesondere die geplante Dienstrechts- und Verwaltungsreform würde bei den im Gesetzesentwurf angekündigten Umsetzungsmaßnahmen in Form eines zeitlich begrenzten Aufnahmestopps in der Umstellungsphase und einer verzögerten Nachbesetzung um sechs Monate bei jedem zweiten Dienstposten im Zeitraum 07/2018 bis 12/2020 insbesondere im KAV vor allem in sensiblen Personalbereichen mit angespannter Personalausstattung zu größeren Problemen (insbesondere bei der Patientenversorgung) führen.

Laut einem Bericht einer Tageszeitung hat ein Sprecher der Magistratsdirektion diesbezüglich Zusagen gemacht: „Für die Unternehmen wie dem KAV oder den Kindergärten, die dringend Personal benötigen, etwa um die Arbeitszeit-Regelungen einhalten zu können, werden wir eine Lösung finden.

Dieses Bekenntnis sollte aber im Sinne der Verbindlichkeit und einer bürgernahen Verwaltung mittels eines Gemeinderatsbeschlusses festgehalten und bekräftigt werden.

Die gefertigten Gemeinderätinnen stellen daher § 27 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Wien folgenden Beschlussantrag: Der Wiener Gemeinderat spricht sich im Sinne der Begründung speziell für sensiblen Personalbereiche der Stadt Wien mit angespannter Personalausstattung (insbesondere in medizinischen Berufen, bei Kindergärtnerinnen & Kindergärtner, etc.) für eine Ausnahme vom im Zuge der Umsetzung der Dienstrechts- und Besoldungsreform geplanten Aufnahmestopp sowie von der verzögerten Nachbesetzung um sechs Monate bei jedem zweiten Dienstposten im Zeitraum 07/2018 bis 12/2020 aus.

Wien, 28.09.2017

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